Sehtest bei der Polizei Bewerbung
Der Sehtest ist ein entscheidender Bestandteil der polizeiärztlichen Untersuchung, die alle Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst durchlaufen müssen. Da Polizisten in ihrem Alltag auf eine hervorragende Sehkraft angewiesen sind, um Gefahren rechtzeitig zu erkennen, Personen zu identifizieren und in dynamischen Situationen schnell und sicher reagieren zu können, legt die Polizei großen Wert auf eine ausreichende Sehleistung. Ob du im Streifendienst tätig bist, einen Tatort absicherst oder bei Nacht auf Patrouille gehst – ein klares und präzises Sehvermögen ist unerlässlich.
Beim Sehtest überprüft der Polizeiarzt verschiedene Aspekte deiner Sehfähigkeit. Dazu gehören unter anderem die Sehstärke, dein räumliches und farbliches Sehen, die Dämmerungssehschärfe sowie die Empfindlichkeit gegenüber Blendung. Solltest du Brillenträger oder Kontaktlinsenträger sein, wird dein Sehvermögen sowohl mit als auch ohne Sehhilfe geprüft, um sicherzustellen, dass du auch ohne Hilfsmittel ausreichend gut sehen kannst. Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Sehleistung den Anforderungen entspricht, solltest du frühzeitig einen Augenarzt konsultieren und mögliche Korrekturen in Betracht ziehen. Der Sehtest bei der Polizei ist nicht nur ein standardisierter Test, sondern eine wichtige Voraussetzung für deine Polizeidiensttauglichkeit.
Anforderungen an die Sehleistung für die Polizei
Die Anforderungen an die Sehleistung für den Polizeidienst sind streng, da Polizisten in unterschiedlichen Einsatzsituationen, bei Tag und Nacht sowie unter schwierigen Lichtverhältnissen jederzeit in der Lage sein müssen, ihre Umgebung präzise wahrzunehmen. Der Sehtest im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung umfasst daher die Überprüfung deiner Sehstärke, deines farblichen und räumlichen Sehens, des Dämmerungssehens sowie deiner Empfindlichkeit gegenüber Blendung. Zudem wird getestet, ob du eine Rot-Grün-Schwäche hast, da diese die Unterscheidung wichtiger Farbsignale im Einsatz erschweren könnte.
Kann man sich mit Brille bei der Polizei bewerben?
Wenn du Brillenträger/in bist und dich bei der Polizei bewerben möchtest, musst du deine Sehleistung sowohl mit als auch ohne Sehhilfe nachweisen. Dabei ist es entscheidend, dass du auch ohne Brille ein Mindestmaß an Sehfähigkeit aufweist. Für Bewerbende über 20 Jahre darf die Sehleistung ohne Brille auf keinem Auge weniger als 30 % betragen, während bei Bewerbenden unter 20 Jahren mindestens 50 % erreicht werden müssen. Kontaktlinsen sind im Polizeidienst nicht zugelassen, da sie gesundheitliche Risiken bergen, wie beispielsweise Entzündungen oder Verletzungen der Augenoberfläche. Deshalb wird ausschließlich das Tragen einer Brille erlaubt, um die Sehkraft zu korrigieren.
Wenn du eine Brille trägst oder eine Augenerkrankung hast, musst du zusammen mit deinen Bewerbungsunterlagen einen Befundbericht einreichen. Diesen kannst du von deinem Augenarzt oder Augenoptiker ausfüllen lassen. Der Arzt oder Optiker muss dabei nur die Werte ermitteln und eintragen, die Entscheidung über deine Polizeidiensttauglichkeit trifft allein der polizeiärztliche Dienst. Die Kosten für den Befundbericht trägst du selbst. Durch den Befundbericht kann die Polizei bereits im Vorfeld prüfen, ob deine Sehleistung ausreicht. Wenn das der Fall ist und du die weiteren Voraussetzungen erfüllst, wirst du zum Auswahlverfahren eingeladen.
Der Sehtest bei der polizeiärztlichen Untersuchung
Bei der polizeiärztlichen Untersuchung werden Testtafeln (z. B. Landolt-Ringe) und spezielle Sehtestgeräte eingesetzt, um deine Sehleistung umfassend zu überprüfen. Dabei solltest du als Bewerber/in einige wichtige Punkte beachten:
- Brille mitbringen: Wenn du eine Brille trägst, musst du sie zur Untersuchung mitnehmen. Der Sehtest wird sowohl mit als auch ohne Brille durchgeführt.
- Kontaktlinsen nicht erlaubt: Solltest du Kontaktlinsen tragen, ist es wichtig, dass du mindestens 24 Stunden vor der Untersuchung auf diese verzichtest und stattdessen deine Brille trägst. Kontaktlinsen sind weder beim Sehtest noch im Polizeidienst zulässig. Das Auge benötigt Zeit, um sich auf die Brille einzustellen. Falls du erst kurz vor der Untersuchung auf deine Brille wechselst, kann das die Testergebnisse verfälschen.
- Ungeschminkt zur Untersuchung: Damit der Arzt oder die Ärztin deine Augen optimal untersuchen kann, solltest du ohne Make-up zur Untersuchung erscheinen.
Anforderungen an die Sehfähigkeit für den Polizeivollzugsdienst
Der Sehtest bei der polizeiärztlichen Untersuchung überprüft mehrere Aspekte deines Sehvermögens, darunter:
- Sehstärke: Deine Sehschärfe wird sowohl mit als auch ohne Sehhilfe (z. B. Brille) getestet. Du musst ohne Sehhilfe eine Mindestsehleistung erreichen. Für Bewerber/innen über 20 Jahren darf die Sehstärke ohne Brille auf keinem Auge weniger als 30 % betragen, für jüngere Bewerber/innen mindestens 50 %. Kontaktlinsen sind beim Sehtest und im Polizeidienst nicht erlaubt.
- Farbsehen: Dein farbliches Sehen wird auf Farbfehlsichtigkeit, wie eine Rot-Grün-Schwäche, überprüft. Dafür kommen spezielle Farbtafeln zum Einsatz.
- Räumliches Sehen: Dein räumliches Sehvermögen wird getestet, um sicherzustellen, dass du Entfernungen und Tiefen präzise einschätzen kannst.
- Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit: Dein Sehvermögen bei schlechten Lichtverhältnissen und deine Empfindlichkeit gegenüber blendendem Licht werden getestet. Diese Fähigkeiten sind im Polizeidienst besonders wichtig, da Einsätze oft in der Dämmerung oder bei Nacht stattfinden.
Ist eine Rot-Grün-Sehschwäche ein Ausschlusskriterium für die Polizei?
Mit einer Rot-Grün-Schwäche kannst du dich grundsätzlich bei der Polizei bewerben, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist der sogenannte Anomaliequotient, der im Rahmen des Sehtests während der polizeiärztlichen Untersuchung ermittelt wird. Solange dieser Anomaliequotient im Toleranzbereich zwischen 0,7 und 2,0 liegt, giltst du als polizeidiensttauglich. Das bedeutet, dass deine Farbwahrnehmung nicht vollständig beeinträchtigt sein darf. Der Toleranzbereich stellt sicher, dass du in der Lage bist, Farben ausreichend gut zu erkennen, um beispielsweise Signale oder Hinweise im Einsatz richtig zu deuten. Liegt dein Anomaliequotient außerhalb dieses Bereichs, kann dies zur Feststellung der Polizeidienstuntauglichkeit führen.
Die Ishihara-Farbtafel ist eine der gängigsten Methoden, um eine Rot-Grün-Schwäche zu testen, auch im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung. Dieser Sehtest besteht aus mehreren Tafeln mit kreisförmigen Mustern aus bunten Punkten, die Zahlen oder Formen darstellen. Menschen mit einer normalen Farbwahrnehmung können die Zahlen oder Muster problemlos erkennen, während Personen mit einer Rot-Grün-Schwäche Schwierigkeiten haben oder die Zahlen gar nicht sehen können.
Kannst du die Zahl auf der Ishihara-Farbtafel problemlos erkennen?
Für die Bewerbung bei der Polizei wird der Test häufig verwendet, um festzustellen, ob deine Farbwahrnehmung innerhalb des zulässigen Toleranzbereichs liegt. Solltest du die Ishihara-Farbtafeln nicht korrekt erkennen können, wird dein Anomaliequotient weiter geprüft.
Mehr Infos zu einer Rot-Grün-Sehschwäche findest du hier.
Ausschlussgründe für die Polizeidiensttauglichkeit
Die Anforderungen an das Sehvermögen für den Polizeivollzugsdienst sind in der bundesweit geltenden Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) festgelegt. Bewerberinnen und Bewerber müssen ohne Sehhilfen eine Mindestsehleistung von 50 % bis zum 20. Lebensjahr und danach 30 % auf jedem Auge erfüllen. Neben der Sehleistung werden auch das Farbunterscheidungsvermögen, das räumliche Sehen (Stereosehen) sowie das Dämmerungs- und Nachtsehvermögen überprüft. Bei den folgenden Merkmalen ist die Polizeidiensttauglichkeit ausgeschlossen:
- Missbildungen, Defekte oder chronische Krankheiten: Dazu gehören Erkrankungen des Augapfels, der Augenmuskeln, der Augenlider, der Tränenorgane, der Hornhaut und des inneren Auges, die chronisch sind oder zum Rückfall neigen.
- Schielen und Augenmuskellähmungen: Auch Nystagmus (unkontrollierbare Augenbewegungen) führt zum Ausschluss.
- Glaukom: Ein erhöhter Augeninnendruck (Grüner Star) schließt die Eignung aus.
- Brechungsanomalien: Sehfehler, die das Tragen von Kontaktlinsen erfordern, sind nicht zulässig. Zudem ist die Eignung bei intraokularen Linsen ausgeschlossen.
- Unkorrigierte Sehschärfe (Fernvisus): Unter 0,5 auf einem Auge vor dem 20. Lebensjahr und unter 0,3 nach dem 20. Lebensjahr führt zur Polizeidienstuntauglichkeit.
- Korrigierte Sehschärfe: Ein Visus unter 0,8 auf einem Auge, selbst bei einem Visus von 1,0 auf dem anderen Auge, gilt als Ausschlussgrund.
- Unkorrigierte Sehschärfe (Nahvisus): Weniger als 0,3 beidäugig ist nicht akzeptabel. Der korrigierte Nahvisus muss beidäugig mindestens 0,8 betragen.
- Räumliches Sehen: Unter 100 Winkelsekunden führt zum Ausschluss.
- Dämmerungssehschärfe und Blendempfindlichkeit: Eine Dämmerungssehschärfe von weniger als 1:2, 7 schließt die Eignung aus.
- Gesichtsfeldeinschränkungen: Skotome (blinde Flecken) oder funktionale Einäugigkeit führen zur Polizeidienstuntauglichkeit.
- Astigmatismus: Die astigmatische Komponente einer Fehlsichtigkeit darf +/- 2,5 Dioptrien nicht überschreiten.
Augen lasern lassen für die Bewerbung bei der Polizei
Wenn du eine Augenlaseroperation hattest, um deine Sehleistung zu korrigieren, musst du eine Wartezeit einhalten, bevor du an der polizeiärztlichen Untersuchung teilnehmen kannst. Diese Wartezeit beträgt je nach Polizeibehörde mindestens sechs bis zwölf Monate. Du musst sowohl die Befunde vor dem Eingriff als auch aktuelle Berichte über den Verlauf der Operation und die Heilung vorlegen. Nur wenn die Behandlung abgeschlossen und keine Komplikationen aufgetreten sind, kannst du für die Polizei als diensttauglich eingestuft werden.
Welche Methoden sind bei einer Augenlaseroperation für die Polizei zulässig?
Bei einer Bewerbung für den Polizeidienst sind nicht alle Methoden der Augenlaseroperation zulässig. Die zulässigen Verfahren können je nach Bundesland und Polizeibehörde variieren. Es ist daher wichtig, vorab bei der jeweiligen Einstellungsberatung nachzufragen, welche Lasermethoden anerkannt werden. In der Regel werden die folgenden Methoden häufig akzeptiert:
LASIK (Laser-in-situ-Keratomileusis):
- Zulässigkeit: Diese Methode ist bei den meisten Polizeibehörden anerkannt.
- Verfahren: Ein dünnes Stück der Hornhaut wird aufgeschnitten und umgeklappt, dann wird die darunterliegende Schicht per Laser modelliert.
- Wartezeit: Nach der LASIK-Operation wird in der Regel eine Wartezeit von sechs bis zwölf Monaten gefordert, bevor du am polizeiärztlichen Sehtest teilnehmen kannst.
LASEK (Laser-Epithelial-Keratomileusis):
- Zulässigkeit: Auch diese Methode wird von vielen Polizeibehörden akzeptiert.
- Verfahren: Hierbei wird nur die äußerste Schicht der Hornhaut entfernt und das darunterliegende Gewebe mit einem Laser modelliert. Anschließend heilt die oberste Hornhautschicht von selbst nach.
- Wartezeit: Die Heilungszeit ist etwas länger, daher wird oft eine Wartefrist von etwa zwölf Monaten empfohlen.
PRK (Photorefraktive Keratektomie):
- Zulässigkeit: Dieses ältere Verfahren ist in der Regel ebenfalls zugelassen.
- Verfahren: Die oberste Schicht der Hornhaut wird vollständig entfernt, bevor der Laser zum Einsatz kommt. Die Heilung dauert länger als bei LASIK, was eine längere Wartezeit zur Folge haben kann.
- Wartezeit: Die Nachbeobachtungszeit beträgt hier in der Regel ebenfalls sechs bis zwölf Monate.
ReLEx SMILE (Small Incision Lenticule Extraction):
- Zulässigkeit: Diese neuere Methode wird bei einigen Polizeibehörden anerkannt, jedoch nicht bei allen. Es ist wichtig, sich vorab bei der zuständigen Polizeibehörde zu informieren.
- Verfahren: Bei diesem minimalinvasiven Eingriff wird ein kleines Stück Hornhaut mit einem Laser ausgeschnitten und entfernt, ohne dass die gesamte Hornhaut aufgeschnitten wird.
- Wartezeit: Auch hier ist meist eine Wartezeit von sechs bis zwölf Monaten vorgeschrieben.
Unabhängig von der angewendeten Methode musst du nach der Operation regelmäßige ärztliche Kontrollen durchführen lassen, um sicherzustellen, dass keine Komplikationen auftreten. Nur wenn die Behandlung vollständig abgeschlossen ist und du die vorgegebenen Wartezeiten eingehalten hast, kannst du als polizeidiensttauglich eingestuft werden. Es empfiehlt sich, vor einer Augenlaseroperation unbedingt Rücksprache mit der Einstellungsberatung deiner Polizei zu halten, um sicherzustellen, dass die gewählte Methode anerkannt wird und die richtigen Fristen eingehalten werden.
FAQ - Fragen und Antworten zum Sehtest
Kann ich mich mit einer Brille oder Kontaktlinsen bei der Polizei bewerben?
Ja, du kannst dich mit einer Brille bei der Polizei bewerben. Beim Sehtest musst du allerdings sowohl mit als auch ohne Brille getestet werden. Kontaktlinsen sind jedoch weder beim Sehtest noch im Dienst erlaubt, da sie gesundheitliche Risiken bergen. Für den Test und den Dienst ist ausschließlich das Tragen einer Brille gestattet.
Welche Sehleistung muss ich ohne Brille für die Polizei erfüllen?
Die Mindestsehleistung ohne Brille beträgt bis zum 20. Lebensjahr auf jedem Auge 50%. Nach dem 20. Lebensjahr reicht eine Sehleistung von 30% pro Auge. Diese Anforderungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass du auch ohne Sehhilfe noch ausreichend sehen kannst, was für den Polizeidienst wichtig ist.
Welche Tests werden beim Sehtest durchgeführt?
Beim Sehtest wird eine Reihe von Untersuchungen durchgeführt, darunter die Prüfung der Sehschärfe (mit und ohne Sehhilfe), des Farbsehens (z. B. mit der Ishihara-Farbtafel), des räumlichen Sehens (Stereosehen) sowie des Dämmerungssehens und der Blendempfindlichkeit. Diese Tests sind wichtig, um sicherzustellen, dass du in allen Situationen klare Sicht hast.
Ist eine Rot-Grün-Schwäche ein Ausschlusskriterium?
Eine Rot-Grün-Schwäche führt nicht zwangsläufig zur Polizeidienstuntauglichkeit. Solange der Anomaliequotient, der bei der Untersuchung des Farbsehens ermittelt wird, innerhalb eines Toleranzbereichs von 0,7 bis 2,0 liegt, kannst du dennoch als diensttauglich eingestuft werden.
Was passiert, wenn ich den Sehtest nicht bestehe?
Wenn du den Sehtest nicht bestehst, wirst du als Polizeidienstuntauglich eingestuft. In einigen Fällen kann jedoch eine Nachuntersuchung oder Korrektur, z. B. durch eine Augenlaseroperation, eine Option sein. Es ist jedoch wichtig, dass die Anforderungen erfüllt werden, da die Polizei hohen Wert auf ein gutes Sehvermögen legt.
Kann ich mich nach einer Augenlaser-Operation bei der Polizei bewerben?
Ja, Augenlaser-Operationen sind bei der Polizei grundsätzlich erlaubt, allerdings musst du eine bestimmte Wartezeit nach der OP einhalten, bevor du den Sehtest absolvieren kannst. Diese Wartezeit beträgt je nach Bundesland zwischen 6 und 12 Monaten. Du solltest auch sicherstellen, dass die gewählte Lasermethode den Vorgaben der Polizei entspricht und alle Befunde vor und nach der OP bereitstellen.
Wird mein Sehvermögen im Laufe meiner Karriere weiterhin überprüft?
Während deiner Karriere bei der Polizei können regelmäßige Nachuntersuchungen stattfinden, insbesondere wenn es um Aufgabenbereiche mit erhöhten visuellen Anforderungen geht. Dein Sehvermögen muss also nicht nur zu Beginn, sondern auch im Verlauf deiner Dienstzeit aufrechterhalten werden.
Was muss ich als Brillenträger für den Sehtest beachten?
Als Brillenträger/in solltest du deine Brille zum Sehtest mitbringen. Der Test wird einmal mit Brille und einmal ohne Brille durchgeführt. Du musst außerdem einen Befundbericht von einem Augenarzt oder Optiker einreichen, der deine Sehleistung dokumentiert. Es ist wichtig, dass du deine Brille vor dem Test mindestens 24 Stunden lang trägst, wenn du normalerweise Kontaktlinsen nutzt.
Was wird beim Test des Dämmerungssehens und der Blendempfindlichkeit geprüft?
Beim Test des Dämmerungssehens und der Blendempfindlichkeit wird überprüft, wie gut du bei schlechten Lichtverhältnissen siehst und wie empfindlich deine Augen auf plötzliches, helles Licht reagieren. Dies ist besonders wichtig, da Polizeieinsätze oft bei schlechten Lichtverhältnissen oder in der Nacht stattfinden.
Welche Augenerkrankungen schließen eine Polizeidiensttauglichkeit aus?
Bestimmte Augenerkrankungen wie Glaukom (Grüner Star), schwere Hornhautverkrümmungen, Schielen, Augenmuskellähmungen, schwere Brechungsfehler oder Missbildungen des Auges führen in der Regel zur Polizeidienstuntauglichkeit. Auch das Tragen von Kontaktlinsen oder das Vorliegen von schweren Sehfehlern, die nicht ausreichend korrigiert werden können, können ein Ausschlussgrund sein.