Die Aufgaben des Flugdienstes der Bundespolizei

Die Hubschrauber der Bundespolizei werden häufig für Beobachtungs- oder Kontrollflüge eingesetzt. Typische Einsatzorte sind beispielsweise die Grenzen und die Küsten Deutschlands aber auch wichtige Orte wie Flughäfen oder Bahnhöfe. Darüber hinaus leistet der Flugdienst auch Hilfsaufgaben. Klassisch sind Einsätze bei Katastrophen, Transporttätigkeiten für die Bundespolizei, in dem beispielsweise Beamte zu Einsatzorten transportiert werden, und die Beteiligung am Luftrettungsdienst.
Eine wichtige Aufgabe kommt der Fliegergruppe zudem bei der Fahndung von flüchtigen Personen und der Suche nach Vermissten zu. Auch übernimmt die Bundespolizei den Transport von sicherheitsgefährdeten Personen aus der Politik beziehungsweise bei Staatsgästen sowie Flüge bei humanitären Einsätzen im Ausland.
Der Weg zum Flugdienst
Wer sich für die Laufbahn beim Flugdienst interessiert, der muss sich auf einen längeren Ausbildungsweg einstellen. Eine direkte Bewerbung bei der Flugstaffel ist generell nicht möglich. Stattdessen muss man zuerst einmal die Laufbahnausbildung im mittleren Dienst und anschließend die Laufbahnausbildung im gehobenen Dienst absolvieren. Erst danach ist eine Bewerbung für die Fliegergruppe möglich. Dabei gilt es allerdings zunächst, erneut ein Eignungsauswahlverfahren zu überstehen. Dies ist sowohl bei Piloten als auch den Technikern eine Voraussetzung.

Ist das Verfahren überstanden, folgt eine Flugtauglichkeitsuntersuchung. Erst wenn auch diese erfolgreich absolviert wurde, beginnt die Ausbildung. Diese erstreckt sich über 20 Monate, wobei man zunächst einmal einen zweimonatigen Englischkurs absolviert. Anschließend folgen 18 Monate Ausbildung bei der Fliegergruppe der Bundespolizei. Hier erwirbt man dann entweder auch seine Lizenz als Hubschrauberpilot oder die Lizenz als Flugtechniker für Polizeihubschrauber.
Voraussetzungen für die Ausbildung
Als Voraussetzungen für den Einsatz im Flugdienst der Bundespolizei muss man zunächst einmal die Voraussetzungen für die generelle Ausbildung erfüllen. Dazu gehören neben der EU-Staatsbürgerschaft auch keine Vorstrafen und Schulden, die Eignung für den Polizeidienst und ein Schwimmabzeichen in Bronze. In den Fächern Deutsch und Englisch solltest Du auf dem Schulzeugnis mindestens die Note 4 und in Sport mindestens die Note 3 erreicht haben. Darüber hinaus müssen Bewerber ein Auswahlverfahren inklusive Sporttest bestehen. Zudem gibt es Altersbeschränkungen und Mindestanforderungen hinsichtlich des Schulabschlusses:
- mittlerer Dienst: 16 bis 27 Jahre und Realschule oder Hauptschule plus Berufsausbildung
- gehobener Dienst: maximal 33 Jahre und Allgemeine Hochschulreife
Für den Flugdienst an sich sollten Interessenten zudem Koordinations- und Multitaskingfähigkeiten, räumliches Denkvermögen und technisches Grundverständnis mitbringen. Auch die Arbeit im Team ist sehr wichtig. Viele dieser Dinge lassen sich allerdings auch trainieren. Wer sich schon frühzeitig für den Flugdienst interessiert, kann mit seinen Vorbereitungen dementsprechend schon zeitig anfangen.
1. Schritt: Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugdienst
Wie bereits erwähnt kannst Du nicht direkt Hubschrauberpilot bei der Bundespolizei werden, sondern musst zunächst eine Ausbildung im mittleren Polizeivollzugdienst absolvieren. Das bedeutet zweieinhalb Jahre Theorie und Praxis in der Bundespolizeiakademie in Lübeck (bis auf die Praktikumszeiten), die mit einer Prüfung enden. Um für die Ausbildung angenommen zu werden, sind ein Auswahlverfahren zu durchlaufen. Es besteht aus Diktat, Sporttest, Vorstellungsgespräch und polizeiärztlicher Untersuchung.
2. Schritt: Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
Nachdem Du anschließend einige Jahre bei der Bundespolizei gearbeitet, mindestens den Rang des Polizeihauptmeisters erreicht und Dich gegebenenfalls durch ein bestandenes Auswahlverfahren für Piloten und Flugtechniker für den Flugdienst qualifiziert hast, beginnst Du ein Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Es dauert drei Jahre und findet in Brühl (Grundstudium) bzw. Lübeck (Hauptstudium) statt. Themenschwerpunkte sind unter anderem Straf- und Verkehrsrecht, Kriminaltechnik und Psychologie. Auch beim Studium für den gehobenen Dienst geht es nicht ohne Auswahlverfahren, das zusätzlich einen Intelligenztest und ein Assessment-Center mit Gruppendiskussion, Kurzvortrag und Interview beinhaltet. Wie bei der Ausbildung zum mittleren Polizeidienst gehören auch beim Studium Praktika dazu. Du schließt das Studium mit einem FH-Diplom ab.
3. Schritt: Auswahlverfahren für den Flugdienst der Bundespolizei
Um als Pilot bei der Bundespolizei infrage zu kommen, musst Du nach dem zunächst Erfahrung als Polizist sammeln. Fortbildungen, beispielsweise in den Bereichen Personenschutz, Teamführung oder Verwaltungsrecht, halten Dich dabei auf dem Laufenden. Anschließend kannst Du Dich für den Flugdienst bewerben und es steht erneut ein Einstellungstest an. Dieser ist ähnlich dem für Ausbildung bzw. Studium, setzt aber andere Schwerpunkte. Hier wird beispielsweise die Multitaskingfähigkeit getestet.
4. Schritt: Flugtauglichkeitsuntersuchung
Hast Du den Einstellungstest erfolgreich bestanden, geht es zur Flugtauglichkeitsuntersuchung.
Alles erfolgreich absolviert? Dann steht der Ausbildung für den Flugdienst der Bundespolizei nichts mehr im Weg. Sie dauert 20 Monate. Zunächst musst Du zwei Monate Englisch im Bundessprachenamt in Hürth lernen. Die restliche Zeit verbringst Du bei der Fliegergruppe der Bundespolizei in Sankt Augustin, wo 24 Flug- und 14 Techniklehrer den Nachwuchs ausbilden. Du lernst dabei auch, mit dem der Restlichtverstärkerbrille, dem Nachtsichtgerät, der Wärmebildsichtanlage und einer Seilwinde umzugehen. Das Ziel dieser Ausbildung: die Lizenz als Hubschrauberpilot oder als Flugtechniker auf Polizeihubschraubern. Pilot und Flugtechniker sind die Standardbesatzung auf einem Polizeihubschrauber. Insgesamt hat die Bundespolizei rund 90 Hubschrauber.
- Grenzschutzfliegergruppe in Sankt Augustin
- Grenzschutzfliegerstaffel West in Sankt Augustin (seit 1998, zuständig für Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)
- Grenzschutzfliegerstaffel Nord in Fuhlendorf (seit 1998, zuständig für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg mit Rettungshubschraubern Christoph 4, 8, 12, 13, 34 und 36)
- Grenzschutzfliegerstaffel Ost in Blumberg (seit 1998, davor seit 1990 in Tempelhof, zuständig für Berlin, Brandenburg und Sachsen mit Rettungshubschraubern Christoph 36 und 38)
- Grenzschutzfliegerstaffel Mitte in Fuldatal (seit 1963, zuständig für Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, mit Rettungshubschraubern Christoph 2, 7 und 37)
- Grenzschutzfliegerstaffel Süd in Oberschleißheim(seit 1964, zuständig für Baden-Württemberg und Bayern, mit Rettungshubschraubern Christoph 5, 14 und 17)