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(Maximal 30 Teilnehmer für das Webinar zugelassen)
Wenn du eine Karriere bei der Polizei Sachsen anstrebst, gibt es vielfältige Möglichkeiten, um im Polizeidienst tätig zu werden. Du kannst entweder eine Ausbildung in der Laufbahngruppe 1.2 (ehemals mittlerer Dienst) absolvieren oder ein Studium in der Laufbahngruppe 2.1 (ehemals gehobener Dienst) beginnen. Die Bewerbung bei der Polizei Sachsen erfolgt online über die offizielle Bewerbungsplattform. Dabei musst du verschiedene Anforderungen erfüllen sowie gesundheitlich top fit sein. Nachdem du deine Bewerbung eingereicht hast und die formalen Voraussetzungen geprüft wurden, erhältst du eine Einladung zum Auswahlverfahren. Das Auswahlverfahren der Polizei Sachsen umfasst mehrere Stufen, die deine Eignung für den Polizeidienst überprüfen sollen. Dazu gehören unter anderem ein Computergestützter Fähigkeitstest und Sporttest sowie ein mündlicher Testteil und eine ärztliche Untersuchung.
Du musst die Staatsangehörigkeit von Deutschland, einem EU-Mitgliedstaat, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz besitzen.
*Du musst eine Mindestgröße von 1,60 Metern und eine Maximalgröße von 1,95 Metern haben.
*Du musst einen Schwimmnachweis erbringen können.
Du darfst keine laufenden Ermittlungsverfahren haben und musst in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben; bei Vorstrafen erfolgt eine Einzelfallprüfung.
*Du darfst keine Tätowierungen und Piercings haben, die im Dienst sichtbar sind.
*Du musst am Tag der Einstellung zwischen 16 und 34 Jahre alt sein.
*Du bist im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.
*Ausnahmen möglich (siehe Ausnahmen für eine Einstellung)
Aufgrund logistischer und sicherheitsrelevanter Aspekte wird ab einer Größe von 1,95 m eine Einzelfallentscheidung getroffen. Diese Prüfung wird jedoch erst nach dem dritten Auswahltag veranlasst, um zu gewährleisten, dass alle Bewerberinnen und Bewerber den physischen Anforderungen gerecht werden.
Als Schwimmnachweis ist der „Deutsche Schwimmpass“ in Bronze (für Bewerbende ab 18 Jahren) oder der „Deutsche Jugendschwimmpass“ in Bronze (für unter 18-jährige) erforderlich. Alternativ werden auch ein Rettungsschwimmpass oder eine Normabnahme des Deutschen Sportabzeichens in einer der Schwimmnormen akzeptiert.
Tätowierungen dürfen im Dienst nicht sichtbar sein und müssen beispielsweise durch die Dienstkleidung abgedeckt werden. Zudem dürfen Tätowierungen nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen und keine sexuell diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Motive darstellen. Das Vorhandensein von Tätowierungen führt immer zu einer Einzelfallprüfung. Dafür sind am dritten Auswahltag Fotos der Tätowierungen mitzubringen, auf denen diese vollständig und anatomisch eindeutig zuordenbar zu erkennen sind.
Ausnahmen zum Höchstalter
Für die Ausbildung (LG 1.2) muss die Fahrerlaubnisklasse B zwei Wochen vor der Laufbahnprüfung vorliegen, die etwa zwei Jahre nach Ausbildungsbeginn stattfindet. Für das Studium (LG 2.1) muss die Fahrerlaubnisklasse B spätestens zwei Wochen vor Studienbeginn vorliegen. Die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis werden nicht von der Polizei Sachsen übernommen. Ein Automatik-Führerschein (Schlüsselzahl 78) ist unzureichend. Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 ist jedoch ausreichend, da damit auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe geführt werden können.
Für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1.2 benötigst du einen Nachweis über einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung. Alternativ kannst du auch einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen. Interessierte Abiturienten können sich ebenfalls bewerben, wenn sie ein Versetzungszeugnis von der 10. zur 11. Klasse vorlegen können. Es ist wichtig, vorab zu prüfen, ob dieses Zeugnis in deinem Bundesland einem Realschulabschluss entspricht. Dieser Nachweis muss spätestens zum Einstellungstermin vorliegen. Bitte reiche keine Halbjahreszeugnisse oder Zwischenzeugnisse ein.
Für das Studium in der Laufbahngruppe 2.1 benötigst du einen Nachweis über den Erwerb der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschul- bzw. Fachhochschulreife. Alternativ ist auch ein Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Fachwirt) oder ein gleichwertig anerkannter Abschluss gemäß § 17 Absatz 3 SächsHSFG ausreichend. Dieser Nachweis muss spätestens zum Einstellungstermin vorliegen.
Beruflich Qualifizierte, die eine mindestens zweijährige staatlich geregelte Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf verfügen, können ebenfalls für das Studium zugelassen werden, gemäß § 17 Absatz 5 SächsHSFG. Vor der Teilnahme am Auswahlverfahren ist jedoch ein Beratungsgespräch an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/O.L. erforderlich. Die Einladung zum Beratungsgespräch erhältst du per E-Mail, nachdem du dich im Online-Bewerbungsportal registriert hast.
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler aus einem sächsischen Verein, die einem vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten und geförderten Kader (OK, PK, EK, NK1 und NK2) angehören, erhalten eine besondere Förderung. Auch Leistungssportler mit anerkanntem Landeskader (LK) können sich bewerben, wenn sie vergleichbare Leistungen erbringen und die Voraussetzungen für eine perspektivische Teilnahme an Europa- oder Weltmeisterschaften oder den Olympischen Spielen erfüllen.
Die Ausbildung wird an die Erfordernisse des Spitzensports angepasst und auf mindestens viereinhalb Jahre gestreckt. Dabei wechseln sich viermonatige Ausbildungsblöcke mit achtmonatigen Trainings- und Wettkampfphasen ab. Die Ausbildung findet in der Nähe der Standorte des Olympiastützpunktes Sachsen in Leipzig, Chemnitz und Dresden statt. Als Sommersportler wirst du von September bis Dezember/Januar an der Polizeifachschule Leipzig ausgebildet, als Wintersportler von April bis Juli/August an der Polizeifachschule Chemnitz.
Um dich zu bewerben, benutze das Online-Bewerbungsportal und füge den Zusatz „Sportfördergruppe“ hinzu. Außerdem benötigst du eine Empfehlung des zuständigen Olympiastützpunktes und eine Bestätigung des erreichten Kaderstatus. Wende dich hierfür an die Laufbahnberatung beim Olympiastützpunkt.
Die Bewerbung bei der Polizei Sachsen erfolgt ausschließlich online über das offizielle Bewerbungsportal. Die Einstellungstermine für ein Studium in der Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst) und eine Ausbildung in der Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst) sind einmal jährlich im September bzw. Oktober. Die Bewerbungsfrist für beide Laufbahnen endet in der Regel im Herbst des Vorjahres. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig zu bewerben. Wenn du die Frist verpasst, kann deine Bewerbung erst für den Einstellungstermin im darauffolgenden Jahr berücksichtigt werden.
Bei deiner Online-Bewerbung musst du dich für eine der beiden Laufbahnen entscheiden. Eine gleichzeitige Bewerbung für die Ausbildung und das Studium ist nicht möglich. Dank des durchlässigen Auswahlverfahrens der Polizei Sachsen kannst du jedoch im Verlauf des Auswahlverfahrens noch die Laufbahn wechseln, falls sich herausstellt, dass eine andere Laufbahn besser zu dir passt.
Nachdem du deine Bewerbung eingereicht hast und eine Bestätigung der Registrierung erhalten hast, sendet dir die Polizei einen Link zur Terminbuchung. Hier bekommst du für das Auswahlverfahren mehrere Termine vorgeschlagen, wovon du dir einen auswählen kannst.
Eine direkte Bewerbung für den höheren Dienst (Laufbahngruppe 2.2) bei der Polizei Sachsen ist nicht möglich. Stattdessen wird die Qualifizierung für den höheren Dienst durch ein weiterführendes Studium erreicht. Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bietet neben dem Bachelorstudium für die Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene, auch das Studium zur Qualifizierung für die Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene, an. Das weiterführende Studium ist der Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ (Public Administration – Policemanagement) der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol). Um diesen Masterstudiengang belegen zu können, müssen Polizeivollzugsbedienstete erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Der Masterabschluss berechtigt zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2.2 des Polizeivollzugsdienstes.
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