Der Drogentest bei der polizeiärztlichen Untersuchung
Der Drogentest im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung ist ein fester Bestandteil des Einstellungstests bei der Polizei in. Er dient der Überprüfung deiner körperlichen und charakterlichen Eignung für den Polizeidienst – einem Beruf, der höchste Zuverlässigkeit, geistige Klarheit und Verantwortungsbewusstsein erfordert. Bewerberinnen und Bewerber werden dabei auf den Konsum illegaler Substanzen wie Cannabis, Amphetamine, Kokain oder andere Drogen getestet. In der Regel erfolgt der Drogentest per Urinprobe, die im Anschluss im Labor analysiert wird. Dabei werden nicht nur aktuelle, sondern auch zurückliegende Substanzkonsums erfasst, denn viele Wirkstoffe sind noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum nachweisbar.
Ein positives Testergebnis führt in den meisten Fällen zum sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren – unabhängig davon, ob der Konsum einmalig oder langfristig war. Die Polizei verfolgt eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber Drogen, wie sie in der Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) geregelt ist. Denn Polizistinnen und Polizisten tragen im Alltag enorme Verantwortung, führen Schusswaffen, bedienen Einsatzfahrzeuge und müssen jederzeit in kritischen Situationen einen klaren Kopf bewahren.
Für dich als Bewerber/in bedeutet das: Verzichte konsequent auf jegliche Drogen – auch sogenannte „leichte“ Substanzen wie THC oder vermeintlich harmlose Party-Drogen. Informiere den Polizeiarzt zudem unbedingt über die Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln, die das Testergebnis beeinflussen könnten. Ehrlichkeit, Transparenz und Drogenfreiheit sind Grundvoraussetzungen, um den Weg in den Polizeidienst erfolgreich zu meistern.
Laborchemische Untersuchung auf Drogen
Die erforderlichen laborchemischen Untersuchungen werden vom Polizeiärztlichen Dienst durchgeführt oder an entsprechende Labore weitergeleitet. Alle Testergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden nicht an unbefugte Stellen weitergegeben – auch nicht innerhalb der Polizei. Falls dein Drogentest positiv ausfällt, wirst du sofort darüber informiert, und dir wird eine Wiederholung des Tests angeboten. Nach einer ausführlichen Beratung können außerdem zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden, um das Ergebnis zu bestätigen oder zu klären.
Blut- und Urinprobe: Gesundheitscheck und Drogenscreening
Die Blut- und Urinprobe spielen nicht nur eine zentrale Rolle bei der Beurteilung deiner allgemeinen Gesundheit, sondern dienen gleichzeitig auch zur Durchführung eines Drogenscreenings. Die Blutprobe gibt zunächst Aufschluss über verschiedene gesundheitliche Aspekte. Hierbei werden unter anderem dein Blutbild, die Leber- und Nierenwerte sowie der Glukose- und Cholesterinspiegel überprüft. Zum Drogenscreening gehört sowohl die Untersuchung deiner Blut- und Urinprobe, um festzustellen, ob illegale Substanzen konsumiert wurden. Der Test erfolgt meist am Untersuchungstag und wird in einem Labor analysiert. Neben der Überprüfung auf illegale Drogen kann auch der Missbrauch von verschreibungspflichtigen Medikamenten nachgewiesen werden.
Diese Substanzen sind beim Drogentest nachweisbar:
- Cannabis (THC)
- Amphetamine und Methamphetamine (z. B. Speed, Crystal Meth)
- Kokain und seine Abbauprodukte
- Opiate (z. B. Morphin, Heroin)
- Benzodiazepine (beruhigende Medikamente)
- Barbiturate
- MDMA (Ecstasy)
Was passiert, wenn der Drogentest positiv ausfällt?
Ein positiver Drogentest führt in der Regel zum sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren, da der Drogenkonsum als Verstoß gegen die Polizeidienstvorschriften gilt. Ein positiver Test zeigt, dass du nicht die charakterliche und gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst mitbringst. Es gibt allerdings manchmal die Möglichkeit, einen zweiten Test zur Bestätigung oder Wiederholung durchzuführen. Dies hängt jedoch von der jeweiligen Polizeibehörde ab. Ein weiterer Test wird angeboten, wenn das Ergebnis angezweifelt oder das Labor eine Unregelmäßigkeit feststellt. Ein positiver Test bedeutet jedoch fast immer das Ende des Bewerbungsverfahrens.
Wie lange vor dem Test sollte ich auf den Konsum von Substanzen verzichten?
Die Dauer, in der Drogen nachgewiesen werden können, hängt von der Substanz ab:
- Cannabis (THC): Bis zu 30 Tage oder länger bei regelmäßigem Konsum.
- Amphetamine, Kokain, MDMA (Ecstasy): In der Regel 2–5 Tage.
- Opiate: Etwa 2–3 Tage.
- Benzodiazepine: Bis zu 10 Tage.
Um sicherzugehen, solltest du weit vor der Bewerbung bei der Polizei auf jeglichen Drogenkonsum verzichten. Bei regelmäßigem Konsum ist es möglich, dass einige Substanzen mehrere Wochen nachweisbar bleiben, insbesondere im Fall von Cannabis. Die genauen Zeitspannen hängen von Faktoren wie Konsumhäufigkeit, Stoffwechsel und Art der Substanz ab.
Kann der Konsum bestimmter Medikamente zu einem positiven Drogentest führen?
Ja, bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente können beim Drogentest zu einem positiven Ergebnis führen. Medikamente wie Benzodiazepine (Beruhigungsmittel), Opiate (Schmerzmittel) oder andere Psychopharmaka könnten als Drogen aufgefasst werden. Deshalb ist es wichtig, dass du dem polizeiärztlichen Dienst oder der Behörde vor dem Test meldest, wenn du solche Medikamente einnimmst. Du solltest ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung über die rechtmäßige Einnahme des Medikaments vorlegen, damit Missverständnisse vermieden werden können.
Was passiert, wenn ich den Drogentest verweigere?
Wenn du den Drogentest verweigerst oder dein Einverständnis zurückziehst, wirst du in der Regel vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Da der Drogentest ein integraler Bestandteil der polizeiärztlichen Untersuchung ist, wird deine Bewerbung ohne diesen Nachweis als unvollständig angesehen. Wenn du den Test während des Verfahrens verweigerst oder widerrufst, bedeutet dies automatisch, dass du für den Polizeidienst als untauglich eingestuft wirst.
Wie lange ist ein negativer Drogentest gültig?
Ein negativer Drogentest ist normalerweise nur für die Dauer des aktuellen Auswahlverfahrens gültig. Sollte sich das Auswahlverfahren über längere Zeit hinziehen oder sich das Einstellungsverfahren verzögern, könnte es vorkommen, dass du den Drogentest erneut durchführen musst. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, hat der Test keine Gültigkeit mehr für zukünftige Bewerbungen, und es müsste bei einem erneuten Auswahlverfahren ein neuer Test durchgeführt werden.
Können frühere Drogenerfahrungen zu Problemen führen?
Frühere Drogenerfahrungen können zu Problemen führen, wenn der Konsum nachweisbar ist oder wenn dadurch gesundheitliche Schäden entstanden sind. Wenn du in der Vergangenheit Drogen konsumiert hast, dies aber vollständig eingestellt und seit längerer Zeit abstinent bist, ist dies in der Regel kein Grund für den Ausschluss. Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt des Drogentests keine Substanzen mehr nachweisbar sind. Wiederholter Drogenkonsum oder eine Suchtvergangenheit könnten jedoch auch dann zu Bedenken hinsichtlich deiner charakterlichen Eignung führen.
Gibt es Unterschiede in den Drogentests je nach Bundesland oder Polizeibehörde?
Die Durchführung des Drogentests ist in den meisten Bundesländern und Polizeibehörden ähnlich, da sie sich an der PDV 300 orientieren. Dennoch kann es Unterschiede in der Umsetzung und den Konsequenzen eines positiven Tests geben. Während einige Bundesländer strengere Regeln für den Drogentest haben und möglicherweise eine Wiederholung des Tests anbieten, handhaben andere dies weniger flexibel. Außerdem variiert die Art des Tests (Urin-, Blut-, oder in seltenen Fällen Haarprobe) je nach Behörde leicht.