{"id":48288,"date":"2020-06-29T14:14:05","date_gmt":"2020-06-29T12:14:05","guid":{"rendered":"https:\/\/polizist-werden.de\/?p=48288"},"modified":"2022-03-14T15:37:12","modified_gmt":"2022-03-14T14:37:12","slug":"tattoos-bei-der-polizei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/polizist-werden.de\/tattoos-bei-der-polizei\/","title":{"rendered":"Tattoos bei der Polizei"},"content":{"rendered":"\n
F\u00fcr angehende Polizisten gelten strenge Regeln: der Leumund muss einwandfrei sein, die wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse geordnet, der BMI zwischen 18 und 27,5 und Tattoos und Piercings sind schon gar nicht erlaubt. Oder?<\/p>\n\n\n\n
Jeder, der sich f\u00fcr den Polizeiberuf interessiert, wird je nach Bundesland, f\u00fcr das er sich bewerben m\u00f6chte, auf den Infoseiten der Polizeien gelesen haben, dass Tattoos und Piercings im sichtbaren Bereich tabu sind. Au\u00dferhalb des sichtbaren Bereiches d\u00fcrfen sie keine verfassungsfeindlichen Symbole enthalten.<\/p>\n\n\n\n
\u201cInhaltlich d\u00fcrfen die T\u00e4towierungen nicht gegen die Grunds\u00e4tze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung versto\u00dfen sowie keine sexuellen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder \u00e4hnliche Motive darstellen.\u201d<\/p>Einstellungsvoraussetzungen\u00a0<\/a>der Polizei Bayern<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n
Rechtsprechung und Urteile<\/h2>\n\n\n\n
Es hat sich allerdings insbesondere bei harmlosen Tattoos im sichtbaren Bereich in der Rechtsprechung der letzten Jahre Einiges getan.<\/p>\n\n\n\n
Beispiel:<\/strong> Ein Bewerber der Polizei NRW m\u00f6chte mit einem 14x20cm gro\u00dfen L\u00f6wenkopf-Tattoo auf dem Unterarm eingestellt werden. \u201cGeht nicht!\u201d<\/em>, denkt sich die Polizei NRW und m\u00f6chte ihn nicht einstellen. Der Bewerber zieht damit jedoch vor Gericht und kriegt recht<\/strong> (er wurde zwischenzeitlich unter Vorbehalt eingestellt)!<\/p>\n\n\n\n
Das hat das D\u00fcsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden (Beschl. v. 24.08.2017, Az. 2 L 3279\/17).<\/p>\n\n\n\n
Die Polizei NRW sah die Autorit\u00e4t des Polizisten durch Tragen eines gro\u00dfen Tattoos untergraben. Das Gericht widersprach dieser Auffassung und stellte fest, dass der Dienstherr den gesamtgesellschaftlichen Wandel ber\u00fccksichtigen m\u00fcsse<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n