Tattoos Polizei Einstellung
Tattoos und Körperschmuck
Inhaltsverzeichnis

Bist du schon fit für den Polizei Einstellungstest? Finde es heraus mit unserem Übungstest!

Unser Übungstest enthält beispielhafte Fragen aus dem computergestützten Einstellungstest der Polizei und zeigt dir, welche Aufgabentypen dich in den Bereichen Sprachverständnis, Mathematik, Konzentration und logisches Denken erwarten. Alle Fragen werden zufällig aus unserem Aufgabenpool ausgewählt und können beliebig oft wiederholt werden. Nutze diesen Test, um dich optimal auf den echten Einstellungstest vorzubereiten und deine Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung zu erhöhen.

Testumfang: 35 Fragen | Prozentsatz zum Bestehen: 50 % | Zeitlimit: 20 Minuten

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Category: Polizei Wissen

Welche Aufgabe fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei?

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Category: Polizei Wissen

Was ist eine Daktyloskopie?

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Category: Polizei Wissen

Welche Aussage trifft zu? Ein Beamter auf Probe…

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Category: Polizei Wissen

Was versteht man unter dem rechtlichen Eigentum?

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Category: Polizei Wissen

Wann darf die Bundespolizei die Landespolizei unterstützen?

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Category: Deutsch

Wähle die korrekte Schreibweise?

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Category: Deutsch

Wähle die korrekte Schreibweise?

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Category: Deutsch

Groß- oder Kleinschreibung?

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Category: Deutsch

Groß- oder Kleinschreibung?

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Category: Deutsch

Getrennt- oder Zusammenschreibung?

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Category: Konzentration

Welche zwei Teile müssen kombiniert werden, um diese Figur zu erhalten?

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Category: Konzentration

Zähle alle Buchstaben q mit 2 Strichen.

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Category: Konzentration

Zähle alle Zahlen von links nach rechts, die sich zwischen zwei ungeraden Zahlen befinden.

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Category: Konzentration

Zähle alle Zahlen von links nach rechts, die sich zwischen zwei ungeraden Zahlen befinden.

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Category: Konzentration

Zähle alle Zahlen von links nach rechts, die addiert mit der jeweils darauffolgenden Zahl den Wert 7 ergeben.

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Category: Logisches Denken

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster?

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Category: Logisches Denken

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster?

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Category: Logisches Denken

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster?

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Category: Logisches Denken

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster?

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Category: Logisches Denken

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster?

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Category: Mathematik & Rechnen

Der tägliche Arbeitsweg von Frau Schmidt ist 34 km lang. Ihre Geschwindigkeit beträgt im Durchschnitt 65 km/h. Wie viel Minuten benötigt Frau Schmidt zu ihrer Arbeit?

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Category: Mathematik & Rechnen

Wie viel Zentimeter sind 5.000 Mikrometer?

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Category: Mathematik & Rechnen

Auto A verbraucht auf 550 km 49 Liter Benzin. Auto B verbraucht 62 Liter auf 780 km. Um wie viel Prozent liegt der Spritverbrauch der beiden Autos auseinander?

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Category: Mathematik & Rechnen

Wie viel Kilogramm sind 345 Milligramm?

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Category: Mathematik & Rechnen

Familie Krüger möchte ihr Wohnzimmer neu streichen. Mit 5 Liter superweiß aus dem Baumarkt können 40 m² Fläche gestrichen werden. Wie viel Liter Farbe benötigt Familie Krüger, wenn das Wohnzimmer 6 Meter breit, 8 Meter lang und 3 Meter hoch ist?

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Category: Sprachverständnis

Welches Wort passt nicht in die Reihe?

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Category: Sprachverständnis

Welches Wort ergänzt die Gleichung sinnvoll?

Tee : Alkohol = Medizin : ?

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Category: Sprachverständnis

Welches Wort passt nicht in die Reihe?

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Category: Sprachverständnis

Welches Wort passt nicht in die Reihe?

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Category: Sprachverständnis

Welches Wort ergänzt die Gleichung sinnvoll?

Winter : Schneemann = Kinderzimmer : ?

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Category: Allgemeinwissen

Die deutsche Wirtschaftspolitik orientiert sich am Konzept der sozialen Marktwirtschaft. Was versteht man unter einer sozialen Marktwirtschaft?

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Category: Allgemeinwissen

Was gehört nicht zu den Aufgaben der Bundeswehr?

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Category: Allgemeinwissen

Wenn man bei Wahlen liberal wählen möchte, wählt man die

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Category: Allgemeinwissen

Was ereignete sich 1949 in Deutschland?

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Category: Allgemeinwissen

7 Glühlampen sind an einer Spannungsquelle angeschlossen. Diese wird so eingestellt, dass mindestens eine Lampe heller leuchtet als alle anderen. Wie verhält sich die Helligkeit von Lampe A zu Lampe B?

Die Auswertung deines Testergebnisses läuft.

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Tattoos bei der Polizei Einstellung: Worauf du unbedingt achten musst

Als Polizist/in repräsentierst du nicht nur dich selbst, sondern die gesamte Polizei in der Öffentlichkeit. Dein Erscheinungsbild ist daher von besonderer Bedeutung, da Neutralität und Professionalität in deinem Beruf an oberster Stelle stehen. Doch was bedeutet das für Bewerberinnen und Bewerber, die Tattoos oder anderen Körperschmuck haben? Grundsätzlich sind Tätowierungen bei der Polizei nicht pauschal verboten, es gibt jedoch klare Regeln und Einschränkungen, die du bei deiner Bewerbung beachten musst.

Polizeibeamte verkörpern Gerechtigkeit und staatliche Autorität, weshalb individueller Körperschmuck wie Tattoos oder Piercings nur bedingt akzeptiert wird. Entscheidend ist hierbei vor allem, ob die Tätowierung im Dienst sichtbar ist und ob sie mit den Werten der Polizei im Einklang steht. Grundsätzlich gilt in den meisten Bundesländern: Tattoos dürfen in der Dienstkleidung nicht sichtbar sein . Das bedeutet, dass deine Tätowierungen durch die Uniform – insbesondere das Sommerdiensthemd – verdeckt werden müssen.

Tätowierungen bei der Polizei: Ausnahmen und Verbote

Sollte ein Tattoo in der Sommeruniform nicht vollständig verdeckt sein, besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit, es auf dezente Weise abzudecken, z. B. durch ein hautfarbenes Pflaster oder spezielle Kosmetik. Dies wird jedoch immer im Einzelfall entschieden. Du musst auch damit rechnen, dass deine Tätowierung während des Auswahlverfahrens genau begutachtet wird und die Entscheidung über ihre Zulässigkeit individuell gefällt wird. Doch auch die Kunst und der Inhalt des Tattoos spielen eine Rolle. Tätowierungen, die extremistische, sexistische, diskriminierende oder menschenverachtende Motive zeigen, sind streng verboten . Dazu zählen auch Symbole, die mit verfassungsfeindlichen Organisationen in Verbindung gebracht werden könnten. Ebenso wenig geduldet sind großflächige Tattoos an auffälligen Stellen wie dem Hals, Kopf oder an den Händen.

Welche Tattoos sind bei der Polizei erlaubt?

Zulässige Tattoos für eine Einstellung bei der Polizei sollten neutral und unauffällig sein. Kleine Symbole, Ornamente oder kurze Sinnsprüche sind in der Regel kein Problem, solange sie nicht großflächig sind und keine fragwürdigen Inhalte aufweisen. Der Polizeidienst erfordert ein professionelles Auftreten, weshalb Tattoos nicht die Neutralität und Autorität eines Polizisten beeinträchtigen dürfen. Im Zweifel wird die Zulässigkeit deiner Tätowierung im Rahmen des Auswahlverfahrens geprüft.

An welchen Körperstellen sind Tattoos für die Polizei bedenklich?

Tätowierungen im Bereich des Kopfes, Halses und der Hände gelten bei der Polizei in der Regel als bedenklich, da sie sichtbar sind und nicht durch die Dienstkleidung verdeckt werden können. Großflächige und auffällige Tattoos an diesen Körperstellen können als Erkennungsmangel gewertet werden und im Auswahlverfahren einen Ausschlussgrund darstellen.

Abschließend

Tattoos sind bei der Polizei nicht grundsätzlich verboten, es kommt jedoch darauf an, wie sichtbar und welchen Inhalt sie haben. Achte darauf, dass deine Tätowierungen im Dienst nicht zu sehen sind und keine problematischen Botschaften vermitteln. Im Zweifel hilft dir ein Beratungsgespräch mit deinem Einstellungsberater weiter.

Körperschmuck, Piercings und Implantate bei der Polizei: Was du wissen solltest

Neben Tattoos spielt auch anderer Körperschmuck, wie Piercings oder Implantate, eine Rolle im Auswahlverfahren. Besonders im Dienst müssen Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Piercings oder andere Formen von Körperschmuck können die Verletzungsgefahr während eines Einsatzes erhöhen und das äußere Erscheinungsbild beeinflussen. Doch was genau ist bei der Polizei erlaubt und wo liegen die Grenzen?

Große Ohrringe, sichtbare Piercings oder sogenannte Tunnel sind während der Dienstzeit grundsätzlich nicht erlaubt, da sie das Risiko von Verletzungen bei polizeilichen Einsätzen deutlich erhöht. Auch bei Körperschmuck gilt: Er sollte dezent und unauffällig sein. Kleine Ohrringe oder dezente Piercings sind in der Regel gestattet, solange sie die Ausübung deines Amtes nicht beeinträchtigen oder die Autorität als Polizist/in in Frage stellen. Ein einzelner Ring, ein schlichtes Armband oder eine Kette ohne hervorstehende Teile werden oft toleriert. Die Entscheidung, welcher Körperschmuck zulässig ist, wird allerdings von Vorgesetzten individuell getroffen.

Verletzungsrisiko durch Piercings und Implantate

Sollte dein Körperschmuck eine erhöhte Verletzungsgefahr darstellen – wie etwa bei sichtbaren Piercings, Tunneln oder Implantaten – kann dies zu einer Ablehnung im Auswahlverfahren führen. Diese Regelung gilt sowohl für sichtbare als auch nicht sichtbare Bereiche des Körpers. Hier geht es vor allem um deine Sicherheit im Einsatz, denn Gegenstände wie Piercings können zu schweren Verletzungen führen, wenn du in gefährlichen Situationen gerätst.

Mit Brustimplantaten bei der Polizei bewerben?

Brustimplantate sind kein pauschaler Ausschlussgrund für den Polizeidienst. Es entscheidet jedoch der Polizeiarzt bzw. die Polizeiärztin im Einzelfall, ob die Implantate ein gesundheitliches Risiko darstellen, etwa durch eine erhöhte Verletzungsgefahr oder die Möglichkeit eines Risses der Implantate. Hierbei wird besonders auf das Risiko einer schmerzhaften Umkapselung (Fibrose) geachtet. In der Vergangenheit haben sich einige Gerichte für abgelehnte Frauen mit Brustimplantaten entschieden. Ein Widerspruch gegen eine Ablehnung kann auch durchaus Erfolg haben.

Sind religiöse Symbole bei der Polizei erlaubt?

Religiöse oder weltanschauliche Symbole, die für Außenstehende sichtbar sind und eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft verdeutlichen, sind im Polizeidienst nicht erlaubt. Dies gilt sowohl für auffällige Kleidungsstücke als auch für sichtbaren Körperschmuck.

Hinweis

Jeder Körperschmuck wird individuell bewertet. Es gibt keine pauschale Ablehnung allein aufgrund des Tragens von Körperschmuck. Wenn du unsicher bist, ob dein Schmuck oder dein Piercing einen Mangel an Eignung darstellen könnte, solltest du dich im Vorfeld an den zuständigen Einstellungsberater der Polizei wenden. Insgesamt gilt: Dezent, sicher und unauffällig – so sollte dein Auftreten als Polizist oder Polizistin im Hinblick auf Körperschmuck und Piercings sein.

FAQ - Fragen und Antworten zu Tattoos und Körperschmuck

Sichtbare Tattoos sind nicht zwangsläufig ein Ausschlussgrund, können jedoch zu einer Ablehnung führen, wenn sie nicht mit den Vorgaben der jeweiligen Polizeibehörde übereinstimmen. In der Regel dürfen Tattoos im sichtbaren Bereich, wie den Armen, dem Hals oder den Händen, nicht zu sehen sein, wenn die Dienstkleidung getragen wird. Es gibt strenge Vorschriften, um ein professionelles und neutrales Erscheinungsbild zu gewährleisten.

Tattoos, die rechts- oder linksradikale, extremistische, rassistische, frauenfeindliche, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Inhalte zeigen, sind strengstens verboten. Ebenso werden Tattoos, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, nicht toleriert. Auch sehr großflächige oder auffällige Tattoos im sichtbaren Bereich werden in der Regel nicht akzeptiert.

Tattoos an den Händen oder am Hals sind besonders problematisch, da diese Körperstellen im Dienst nicht immer durch die Uniform verdeckt werden können. In den meisten Bundesländern wird es daher schwierig sein, mit sichtbaren Tattoos an diesen Stellen eine Einstellung bei der Polizei zu erhalten. Manche Polizeien verlangen, dass solche Tattoos abgedeckt werden, während andere eine Ablehnung aussprechen.

Grundsätzlich gilt: Tattoos dürfen im Dienst nicht sichtbar sein, wenn sie nicht mit den Uniformvorschriften der Polizei in Einklang stehen. Die Dienstkleidung muss Tattoos verdecken können. Sollte das nicht der Fall sein, kann es sein, dass das Tattoo während des Dienstes abgedeckt werden muss. In einigen Fällen werden Bewerber/innen abgelehnt, wenn die Tätowierungen durch die Uniform nicht vollständig verdeckt werden können.

Tattoos werden im Auswahlverfahren individuell bewertet. Dabei spielen die Lage, Größe und der Inhalt des Tattoos eine entscheidende Rolle. Im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung wird das Tattoo dokumentiert und fotografiert. Der Polizeiarzt/die Polizeiärztin und das Einstellungsbüro prüfen, ob das Tattoo den Anforderungen der Polizeibehörde entspricht und ob es im Dienst verdeckt werden kann.

Eine offizielle Vorabprüfung der Tattoos oder Piercings wird von der Polizei in der Regel nicht angeboten. Du kannst jedoch im Vorfeld Kontakt mit einem Einstellungsberater aufnehmen, um eine erste Einschätzung zu erhalten. Dieser kann dir auch dabei helfen, die Voraussetzungen besser zu verstehen und zu prüfen, ob deine Tattoos möglicherweise problematisch sein könnten.

Grundsätzlich dürfen im Polizeidienst keine auffälligen oder gefährlichen Schmuckstücke getragen werden. Große Ohrringe, Piercings oder Tunnel sind im Einsatz wegen der erhöhten Verletzungsgefahr verboten. Dezenter Schmuck, wie ein kleiner Ring, ein Armband oder eine Halskette, ist in der Regel erlaubt, solange er keine hervorstehenden Teile hat und die Ausübung des Dienstes nicht beeinträchtigt.

Ja, im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Tattoos, die nicht von der Dienstkleidung verdeckt werden, fotografiert und dokumentiert. Die Motive werden notiert und im Verlauf des Verfahrens auf ihre Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Polizei geprüft. Sollten Tattoos gegen die Vorgaben verstoßen, kann dies ein Grund für die Ablehnung der Bewerbung sein.

Die Beurteilung von Tattoos kann je nach Bundesland und Polizeibehörde unterschiedlich streng ausfallen. Während einige Polizeien Tattoos im sichtbaren Bereich kategorisch ablehnen, sind andere etwas flexibler, solange die Tätowierungen im Dienst verdeckt werden können und keine extremistischen oder diskriminierenden Inhalte zeigen. Es ist ratsam, die genauen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes im Vorfeld zu prüfen.

Wenn du aufgrund eines Tattoos von der Polizei abgelehnt wirst, kannst du Widerspruch einlegen oder rechtliche Schritte einleiten. In der Vergangenheit gab es Gerichtsentscheidungen zugunsten abgelehnter Bewerber/innen. Es besteht die Möglichkeit, dass dein Tattoo im Einzelfall als unbedenklich bewertet wird, wenn keine extremistischen oder diskriminierenden Inhalte vorliegen. Ein Gespräch mit einem Anwalt oder Einstellungsberater kann hilfreich sein, um deine Chancen besser einzuschätzen.

Aktuelle Gerichtsurteile zu Polizei-Tattoos zeigen, dass die Entscheidungen stark vom jeweiligen Fall abhängen. In Bayern hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt, dass sichtbare Tattoos, die bei Sommerdienstkleidung erkennbar sind, in der Regel unzulässig sind. Sie könnten gegen die Neutralitäts- und Repräsentationspflicht der Polizei verstoßen. Die individuellen Interessen eines Polizeibeamten müssen hinter dem öffentlichen Interesse an einem neutralen Erscheinungsbild zurücktreten.

Ein interessantes Urteil aus Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) besagt hingegen, dass ein Polizeianwärter mit einem großflächigen Löwen-Tattoo auf der Brust eingestellt werden durfte. Das Gericht entschied, dass die Tätowierung keine Rückschlüsse auf eine gewaltverherrlichende Einstellung des Bewerbers zulässt, da keine weiteren Anhaltspunkte vorlagen, die gegen seine charakterliche Eignung sprachen.

In einem anderen Fall aus Rheinland-Pfalz wurde ein Bewerber mit einem Rücken-Tattoo abgelehnt, weil das Gericht Zweifel an seiner Loyalität zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung hatte. Die verwendete Schriftart und die Begriffe auf seinem Tattoo wurden als problematisch angesehen, da sie ein übertriebenes Verständnis von Ehre und Loyalität ausdrücken könnten, das nicht mit den Anforderungen an Polizeibeamte übereinstimmt

Ein aktuelles Beispiel stammt aus Bayern: Ein Polizist, der ein „Aloha“-Tattoo auf seinem Unterarm wollte, kämpfte seit 2013 durch verschiedene Instanzen. Das Bayerische Beamtengesetz verbietet sichtbare Tattoos bei Polizisten, wenn sie im Dienst getragen werden, insbesondere im sichtbaren Bereich der Sommeruniform. Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2020, dass dieses Tattoo nicht mit dem bayerischen Beamtengesetz vereinbar sei. Nach einem erneuten Verfahren erteilte das bayerische Innenministerium dem Polizisten jedoch 2023 die Genehmigung, das Tattoo zu tragen, solange es im Dienst vollständig verdeckt bleibt. Dieses Urteil zeigt, dass die Frage der Zulässigkeit von Tattoos oft eine Einzelfallentscheidung ist​

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