Polizeiärztliche Untersuchung im Auswahlverfahren
Die polizeiärztliche Untersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil des Auswahlverfahrens und stellt sicher, dass Bewerber/innen die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Polizeidienst erfüllen. Dabei wird geprüft, ob du körperlich und geistig in der Lage bist, die hohen Anforderungen des Berufs zu bewältigen. Zu diesen Anforderungen gehören unter anderem der Schicht- und Wechseldienst, körperliche Einsätze, Selbstschutz sowie der sichere Umgang mit Dienstwaffen. Die Untersuchung folgt den Richtlinien der Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300). Diese regelt die physischen und psychischen Eignungskriterien einheitlich für alle Bundesländer und gewährleistet, dass nur Frauen und Männer zugelassen werden, die den besonderen Anforderungen des Polizeidienstes gewachsen sind.
Ablauf der ärztlichen Untersuchung bei der Polizei
Die polizeiärztliche Untersuchung ist ein zentraler Bestandteil des Bewerbungsprozesses und prüft umfassend, ob du körperlich und gesundheitlich für den Polizeidienst geeignet bist. Beginnend mit einem Fragebogen zu deinem Gesundheitszustand umfasst die Untersuchung eine gründliche Überprüfung von Bewegungsapparat, Herz-Kreislauf-System, Reflexen sowie deiner Seh- und Hörfähigkeit. Weitere wichtige Aspekte sind die Messung des Body-Mass-Index (BMI), eine Zahnarztkontrolle und Laboruntersuchungen von Blut und Urin. Die Untersuchung basiert auf der bundesweit gültigen PDV 300 und berücksichtigt dabei individuelle gesundheitliche Voraussetzungen, um deine Eignung fundiert zu beurteilen. Folgende Untersuchung und Tests gehören zur Überprüfung der gesundheitlichen Polizeidiensttauglichkeit.
Hörtest
Beim Hörtest wird dein Gehör auf verschiedene Frequenzen getestet, um festzustellen, ob du in der Lage bist, wichtige Geräusche und Stimmen auch unter schwierigen Bedingungen wahrzunehmen. Hierbei werden unterschiedliche Töne abgespielt, und du musst angeben, welche du hörst. Diese Prüfung ist entscheidend, da ein gutes Gehör im Polizeidienst eine Grundvoraussetzung ist, insbesondere bei Einsätzen im Straßenverkehr oder bei der Kommunikation über Funk.
Sehtest
Der Sehtest umfasst die Überprüfung deiner Sehstärke, des farblichen und räumlichen Sehens, des Dämmerungssehens sowie der Blendempfindlichkeit. Auch eine mögliche Rot-Grün-Schwäche wird untersucht. Diese Tests sind essenziell, da Polizisten in verschiedenen Umgebungen und Lichtverhältnissen zuverlässig sehen müssen, um Einsätze sicher und effektiv durchzuführen.
Ist eine Sehhilfe ein Ausschlussgrund für die Polizei?
Wenn du dich mit Brille bei der Polizei bewerben möchtest, musst du beim Sehtest deine Sehleistung sowohl mit als auch ohne Brille nachweisen. Ein Mindestmaß an Sehfähigkeit muss auch ohne Sehhilfe gewährleistet sein. Für Bewerbende über 20 Jahre darf die Sehleistung ohne Brille auf keinem Auge weniger als 30 % betragen, bei jüngeren Bewerbern müssen mindestens 50 % erreicht werden. Kontaktlinsen sind im Polizeidienst und beim Sehtest nicht erlaubt, da sie gesundheitliche Risiken bergen. Nur das Tragen einer Brille ist zulässig.
Body-Mass-Index (BMI)
Das Messen und Wiegen des Körpers gehört ebenfalls zur polizeiärztlichen Untersuchung, um den Body-Mass-Index (BMI) zu ermitteln. Dieser zeigt, ob das Verhältnis von Körpergewicht und Körpergröße im gesunden Bereich liegt. Für den Polizeidienst muss der BMI zwischen 18 und 27,5 liegen. Liegt der Wert außerhalb dieser Spanne, kannst du als polizeidienstuntauglich eingestuft werden.
Der BMI berechnet sich wie folgt:
Formel: Körpergewicht (kg) ÷ Körpergröße (m) ÷ Körpergröße (m)
Beispiel: 65 kg ÷ 1,7 ÷ 1,7 = 22,49
Blut- und Urinprobe
Die Blut- und Urinproben werden gemacht, um deinen allgemeinen Gesundheitszustand zu überprüfen. Dabei werden unter anderem dein Blutzucker, Cholesterinwerte, und mögliche Infektionen getestet. Die Proben helfen auch, mögliche Krankheiten oder gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, die die Eignung für den Polizeidienst beeinträchtigen könnten.
Drogentest
Der Drogentest erfolgt ebenfalls über die Blut- und Urinprobe und dient dazu, sicherzustellen, dass keine illegalen Substanzen oder missbräuchlich genutzte Medikamente im Körper nachgewiesen werden können. Dieser Test ist wichtig, um die körperliche und geistige Eignung für den Polizeidienst zu gewährleisten.
EKG (Belastungs-EKG)
Das EKG misst die elektrische Aktivität deines Herzens in Ruhe und unter Belastung. Beim Ruhe-EKG wird deine Herzfunktion im entspannten Zustand gemessen, während das Belastungs-EKG bei körperlicher Anstrengung (Fahrradergometer) erfolgt, um die Belastbarkeit deines Herz-Kreislauf-Systems zu überprüfen. Beide Tests sind wichtig, um sicherzustellen, dass du den körperlichen Anforderungen im Polizeidienst gewachsen bist.
Zahnstatus
Ein gesundes Gebiss und gepflegte Zähne sind wichtige Voraussetzungen, um die polizeiärztliche Untersuchung erfolgreich zu bestehen. Wenn du unter Karies oder anderen Zahnerkrankungen leidest, kann dies deine Chancen auf eine Einstellung erheblich mindern. Es ist daher ratsam, vor dem Auswahlverfahren einen Zahnarztbesuch einzuplanen, um sicherzustellen, dass keine Behandlungen erforderlich sind.
Achtung!
Solltest du dich zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens noch in einer kieferorthopädischen Behandlung befinden, muss diese bis zum Einstellungstermin vollständig abgeschlossen sein. Andernfalls wirst du aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Eine Zahnspange darf im Polizeidienst nicht getragen werden und führt ebenfalls zum Ausschluss, wenn die Behandlung nicht rechtzeitig beendet ist.
Weitere Untersuchungen
Zum Abschluss der polizeiärztlichen Untersuchung findet ein Gespräch mit dem Polizeiarzt bzw. der Polizeiärztin statt, in dem deine medizinische Vorgeschichte und mögliche Befunde besprochen werden. Sollte es Unklarheiten geben, können zusätzliche Untersuchungen bei einem Facharzt oder einer Fachärztin angeordnet werden, um deine gesundheitliche Eignung abschließend zu klären. Dieses Gespräch dient dazu, ein vollständiges Bild deines Gesundheitszustandes zu erstellen.
Neben der Feststellung der allgemeinen Polizeidiensttauglichkeit ist die Untersuchung auch eine wichtige Voraussetzung für die spätere Verbeamtung auf Lebenszeit. Hierbei wird darauf geachtet, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die langfristig die Einsatzfähigkeit beeinträchtigen könnten. Die polizeiärztliche Untersuchung ist daher ein entscheidender Schritt für deine Karriere bei der Polizei.
Ausschlussgründe und Dienstuntauglichkeit für die Polizei
Für den Polizeidienst gelten hohe Anforderungen an die körperliche und geistige Gesundheit. Neben einer ausgezeichneten körperlichen Fitness müssen Bewerbende auch in weiteren gesundheitlichen Aspekten überzeugen, um als diensttauglich eingestuft zu werden. Gesundheitsstörungen, die dauerhaft oder in Schüben auftreten und die Ausübung des Polizeiberufs beeinträchtigen könnten, führen zur Polizeidienstuntauglichkeit.
Ein Polizist bzw. eine Polizistin muss in der Lage sein, den körperlichen Einsatz gegen Personen, den sicheren Umgang mit der Dienstwaffe, Selbstschutz sowie Schicht- und Wechseldienste zu bewältigen. Daher werden im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung potenzielle Ausschlussgründe sorgfältig geprüft. Diese lassen sich in vier Hauptkategorien unterteilen:
1. Unzureichende körperliche Leistungs- oder Belastungsfähigkeit
Wer unter chronischen Erkrankungen wie starken Allergien, Knochen-, Hormon- oder Blutkrankheiten leidet, wird meist als untauglich eingestuft. Nicht abgeschlossene Behandlungen oder Verletzungsfolgen können ebenfalls problematisch sein.
2. Erhöhte gesundheitliche Verletzbarkeit
Der Polizeidienst erfordert, dass Sinnesorgane wie Augen und Ohren ohne Hilfsmittel (z. B. Brille oder Hörgerät) funktionieren. Auch das Vorhandensein von Brustimplantaten oder ein schwaches Immunsystem kann ein erhöhtes Verletzungsrisiko darstellen.
3. Erhebliche Schwankungen der Stimmung oder Konzentration
Stimmungsschwankungen, Konzentrationsstörungen, Bewusstseinsstörungen oder der Konsum von Suchtmitteln sind klare Ausschlusskriterien. Wer auf Medikamente angewiesen ist oder eine Sucht hat, wird ebenfalls als untauglich eingestuft.
4. Instabiler psychischer Gesundheitszustand
Personen mit Persönlichkeitsstörungen, geringer Stressresistenz oder anderen psychischen Erkrankungen gelten als nicht belastbar genug für den Polizeidienst. Eine schwache Psyche kann in kritischen Einsätzen zu gefährlichen Situationen führen.
Jeder dieser Aspekte wird während der polizeiärztlichen Untersuchung umfassend geprüft, um sicherzustellen, dass du den körperlichen und psychischen Anforderungen des Polizeiberufs gewachsen bist.
Welche gesundheitlichen Ausschlussgründe gibt es für die Polizeidiensttauglichkeit?
- Erkrankungen des Bewegungsapparates (z. B. Bandscheibenvorfall, schlecht verheilte Brüche)
- Psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen, Angststörungen, ADHS)
- Suchterkrankungen
- Diabetes mellitus
- Blutanomalien / Gerinnungsstörungen
- Rheuma / Multiple Sklerose
- Erkrankungen der Schilddrüse
- Allergien (z. B. Asthma, Hyposensibilisierungen)
- Herz- und Nierenerkrankungen
- Chronische Infektionen (z. B. Hepatitis B, C, HIV)
- Hauterkrankungen (Neurodermitis, Schuppenflechte)
- Stoffwechselstörungen
- Zahn- und Kieferprobleme
- Vermindertes Seh- oder Hörvermögen
- Nervenerkrankungen (z. B. Epilepsie)
- Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinns
Die Entscheidung zur Tauglichkeit bewertet jedoch immer der Polizeiarzt oder die Polizeiärztin im Einzelfall. Auch gewisse Beeinträchtigungen müssen bei guter Beurteilung nicht zwingend zum Ausschluss führen.
Vorbereitung auf die polizeiärztliche Untersuchung
- Frühzeitiges Training: Beginne mindestens sechs Monate vor der Untersuchung mit regelmäßigem Ausdauertraining wie Joggen, Schwimmen oder Radfahren, um deine Fitness zu verbessern.
- Vermeidung von Verletzungen: Verzichte in den Wochen vor der Untersuchung auf risikoreiche Sportarten, um Verletzungen zu vermeiden.
- Gesunde Ernährung: Achte auf eine ausgewogene Ernährung, um deine körperliche Leistungsfähigkeit zu fördern. Vermeide übermäßigen Alkohol- und Zigarettenkonsum, da dies deine Lungenfunktion und Fitness beeinträchtigen kann.
- Regelmäßige Arztbesuche: Lass gesundheitliche Vorerkrankungen wie Zahnprobleme frühzeitig behandeln und prüfe deine Seh- und Hörfähigkeit.
- Check-Up bei Spezialisten: Besuche einen Zahnarzt und Augenarzt, um sicherzustellen, dass du keine unbehandelten gesundheitlichen Probleme hast.
Kai von „Finanzcop“ gibt im Video 5 Tipps zur Vorbereitung auf die polizeiärztliche Untersuchung.
Was sollte man für die polizeiärztliche Untersuchung mitbringen?
Für die polizeiärztliche Untersuchung ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein, insbesondere wenn es um deine gesundheitliche Vorgeschichte geht. Solltest du bereits Facharztbefunde, ärztliche Gutachten, Berichte über Krankenhausaufenthalte oder Operationen besitzen, solltest du diese unbedingt zur Untersuchung mitbringen. Dazu zählen auch sämtliche Bildgebungen wie Röntgenaufnahmen oder MRTs sowie die dazugehörigen Befunde der letzten fünf Jahre. Ärztliche Gutachten und Befunde sind auf eigene Kosten von einem Arzt erstellen zu lassen.
Kann man mit Zahnspange zur Polizei?
Bei einer Bewerbung zur Polizei spielt ein saniertes Gebiss eine wichtige Rolle, da gesunde Zähne ein Kriterium für die Diensttauglichkeit sind. Sollte eine zahnärztliche Behandlung noch während des Auswahlverfahrens laufen, muss diese bis zum Tag der Einstellung abgeschlossen sein. Andernfalls scheidest du aus dem Verfahren aus. Eine Zahnspange darf nicht im Dienst getragen werden und kann als Ausschlussgrund gelten. Es wird empfohlen, vor dem Auswahlverfahren einen Zahnarztbesuch einzuplanen, um eventuelle Behandlungen rechtzeitig abzuschließen.
Mit gelaserten Augen bei der Polizei bewerben?
Wenn du dich mit gelaserten Augen bei der Polizei bewerben möchtest, ist das grundsätzlich möglich. Augenlaseroperationen sind in allen Bundesländern zulässig, jedoch müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die erlaubte Lasermethode kann je nach Polizeibehörde variieren, deshalb solltest du vorab einen Einstellungsberater kontaktieren. Außerdem muss nach der Laseroperation eine postoperative Wartezeit von 6 bis 12 Monaten eingehalten werden, bevor du als diensttauglich eingestuft werden kannst.
Wird ein Drogentest von der Polizei durchgeführt?
Ja, im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung wird in der Regel ein Drogentest durchgeführt. Hierbei wird über eine Urinprobe getestet, ob illegale Substanzen oder missbräuchlich genutzte Medikamente im Körper vorhanden sind. Der Drogentest dient dazu, die geistige und körperliche Eignung für den Polizeidienst sicherzustellen.
Sind Tätowierungen bei der Bewerbung zur Polizei erlaubt?
Tätowierungen, Brandings und Piercings sind bei der Bewerbung zur Polizei grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es Vorgaben, die je nach Polizeibehörde unterschiedlich streng gehandhabt werden. In den meisten Fällen gilt die Regel, dass Tätowierungen nicht sichtbar sein dürfen, wenn du deine Uniform trägst. Zudem darfst du keine Motive tätowiert haben, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen oder in irgendeiner Weise mit den Werten des Polizeidienstes unvereinbar sind. Diese Regel gilt unabhängig davon, wo sich die Tattoos auf deinem Körper befinden. Wenn du dir also unsicher bist, ob deine Tätowierungen problematisch sein könnten, solltest du im Vorfeld mit einem Einstellungsberater Kontakt aufnehmen.
Fehlende oder unvollständige Unterlagen können dazu führen, dass der Polizeiarzt Zweifel an deiner Polizeidiensttauglichkeit hat. Dies kann wiederum dazu führen, dass du zusätzliche Facharztbefunde nachreichen musst, was den Prozess verzögert. Es ist außerdem sehr wichtig, alle Fragen zu deiner Gesundheit ehrlich zu beantworten. Sollten wissentlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden oder Erkrankungen verschwiegen werden, kann dies nicht nur zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen, sondern auch nach deiner Einstellung zur Rücknahme deiner Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf.