Die Polizeidienstvorschrift 300
Die Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) ist eine zentrale Richtlinie, die bundesweit die gesundheitlichen und körperlichen Anforderungen an Polizistinnen und Polizisten regelt. Sie dient als Grundlage für die polizeiärztliche Untersuchung und legt fest, welche gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als polizeidiensttauglich eingestuft zu werden. Wenn du dich bei der Polizei bewirbst, wirst du im Laufe des Auswahlverfahrens auf deine körperliche Fitness und deine gesundheitliche Eignung geprüft – und dabei orientieren sich die Behörden und Polizeibehörden streng an den Vorgaben der PDV 300.
Die PDV 300 stellt sicher, dass alle Bewerberinnen und Bewerber in ganz Deutschland den gleichen gesundheitlichen Standards unterliegen. Dazu zählen der Hörtest sowie der Sehtest, das EKG zur Überprüfung der Herz-Kreislauf-Funktion sowie allgemeine körperliche Untersuchungen. Auch der Drogentest ist ein fester Bestandteil dieser Untersuchung, da der Konsum von illegalen Substanzen oder bestimmten Medikamenten die Polizeidiensttauglichkeit ausschließen kann.
Polizeiärztliche Untersuchung nach der PDV 300
Die PDV 300 regelt einheitlich die Gesundheitschecks bei der Polizei und sorgt dafür, dass die Beamtinnen und Beamten nicht nur körperlich, sondern auch geistig und gesundheitlich den anspruchsvollen Anforderungen des Polizeidienstes gewachsen sind. Mit Bezug darauf werden die Bewerberinnen und Bewerber untersucht, ob sie den physischen und psychischen Anforderungen des Polizeidienstes gewachsen sind. Polizistinnen und Polizisten müssen im Außeneinsatz, im Schichtdienst, beim Einsatz gegen Personen sowie beim Gebrauch von Dienstwaffen körperlich und mental belastbar sein.
Welche Tests werden vom Arzt oder der Ärztin durchgeführt?
Vor der eigentlichen Untersuchung füllst du einen Fragebogen über deinen Gesundheitszustand aus, der später gemeinsam mit dem Arzt bzw. der Ärztin durchgesprochen wird. Hierbei können zusätzliche Fragen aufkommen, die geklärt werden müssen. Im Anschluss erfolgt der körperliche Check. Neben der Messung der Körpergröße und des Gewichts (BMI) werden das Hör- und Sehvermögen getestet. Zudem überprüft der Arzt Lunge, Atmung und Reflexe. Auch Skelett, Gelenke und Muskeln müssen einwandfrei funktionieren. Organe werden abgetastet, und sowohl die Schleimhäute als auch die Haut werden auf ihren Zustand hin untersucht – darunter auch Narben und Tätowierungen. Diese dürfen bei langärmliger Kleidung nicht sichtbar sein. Zusätzlich erfolgt die Abgabe von Urin- und Blutproben, die anschließend im Labor analysiert werden. Auch die Zähne werden untersucht, die ebenfalls gesund sein müssen. Sollten noch Behandlungen ausstehen, müssen diese vor dem Termin beim Polizeiarzt abgeschlossen sein, da ansonsten die Gefahr besteht, aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen zu werden.
Besonders wichtig ist dabei, dass die PDV 300 nicht nur deine momentane Gesundheit bewertet, sondern auch deine langfristige Einsatzfähigkeit sicherstellen soll. Polizistinnen und Polizisten müssen auch in stressigen und körperlich fordernden Situationen ihre volle Leistungsfähigkeit abrufen können. Daher wird darauf geachtet, dass keine Vorerkrankungen oder chronischen Leiden bestehen, die dich in deiner zukünftigen Tätigkeit beeinträchtigen könnten.
Sollten im Rahmen der Untersuchung Zweifel an deiner gesundheitlichen Eignung auftreten, entscheiden die Polizeiärzte immer im Einzelfall – auch wenn die PDV 300 klare Richtlinien bietet, bleibt dennoch Raum für individuelle Beurteilungen. Zum Beispiel kann eine Vorerkrankung nicht zwingend zum Ausschluss führen, wenn diese keine zukünftige Beeinträchtigung darstellt.
Gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst
Für eine Einstellung bei der Polizei gelten strenge gesundheitliche Anforderungen. Diese stellen sicher, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte den körperlichen und psychischen Belastungen des Berufsalltags gewachsen sind. Es gibt jedoch einige gesundheitliche Gründe, die eine Polizeidiensttauglichkeit grundsätzlich ausschließen.
Ausschlussgründe für die Polizeidiensttauglichkeit:
- Atemwegserkrankungen: Allergisches oder Anstrengungs-Asthma, hyperreagibles Bronchialsystem.
- Rückenerkrankungen: Bandscheibenvorfall, Wirbelgleiten (Spondylolisthese).
- Psychische Störungen: Psychosomatische Erkrankungen, Depressionen, Magersucht (Anorexia nervosa), Suizidalität, Persönlichkeitsstörungen.
- Chronische Darmerkrankungen: Morbus Crohn, Colitis ulcerosa oder häufige Durchfälle.
- Hauterkrankungen: Wiederkehrende Hautveränderungen wie Neurodermitis oder Psoriasis.
- Bewegungseinschränkungen: Arthrotische Veränderungen oder Bewegungseinschränkungen an Gelenken.
- Knochenerkrankungen: Einliegendes Osteosynthesematerial oder Verletzungen/Operationen, die in den letzten sechs Monaten stattgefunden haben und noch weitere Therapien erfordern.
- Herzerkrankungen: Herzklappenfehler, Herzoperationen, Bluthochdruck, Herz-Kreislauferkrankungen.
- Lungenerkrankungen: Zustand nach Spontan-Pneumothorax (Lungenriss).
- Neurologische Erkrankungen: Epilepsie, Migräne mit/ohne Aura, erhöhte Krampfbereitschaft.
- Stoffwechselerkrankungen: Diabetes mellitus, Schilddrüsenfunktionsstörungen, Leberfunktionsstörungen, chronische Hepatitis B oder C.
- Nierenerkrankungen: Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse oder Nierenfunktionsstörungen.
- Autoimmunerkrankungen: Rheuma, Multiple Sklerose, Kollagenosen.
- Sinnesstörungen: Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus, Hörsturz, Loch im Trommelfell, Fehlen des Geruchssinns.
- Kreislauferkrankungen: Ausgeprägtes Krampfaderleiden.
- Zahngesundheit: Vollprothesen oder herausnehmbare Zahnprothesen.
- Suchterkrankungen: Aktuelle oder vergangene Suchterkrankungen, auch nach einer Behandlung.
- Gewicht: Unter- und Übergewicht (Adipositas).
- Sehstörungen: Bestimmte Sehstörungen oder unzureichende Sehfähigkeit.
Diese Ausschlussgründe dienen als Richtlinien für die Beurteilung der Diensttauglichkeit und helfen, sicherzustellen, dass nur Personen in den Polizeidienst eintreten, die langfristig den hohen körperlichen und psychischen Anforderungen des Berufs gerecht werden können.
Anforderungen an die Sehfähigkeit für den Polizeivollzugsdienst:
Für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst wird ein hohes Maß an Sehleistung vorausgesetzt, da Polizistinnen und Polizisten im Dienst auf eine einwandfreie Sicht angewiesen sind. Folgende gesundheitliche Merkmale schließen die gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst grundsätzlich aus:
- Missbildungen, Defekte oder chronische Krankheiten: Dazu gehören Erkrankungen des Augapfels, der Augenmuskeln, der Augenlider, der Tränenorgane, der Hornhaut und des inneren Auges, die chronisch sind oder zum Rückfall neigen.
- Schielen und Augenmuskellähmungen: Auch Nystagmus (unkontrollierbare Augenbewegungen) führt zum Ausschluss.
- Glaukom: Ein erhöhter Augeninnendruck (Grüner Star) schließt die Eignung aus.
- Brechungsanomalien: Sehfehler, die das Tragen von Kontaktlinsen erfordern, sind nicht zulässig. Zudem ist die Eignung bei intraokularen Linsen ausgeschlossen.
- Unkorrigierte Sehschärfe (Fernvisus): Unter 0,5 auf einem Auge vor dem 20. Lebensjahr und unter 0,3 nach dem 20. Lebensjahr führt zur Polizeidienstuntauglichkeit.
- Korrigierte Sehschärfe: Ein Visus unter 0,8 auf einem Auge, selbst bei einem Visus von 1,0 auf dem anderen Auge, gilt als Ausschlussgrund.
- Unkorrigierte Sehschärfe (Nahvisus): Weniger als 0,3 beidäugig ist nicht akzeptabel. Der korrigierte Nahvisus muss beidäugig mindestens 0,8 betragen.
- Räumliches Sehen: Unter 100 Winkelsekunden führt zum Ausschluss.
- Dämmerungssehschärfe und Blendempfindlichkeit: Eine Dämmerungssehschärfe von weniger als 1:2, 7 schließt die Eignung aus.
- Gesichtsfeldeinschränkungen: Skotome (blinde Flecken) oder funktionale Einäugigkeit führen zur Polizeidienstuntauglichkeit.
- Astigmatismus: Die astigmatische Komponente einer Fehlsichtigkeit darf +/- 2,5 Dioptrien nicht überschreiten.
Falls du Zweifel an deiner Sehleistung hast, solltest du vor der Bewerbung auf eigene Kosten einen Augenarzt oder Optiker aufsuchen. Dieser kann dir sofort mitteilen, ob deine Sehfähigkeit den Mindestanforderungen für den Polizeidienst entspricht.
Mehr Infos zu den Anforderungen an die Sehfähigkeit findest du hier.
Welche körperlichen Anforderungen müssen erfüllt werden, um polizeidiensttauglich zu sein?
Die PDV 300 legt fest, dass Bewerberinnen und Bewerber sowohl physisch als auch psychisch in der Lage sein müssen, die hohen Anforderungen des Berufs zu bewältigen. Dies umfasst verschiedene Aspekte der körperlichen Fitness, darunter Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit. Polizisten müssen zum Beispiel in der Lage sein, längere Zeit im Außendienst zu stehen, schnelle Reaktionen in Gefahrensituationen zu zeigen und gegebenenfalls in körperlichen Auseinandersetzungen einzugreifen. Der Sporttest im Auswahlverfahren prüft diese Fähigkeiten, und die polizeiärztliche Untersuchung überprüft, ob Vorerkrankungen oder Einschränkungen vorliegen, die eine solche Belastung unmöglich machen. Außerdem muss die Seh- und Hörfähigkeit den Anforderungen entsprechen.
Können gesundheitliche Einschränkungen durch ärztliche Bescheinigungen oder Gutachten ausgeglichen werden?
In einigen Fällen kann es sein, dass gesundheitliche Einschränkungen durch ärztliche Bescheinigungen oder Gutachten kompensiert werden können, wenn sie erfolgreich behandelt oder behoben wurden. Beispielsweise könnten frühere Verletzungen oder Erkrankungen, die mittlerweile vollständig ausgeheilt sind, nicht zwangsläufig zur Polizeidienstuntauglichkeit führen. Entscheidend ist jedoch, dass diese Einschränkungen keine dauerhaften Auswirkungen haben oder die Leistungsfähigkeit im Polizeidienst beeinträchtigen. Es wird immer eine Einzelfallentscheidung getroffen, und der Polizeiarzt oder die Polizeiärztin bewertet, ob die Person aufgrund ihrer individuellen Gesundheit für den Dienst geeignet ist.
Wie lange gelten die Untersuchungsergebnisse der PDV 300?
Die Untersuchungsergebnisse der polizeiärztlichen Untersuchung sind in der Regel so lange gültig, wie sich der Gesundheitszustand des Bewerbers oder der Bewerberin nicht wesentlich verändert. Es gibt jedoch keine spezifische Zeitvorgabe, nach der eine erneute Untersuchung erforderlich ist. In der Regel wird die Polizeidiensttauglichkeit während der gesamten Berufslaufbahn immer dann erneut überprüft, wenn sich gesundheitliche Veränderungen oder neue Verletzungen ergeben. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass Polizisten stets in der Lage sind, ihre Aufgaben uneingeschränkt zu erfüllen.
Was passiert, wenn man durch die PDV 300 Untersuchung fällt?
Sollte die polizeiärztliche Untersuchung ergeben, dass du die Anforderungen der PDV 300 nicht erfüllst, wirst du als polizeidienstuntauglich eingestuft und scheidest aus dem Auswahlverfahren aus. Allerdings bedeutet dies nicht immer das endgültige Aus für deinen Traum, Polizist/in zu werden. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, nach erfolgreicher Behandlung oder Verbesserung des Gesundheitszustands erneut am Auswahlverfahren teilzunehmen. Dies hängt jedoch von der Art der Einschränkung und der Entscheidung des Polizeiarztes ab. Bewerberinnen und Bewerber sollten sich in solchen Fällen rechtzeitig informieren und mit dem Einstellungsberater Rücksprache halten.