Körpereignungstest der Polizei Saarland
Wer sich bei der Polizei Saarland bewirbt und die Mindestkörpergröße von 162 cm nicht erreicht, muss vor der Teilnahme am Auswahlverfahren einen Körpereignungstest absolvieren. Dieser Test soll sicherstellen, dass auch kleinere Bewerberinnen und Bewerber den motorischen Anforderungen des Polizeidienstes gewachsen sind. Dabei werden in sechs praxisnahen Übungen wesentliche Fähigkeiten wie Kraft, Geschicklichkeit und Koordination geprüft – von der Rettung einer Person über das Überwinden von Barrieren bis hin zur sicheren Handhabung einer Waffe.
Die Übungen im Körpereignungstest der Polizei Saarland
Der Körpereignungstest der Polizei Saarland ist ein eigenständiger Test, der bereits vor dem eigentlichen Auswahlverfahren absolviert werden muss. Es soll sichergestellt werden, dass Bewerberinnen und Bewerber unterhalb der Mindestkörpergröße von 162 cm die körperlichen Anforderungen des Polizeidienstes erfüllen. Der Test besteht aus sechs aufeinanderfolgenden Übungen, die verschiedene motorische Fähigkeiten wie Kraft, Koordination und Geschicklichkeit realitätsnah prüfen. Dabei müssen die Mindestanforderungen in jeder Übung erreicht werden, um den Test zu bestehen und die Zulassung zum weiteren Auswahlverfahren zu erhalten. Nachfolgend erfährst du, welche Übungen du erwartest und worauf es bei der Durchführung ankommt.
1. Person retten und bergen
Bei dieser Übung wird eine Rettungssituation simuliert, wie sie im Polizeialltag auftreten kann. Zwei parallel markierte Linien auf dem Boden definieren eine 20-Meter-Distanz. Ein 70 kg schwerer Dummy muss vom Boden aufgenommen und mit einem Oberkörpergriff über diese Distanz transportiert werden. Dabei kommt es auf eine effiziente Tragetechnik sowie ausreichende Kraft und Ausdauer an.
- Die Aufgabe gilt als bestanden, wenn der Dummy innerhalb von maximal 30 Sekunden über die gesamte Distanz getragen wird.
- Dabei muss eine durchschnittliche Geschwindigkeit von mindestens 0,7 m/s eingehalten werden.
- Es stehen maximal drei Versuche zur Verfügung, um die Übung erfolgreich abzusolvieren.
2. Barriere erklettern
Diese Übung simuliert das Überwinden von Hindernissen, wie es im Polizeialltag erforderlich sein kann. Ein 1,70 Meter hoher Kasten muss so schnell wie möglich erklettert werden. Der Start kann entweder aus dem Stand oder mit maximal 4 Metern Anlauf erfolgen. Dabei sind Geschicklichkeit, Sprungkraft und Armzugkraft gefragt, um die Barriere effizient zu überwinden.
- Die Übung gilt als bestanden, wenn die Testperson innerhalb von maximal 15 Sekunden den Kasten erklommen hat und dort sitzt, kniet oder steht.
- Es stehen maximal drei Versuche zur Verfügung, wobei jeder Versuch innerhalb der 15-Sekunden-Zeitvorgabe abgeschlossen sein muss.
3. Beinstreckerkette großzügig ansteuern
Diese Übung testet die Sprungkraft, Koordination und Stabilität der unteren Extremitäten. Aus dem Stand muss auf eine 60 cm hohe Kiste gesprungen werden. Während des Sprungs dürfen die Beine in der Flugphase angezogen und die Arme zur Unterstützung des Schwungs eingesetzt werden.
- Die Übung gilt als bestanden, wenn die Testperson innerhalb von maximal drei Versuchen, in gehockter Position mit den Fußsohlen sicher auf der Kiste zu landen und dort stabil stehen bleibt.
- Es gibt keine Zeitvorgabe, jedoch ist eine saubere und kontrollierte Landung erforderlich.
4. Gegenstand an- und hochheben
Diese Übung testet die Kraft und Hebetechnik, die im Polizeidienst oft gefordert sind. Ein 25 kg schwerer Gegenstand muss vom Boden aufgenommen und über die Höhe des eigenen Körperschwerpunkts hinaus angehoben werden. Anschließend soll er auf einen 1,20 Meter hohen Kasten sicher abgelegt werden. Dabei ist eine kontrollierte und stabile Hebebewegung entscheidend.
- Die Übung gilt als bestanden, wenn der Gegenstand innerhalb von maximal drei Versuchen erfolgreich auf dem Kasten abgelegt wird.
- Ein Versuch gilt als nicht bestanden, wenn der Gegenstand während des Hebevorgangs abgesetzt werden muss.
- Es gibt keine Zeitvorgabe, jedoch ist eine saubere und kraftvolle Ausführung erforderlich.
5. Maximale Kräfte der Fingerbeugemuskeln erzeugen
Diese Übung misst die Griffkraft, die im Polizeidienst unter anderem für das Festhalten von Personen oder das sichere Bedienen von Ausrüstung erforderlich ist. Die Testperson muss an einem Handdynamometer die Finger maximal gegen einen festen Widerstand beugen (isometrische Kontraktion). Die erzeugte Kraft muss für mindestens 3 Sekunden gehalten werden. Der Wert wird direkt vom Display des Dynamometers abgelesen.
- Es stehen drei Versuche zur Verfügung, der beste Wert zählt.
- Die Übung gilt als bestanden, wenn ein Mindestkraftwert von 35 kg (350 N) erreicht wird.
- Es gibt keine Zeitvorgabe, jedoch muss die Kraft für mindestens 3 Sekunden stabil gehalten werden.
6. Waffe greifen und bedienen
Diese Übung überprüft die Handkraft, Fingerkoordination und sichere Waffenhandhabung, die für den Polizeidienst wesentlich sind. Die Testperson nimmt eine Pistole auf und umfasst das Griffstück mit einer Hand. Anschließend muss der Abzug einmal betätigt werden. Zudem wird der Verschluss der Waffe in die hinterste Stellung gebracht und dort für 3 Sekunden gehalten.
- Die Übung gilt als bestanden, wenn der Abzug ohne Probleme betätigt werden konnte.
- Der Verschluss der Waffe muss für mindestens 3 Sekunden in der hintersten Stellung gehalten werden.
- Es gibt keine Zeitvorgabe, jedoch ist eine fehlerfreie Ausführung erforderlich.
Das erfolgreiche Bestehen des Körpereignungstests ist eine zwingende Voraussetzung, um im weiteren Auswahlverfahren zugelassen zu werden.
Bei der Polizei Saarland ist ein Sporttest nicht Bestandteil des Auswahlverfahrens. Stattdessen musst du deine sportliche Leistungsfähigkeit durch das Deutsche Sportabzeichen mindestens in Bronze nachweisen. Besonders wichtig ist dabei die Erfüllung einer Laufdisziplin in der Kategorie „Ausdauer“. Bist du noch nicht volljährig, musst du einen 800 Meter-Lauf absolvieren. Als Erwachsener hast du die Wahl zwischen einem 3 Kilometer- oder einem 10 Kilometer-Lauf. Dieser Nachweis ist entscheidend, um deine körperliche Eignung für den Polizeidienst zu belegen.