Bewerbung für die Polizei Saarland
Die Polizei des Saarlandes bietet spannende Karrierechancen für engagierte Menschen, die eine Laufbahn im Polizeidienst anstreben. Im Saarland erfolgt die Ausbildung ausschließlich im gehobenen Dienst, und zwar über ein duales Studium an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes. Eine Ausbildung im mittleren Dienst wird nicht mehr angeboten, jedoch ist eine Bewerbung auch mit mittleren Bildungsabschluss für die „FOS Polizei möglich. Um dich für das duale Studium zu bewerben, musst du zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese umfassen unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates. Darüber hinaus sind eine gesundheitliche Eignung und sportliche Leistungsfähigkeit notwendig. Der Bewerbungsprozess startet mit einer Online-Bewerbung, nach deren erfolgreicher Prüfung du eine Einladung zum Auswahlverfahren erhältst. Dieses Verfahren umfasst mehrere Prüfungen, darunter einen computergestützten Eignungstest, einen Sporttest sowie ein strukturiertes Interview.
Allgemeine Voraussetzungen
Du bist Deutsche/r oder besitzt die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
Du darfst nicht gerichtlich bestraft sein und es darf kein Strafverfahren gegen dich anhängig sein.
Du hast das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Du benötigst das Deutsche Sportabzeichen in der Leistungsstufe Bronze, welches nach dem 1. Januar im Jahr der Einstellung erworben wurde.
Du bist spätestens bis zum Beginn des zweiten Studienjahres im besitzt einer Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Klasse 3.
*Du bist mindestens 1,62 Meter groß.
*Ausnahmen für eine Einstellung
Die Anforderungen an die Körpergröße richten sich nach den ab dem 01. November 2024 geltenden Regelungen der Verordnung über die Laufbahn des saarländischen Polizeivollzugsdienstes (SPolLVO).
Grundsätzlich beträgt die Mindestgröße für Bewerberinnen und Bewerber 1,62 Meter. Solltest du diese Mindestgröße nicht erreichen, besteht die Möglichkeit, einen „Körpereignungstest“ zu absolvieren. Dieser Test prüft realitätsnah die körperlichen Anforderungen an zukünftige Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Dabei können Aufgaben wie das Bergen einer Person (Dummy), das Erklettern von Barrieren, das Hochheben eines schweren Gegenstandes, das Prüfen der maximalen Griffkraft, das Schieben und Ziehen eines schweren Gegenstandes sowie das sichere Bedienen einer Trainingswaffe gestellt werden.
- Die Polizei Saarland legt besonderen Wert auf die Gewinnung von Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärtern mit Migrationshintergrund, um den Erfordernissen der heutigen Zeit und den Anforderungen an die zukünftigen Polizistinnen und Polizisten gerecht zu werden. Daher ist die Polizei Saarland besonders an Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund interessiert. 
Im Rahmen des Frauenförderplans strebt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport eine Erhöhung des Frauenanteils an und ist daher besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.
Die Landesregierung möchte talentierten Sportlerinnen und Sportlern die Möglichkeit bieten, Leistungssport und eine qualifizierte, hochwertige Ausbildung miteinander zu verbinden, um ihnen eine gesicherte berufliche Zukunftsperspektive zu eröffnen. Neben den allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften müssen Bewerberinnen und Bewerber für die Sportfördergruppe folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen in den letzten zwei Jahren einem vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1 oder Nachwuchskader 2) in ihrer Hauptsportart angehört haben oder
- Mitglied einer Vereinsmannschaft in der höchsten Spielklasse (1. Bundesliga) einer olympischen Sportart sein. In Ausnahmefällen kann auch die 2. Bundesliga anerkannt werden.
- Zudem ist ein Startrecht für einen saarländischen Sportverein spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung und für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erforderlich.
Schulische Voraussetzungen
Um an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes studieren zu können, musst du bestimmte schulische Voraussetzungen erfüllen. Diese können auf verschiedene Weise nachgewiesen werden:
- Du besitzt die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
- Alternativ hast du den schulischen Teil der Fachhochschulreife erfolgreich absolviert.
- Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass du einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorweisen kannst. Dabei ist es wichtig, dass dein Notendurchschnitt mindestens 3,0 beträgt und du zusätzlich mindestens zwei Jahre Berufspraxis in diesem oder einem verwandten Beruf gesammelt hast. Auch eine Tätigkeit im Polizeilichen Ordnungsdienst des Saarlandes kann hier angerechnet werden.
Bewerbung mit mittlerem Bildungsabschluss
Wenn du einen mittleren Bildungsabschluss hast oder in die Klassenstufe 10 am Gymnasium versetzt wurdest und schon immer zur Polizei wolltest, bietet die Polizei Saarland nun eine attraktive Möglichkeit: die Fachoberschule Wirtschaft, Fachrichtung Polizei (FOS Polizei). Ab dem Schuljahr 2024/25 kannst du dich für diese Fachrichtung bewerben und deinem Traumberuf ein Stück näherkommen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Fachoberschule hast du die Möglichkeit, direkt in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst überzugehen, ohne ein weiteres Auswahlverfahren durchlaufen zu müssen. Hierfür sind jedoch bestimmte Leistungen erforderlich, darunter mindestens gute Leistungen im fachpraktischen Teil, ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 sowie mindestens befriedigende Noten in Deutsch und Polizeilehre. Weitere Voraussetzungen sind das Deutsche Sportabzeichen in Bronze, Polizeidiensttauglichkeit, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung und eine Mindestgröße von 162 cm.
Erfüllst du diese Anforderungen, eröffnen sich dir vielfältige Perspektiven: Du kannst an einer Fachhochschule in allen Fachrichtungen studieren, höhere Berufsfachschulen besuchen, in eine gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogener Fachrichtung wechseln oder eine duale Ausbildung beginnen. Die Fachoberschule Polizei bietet somit eine hervorragende Basis für eine Karriere im Polizeidienst des Saarlandes und darüber hinaus.
Um die „FOS Polizei“ besuchen zu können, benötigst du eine Zusage für die fachpraktische Ausbildung beim Landespolizeipräsidium. Diese Zusage erhältst du, wenn du die allgemeinen Voraussetzungen erfüllst und das Auswahlverfahren erfolgreich bestehst. Eine Anmeldung an der „FOS Polizei“ ist nur mit einem Praktikumsvertrag des Landespolizeipräsidiums möglich. Für nähre Informationen kontaktiere bitte die Einstellungsberatung Fachoberschule Polizei.
Das erwartet dich im Auswahlverfahren
Bewerbungsfristen und Einstellungstermine
Wenn du dich bei der Polizei Saarland für das duale Studium im gehobenen Dienst bewerben möchtest, erfolgt die Bewerbung ausschließlich online über die Bewerbungsplattform Interamt. Nach deiner Registrierung füllst du das digitale Bewerbungsformular aus und lädst alle erforderlichen Unterlagen sowie Nachweise hoch. Die Einstellungen der Kommissaranwärter und Kommissaranwärterinnen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst erfolgen einmal im Jahr zum Oktober. Für jeden Einstellungstermin gibt es eine spezifische Bewerbungsfrist, die in der Regel im Sommer startet und spätestens am 31.10. des Vorjahres endet.
| Einstellungstermin | Gehobener Dienst (Studium) | Einstellung "FOS Polizei" | 
|---|---|---|
| 
													1. Oktober												 | 
													Bewerbung bis spätestens 31.10. des Vorjahres												 | 
													Bewerbungsfrist endet am 10.03 des Vorjahres												 | 
| 
													Altersgrenzen												 | 
													höchstens 37 Jahre												 | 
													höchstens 37 Jahre												 | 
Achte im Bewerberbogen auf die korrekte Angabe deiner E-Mail-Adresse, da alle Einladungen zum Auswahlverfahren ausschließlich per E-Mail versendet werden. Bewerbungen, die per Post eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Stelle also sicher, dass alle deine Angaben korrekt und vollständig sind, um Verzögerungen im Bewerbungsprozess zu vermeiden.
Ist eine Bewerbung auch für den höheren Dienst möglich?
Ja, eine Bewerbung für den höheren Dienst bei der Polizei Saarland ist möglich. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das für den Polizeidienst förderlich ist. Bewerberinnen und Bewerber werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt und tragen die Dienstbezeichnung „Polizeireferendarin“ oder „Polizeireferendar“. Der Vorbereitungsdienst für den höheren Polizeivollzugsdienst dauert in der Regel drei Jahre und ist in drei einjährige Ausbildungsabschnitte gegliedert. Er beginnt mit einer einjährigen Bewährungszeit in herausgehobenen Führungspositionen, die mit einer Bewährungsfeststellung endet. Der Vorbereitungsdienst schließt mit dem Masterabschluss an der Deutschen Hochschule der Polizei ab. Nach Bestehen der Masterprüfung werden die Beamtinnen und Beamten zu Beamtinnen oder Beamten auf Probe ernannt. Falls der Masterabschluss nicht bestanden wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Bekanntgabe des endgültigen Prüfungsergebnisses.
 
								 
															 
                                                                             
															 
															