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(Maximal 30 Teilnehmer für das Webinar zugelassen)
Eine Bewerbung bei der Polizei Schleswig-Holstein bietet zahlreiche Karrieremöglichkeiten, sowohl für den mittleren als auch den gehobenen Dienst. Im mittleren Dienst wirst du als Polizeiobermeisteranwärter/in in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt ausgebildet, während du im gehobenen Dienst als Kommissaranwärter/in ein Studium in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt absolvierst. Die Bewerbung für beide Laufbahngruppen erfolgt online und erfordert die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit und eine gute gesundheitliche Verfassung. Für den mittleren Dienst benötigst du mindestens einen Realschulabschluss, während für den gehobenen Dienst die Fachhochschulreife oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich ist. Sobald deine Bewerbung eingegangen ist und die formalen Einstellungsvoraussetzungen geprüft wurden, erhältst du eine Einladung zum Auswahlverfahren. Dieses besteht aus mehreren Tests, die deine kognitiven Fähigkeiten, deine körperliche Fitness sowie deine charakterliche Eignung überprüfen.
*Du bist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Du bist mindestens 160 cm und maximal 205 cm groß.
*Du bist am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre alt und nicht älter als 42 Jahre.
Du kannst einen Schwimmnachweis (Deutsches Jugendschwimmabzeichen oder Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze) vorlegen.
Du bist im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder verpflichtest dich, vor Beendigung der Ausbildung den Nachweis dieser Fahrerlaubnis vorzulegen.
Du trittst jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein, wie sie im Grundgesetz verankert ist.
Du bist gerichtlich nicht bestraft und lebst in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen.
*Ausnahmen möglich (siehe Ausnahmen für eine Einstellung)
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht zwingend erforderlich. Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten benötigen am Tage der Einstellung jedoch eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel). Sie müssen über gute Kenntnisse in der deutschen Sprache (in Wort und Schrift) verfügen und dieselbe Einstellungsprüfung wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber erfolgreich absolvieren. Bewerberinnen und Bewerber mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit müssen spätestens zum 31.05. eines jeden Einstellungsjahres eine Niederlassungserlaubnis vorweisen. Diese Regelung gilt nicht für EU-Bürger und Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, gemäß § 7 BeamtStG.
Für das Höchstalter gelten folgende Regelungen:
Körpermodifikationen oder Körperbemalungen dürfen keine gewaltverherrlichenden, sexistischen oder allgemein die Würde des Menschen verletzenden Motive darstellen. Ebenso dürfen sie keine verbalen Aussagen oder Symbole enthalten, die einen Bezug zu extremen politischen Auffassungen oder Gruppierungen aufweisen. Solche Tattoos führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.
Alle anderen Körpermodifikationen sind nur an nicht sichtbaren Körperteilen bzw. an Körperteilen, die durch die Dienstkleidung vollständig bedeckt sind, zulässig. Regelungen zu Tätowierungen im sichtbaren Bereich (Kopf-Halsbereich, Hände/Handgelenke) befinden sich derzeit in der Überprüfung. Bis zur endgültigen Regelung kann beim Vorhandensein von sichtbaren Tätowierungen unter Vorbehalt am Auswahlverfahren teilgenommen werden. Über eine Einstellung entscheidet in jedem Einzelfall das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Ausschluss aus dem Verfahren aufgrund dieser Tätowierungen weiterhin in Betracht kommen kann.
Für die Einstellung in die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, der Polizei Schleswig-Holstein benötigst du entweder mindestens den ersten allgemeinen Schulabschluss (Hauptschulabschluss) und eine abgeschlossene Berufsausbildung, oder du verfügst über einen mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss). Diese Qualifikationen sind notwendig, um als Polizeiobermeisteranwärter/in im mittleren Dienst der Polizei Schleswig-Holstein eingestellt zu werden.
Für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, der Polizei Schleswig-Holstein musst du höhere schulische Voraussetzungen erfüllen. Hierfür benötigst du die Fachhochschulreife oder die Hochschulreife (Abitur). Alternativ kannst du auch eine Studienqualifikation nachweisen, wie zum Beispiel einen Meisterbrief oder einen Abschluss als Fachwirt. Diese Qualifikationen sind notwendig, um als Kommissaranwärter/in im gehobenen Dienst der Polizei Schleswig-Holstein eingestellt zu werden.
Für eine Bewerbung bei der Wasserschutzpolizei im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst) und ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (gehobener Dienst) gelten grundsätzlich die gleichen allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wie für die Schutzpolizei. Zusätzliche maritime Qualifikationen sind für beide Laufbahnen nicht erforderlich. Wenn du bereits Zusatzqualifikationen gemäß der Seeleute-Befähigungsverordnung besitzt, wirst du während der Ausbildung bei der Wasserschutzpolizei besonders gefördert. Anwärterinnen und Anwärter mit diesen Qualifikationen erhalten einen Anwärtersonderzuschlag. Diese Regelung gilt ebenfalls für beide Laufbahngruppen.
Weitere Einstellungsfragen beantworten dir auch die Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater der Wasserschutzpolizei oder die Einstellungsberater im Landespolizeiamt Schleswig-Holstein.
Die Landespolizei Schleswig-Holstein stellt jährlich im August und Februar Polizeiobermeisteranwärterinnen und -anwärter in das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst) und im August Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter sowie Kriminalkommissaranwärterinnen und -anwärter in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (gehobener Dienst) ein. Einstellungen für den Bereich der Kriminalpolizei werden ausschließlich in den gehobenen Dienst vorgenommen, während Einstellungen für die Schutz- und Wasserschutzpolizei sowohl im mittleren als auch im gehobenen Dienst erfolgen.
Die Bewerbungsfrist beginnt in der Regel ein Jahr vor dem jeweiligen Einstellungstermin. Die genauen Fristen werden auf der Internetseite der Polizei Schleswig-Holstein bekannt gegeben. Für eine schnelle Bearbeitung deiner Bewerbung empfiehlt es sich, die Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal zu nutzen. Sollte dir dies nicht möglich sein, kannst du deine Bewerbung auch postalisch einreichen, wobei du nur eine der beiden Bewerbungsarten wählen darfst.
Nutze die Online-Bewerbung, um deine Unterlagen schnell und effizient einzureichen. Während der Bewerbungsfrist kannst du über die Internetseite der Polizei Schleswig-Holstein auf das Online-Bewerbungsportal zugreifen.
Du kannst dich nur einmal pro Einstellungsverfahren bewerben. Entscheide dich daher vorab, ob du die Online-Bewerbung oder die postalische Bewerbung nutzen möchtest.
Eine direkte Bewerbung für den höheren Dienst ist bei der Polizei Schleswig-Holstein nicht möglich. Der Aufstieg in den höheren Dienst, auch Laufbahn des höheren Dienstes genannt, erfolgt durch eine interne Zulassung und basiert auf bestimmten Voraussetzungen. Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes können zum Aufstieg zugelassen werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
Abweichend von den oben genannten Dienstzeit- und Besoldungsgruppenkriterien kann auch zugelassen werden, wer nach Erwerb der Befähigung für die bisherige Laufbahn die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Nr. 1 LBG erfüllt, eine Dienstzeit von mindestens sechs Jahren zurückgelegt hat und ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 erreicht hat. Ein Aufstieg in den höheren Dienst ist ausgeschlossen, wenn für die höhere Laufbahn eine bestimmte Vorbildung, Ausbildung oder Prüfung zwingend erforderlich ist.
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