Tattoos bei der Polizei Einstellung: Worauf du unbedingt achten musst
Als Polizist/in repräsentierst du nicht nur dich selbst, sondern die gesamte Polizei in der Öffentlichkeit. Dein Erscheinungsbild ist daher von besonderer Bedeutung, da Neutralität und Professionalität in deinem Beruf an oberster Stelle stehen. Doch was bedeutet das für Bewerberinnen und Bewerber, die Tattoos oder anderen Körperschmuck haben? Grundsätzlich sind Tätowierungen bei der Polizei nicht pauschal verboten, es gibt jedoch klare Regeln und Einschränkungen, die du bei deiner Bewerbung beachten musst.
Polizeibeamte verkörpern Gerechtigkeit und staatliche Autorität, weshalb individueller Körperschmuck wie Tattoos oder Piercings nur bedingt akzeptiert wird. Entscheidend ist hierbei vor allem, ob die Tätowierung im Dienst sichtbar ist und ob sie mit den Werten der Polizei im Einklang steht. Grundsätzlich gilt in den meisten Bundesländern: Tattoos dürfen in der Dienstkleidung nicht sichtbar sein . Das bedeutet, dass deine Tätowierungen durch die Uniform – insbesondere das Sommerdiensthemd – verdeckt werden müssen.
Tätowierungen bei der Polizei: Ausnahmen und Verbote
Sollte ein Tattoo in der Sommeruniform nicht vollständig verdeckt sein, besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit, es auf dezente Weise abzudecken, z. B. durch ein hautfarbenes Pflaster oder spezielle Kosmetik. Dies wird jedoch immer im Einzelfall entschieden. Du musst auch damit rechnen, dass deine Tätowierung während des Auswahlverfahrens genau begutachtet wird und die Entscheidung über ihre Zulässigkeit individuell gefällt wird. Doch auch die Kunst und der Inhalt des Tattoos spielen eine Rolle. Tätowierungen, die extremistische, sexistische, diskriminierende oder menschenverachtende Motive zeigen, sind streng verboten . Dazu zählen auch Symbole, die mit verfassungsfeindlichen Organisationen in Verbindung gebracht werden könnten. Ebenso wenig geduldet sind großflächige Tattoos an auffälligen Stellen wie dem Hals, Kopf oder an den Händen.
Welche Tattoos sind bei der Polizei erlaubt?
Zulässige Tattoos für eine Einstellung bei der Polizei sollten neutral und unauffällig sein. Kleine Symbole, Ornamente oder kurze Sinnsprüche sind in der Regel kein Problem, solange sie nicht großflächig sind und keine fragwürdigen Inhalte aufweisen. Der Polizeidienst erfordert ein professionelles Auftreten, weshalb Tattoos nicht die Neutralität und Autorität eines Polizisten beeinträchtigen dürfen. Im Zweifel wird die Zulässigkeit deiner Tätowierung im Rahmen des Auswahlverfahrens geprüft.
An welchen Körperstellen sind Tattoos für die Polizei bedenklich?
Tätowierungen im Bereich des Kopfes, Halses und der Hände gelten bei der Polizei in der Regel als bedenklich, da sie sichtbar sind und nicht durch die Dienstkleidung verdeckt werden können. Großflächige und auffällige Tattoos an diesen Körperstellen können als Erkennungsmangel gewertet werden und im Auswahlverfahren einen Ausschlussgrund darstellen.
Tattoos sind bei der Polizei nicht grundsätzlich verboten, es kommt jedoch darauf an, wie sichtbar und welchen Inhalt sie haben. Achte darauf, dass deine Tätowierungen im Dienst nicht zu sehen sind und keine problematischen Botschaften vermitteln. Im Zweifel hilft dir ein Beratungsgespräch mit deinem Einstellungsberater weiter.
Körperschmuck, Piercings und Implantate bei der Polizei: Was du wissen solltest
Neben Tattoos spielt auch anderer Körperschmuck, wie Piercings oder Implantate, eine Rolle im Auswahlverfahren. Besonders im Dienst müssen Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Piercings oder andere Formen von Körperschmuck können die Verletzungsgefahr während eines Einsatzes erhöhen und das äußere Erscheinungsbild beeinflussen. Doch was genau ist bei der Polizei erlaubt und wo liegen die Grenzen?
Große Ohrringe, sichtbare Piercings oder sogenannte Tunnel sind während der Dienstzeit grundsätzlich nicht erlaubt, da sie das Risiko von Verletzungen bei polizeilichen Einsätzen deutlich erhöht. Auch bei Körperschmuck gilt: Er sollte dezent und unauffällig sein. Kleine Ohrringe oder dezente Piercings sind in der Regel gestattet, solange sie die Ausübung deines Amtes nicht beeinträchtigen oder die Autorität als Polizist/in in Frage stellen. Ein einzelner Ring, ein schlichtes Armband oder eine Kette ohne hervorstehende Teile werden oft toleriert. Die Entscheidung, welcher Körperschmuck zulässig ist, wird allerdings von Vorgesetzten individuell getroffen.
Verletzungsrisiko durch Piercings und Implantate
Sollte dein Körperschmuck eine erhöhte Verletzungsgefahr darstellen – wie etwa bei sichtbaren Piercings, Tunneln oder Implantaten – kann dies zu einer Ablehnung im Auswahlverfahren führen. Diese Regelung gilt sowohl für sichtbare als auch nicht sichtbare Bereiche des Körpers. Hier geht es vor allem um deine Sicherheit im Einsatz, denn Gegenstände wie Piercings können zu schweren Verletzungen führen, wenn du in gefährlichen Situationen gerätst.
Mit Brustimplantaten bei der Polizei bewerben?
Brustimplantate sind kein pauschaler Ausschlussgrund für den Polizeidienst. Es entscheidet jedoch der Polizeiarzt bzw. die Polizeiärztin im Einzelfall, ob die Implantate ein gesundheitliches Risiko darstellen, etwa durch eine erhöhte Verletzungsgefahr oder die Möglichkeit eines Risses der Implantate. Hierbei wird besonders auf das Risiko einer schmerzhaften Umkapselung (Fibrose) geachtet. In der Vergangenheit haben sich einige Gerichte für abgelehnte Frauen mit Brustimplantaten entschieden. Ein Widerspruch gegen eine Ablehnung kann auch durchaus Erfolg haben.
Sind religiöse Symbole bei der Polizei erlaubt?
Religiöse oder weltanschauliche Symbole, die für Außenstehende sichtbar sind und eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft verdeutlichen, sind im Polizeidienst nicht erlaubt. Dies gilt sowohl für auffällige Kleidungsstücke als auch für sichtbaren Körperschmuck.
Jeder Körperschmuck wird individuell bewertet. Es gibt keine pauschale Ablehnung allein aufgrund des Tragens von Körperschmuck. Wenn du unsicher bist, ob dein Schmuck oder dein Piercing einen Mangel an Eignung darstellen könnte, solltest du dich im Vorfeld an den zuständigen Einstellungsberater der Polizei wenden. Insgesamt gilt: Dezent, sicher und unauffällig – so sollte dein Auftreten als Polizist oder Polizistin im Hinblick auf Körperschmuck und Piercings sein.
FAQ - Fragen und Antworten zu Tattoos und Körperschmuck
Sind sichtbare Tattoos ein Ausschlussgrund für die Bewerbung bei der Polizei?
Sichtbare Tattoos sind nicht zwangsläufig ein Ausschlussgrund, können jedoch zu einer Ablehnung führen, wenn sie nicht mit den Vorgaben der jeweiligen Polizeibehörde übereinstimmen. In der Regel dürfen Tattoos im sichtbaren Bereich, wie den Armen, dem Hals oder den Händen, nicht zu sehen sein, wenn die Dienstkleidung getragen wird. Es gibt strenge Vorschriften, um ein professionelles und neutrales Erscheinungsbild zu gewährleisten.
Welche Tattoos sind bei der Polizei generell nicht erlaubt?
Tattoos, die rechts- oder linksradikale, extremistische, rassistische, frauenfeindliche, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Inhalte zeigen, sind strengstens verboten. Ebenso werden Tattoos, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, nicht toleriert. Auch sehr großflächige oder auffällige Tattoos im sichtbaren Bereich werden in der Regel nicht akzeptiert.
Tattoos an den Händen oder am Hals sind besonders problematisch, da diese Körperstellen im Dienst nicht immer durch die Uniform verdeckt werden können. In den meisten Bundesländern wird es daher schwierig sein, mit sichtbaren Tattoos an diesen Stellen eine Einstellung bei der Polizei zu erhalten. Manche Polizeien verlangen, dass solche Tattoos abgedeckt werden, während andere eine Ablehnung aussprechen.
Dürfen Tattoos während des Dienstes sichtbar sein?
Grundsätzlich gilt: Tattoos dürfen im Dienst nicht sichtbar sein, wenn sie nicht mit den Uniformvorschriften der Polizei in Einklang stehen. Die Dienstkleidung muss Tattoos verdecken können. Sollte das nicht der Fall sein, kann es sein, dass das Tattoo während des Dienstes abgedeckt werden muss. In einigen Fällen werden Bewerber/innen abgelehnt, wenn die Tätowierungen durch die Uniform nicht vollständig verdeckt werden können.
Wie werden Tattoos im Auswahlverfahren bewertet?
Tattoos werden im Auswahlverfahren individuell bewertet. Dabei spielen die Lage, Größe und der Inhalt des Tattoos eine entscheidende Rolle. Im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung wird das Tattoo dokumentiert und fotografiert. Der Polizeiarzt/die Polizeiärztin und das Einstellungsbüro prüfen, ob das Tattoo den Anforderungen der Polizeibehörde entspricht und ob es im Dienst verdeckt werden kann.
Kann ich eine Vorabprüfung meiner Tattoos oder Piercings durch die Polizei veranlassen?
Eine offizielle Vorabprüfung der Tattoos oder Piercings wird von der Polizei in der Regel nicht angeboten. Du kannst jedoch im Vorfeld Kontakt mit einem Einstellungsberater aufnehmen, um eine erste Einschätzung zu erhalten. Dieser kann dir auch dabei helfen, die Voraussetzungen besser zu verstehen und zu prüfen, ob deine Tattoos möglicherweise problematisch sein könnten.
Welche Regeln gelten für Ohrringe oder Schmuck im Polizeidienst?
Grundsätzlich dürfen im Polizeidienst keine auffälligen oder gefährlichen Schmuckstücke getragen werden. Große Ohrringe, Piercings oder Tunnel sind im Einsatz wegen der erhöhten Verletzungsgefahr verboten. Dezenter Schmuck, wie ein kleiner Ring, ein Armband oder eine Halskette, ist in der Regel erlaubt, solange er keine hervorstehenden Teile hat und die Ausübung des Dienstes nicht beeinträchtigt.
Wird mein Tattoo bei der Bewerbung fotografiert oder dokumentiert?
Ja, im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Tattoos, die nicht von der Dienstkleidung verdeckt werden, fotografiert und dokumentiert. Die Motive werden notiert und im Verlauf des Verfahrens auf ihre Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Polizei geprüft. Sollten Tattoos gegen die Vorgaben verstoßen, kann dies ein Grund für die Ablehnung der Bewerbung sein.
Wie streng ist die Polizei bei der Beurteilung von Tattoos in verschiedenen Bundesländern?
Die Beurteilung von Tattoos kann je nach Bundesland und Polizeibehörde unterschiedlich streng ausfallen. Während einige Polizeien Tattoos im sichtbaren Bereich kategorisch ablehnen, sind andere etwas flexibler, solange die Tätowierungen im Dienst verdeckt werden können und keine extremistischen oder diskriminierenden Inhalte zeigen. Es ist ratsam, die genauen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes im Vorfeld zu prüfen.
Was kann ich tun, wenn ich wegen eines Tattoos abgelehnt werde?
Wenn du aufgrund eines Tattoos von der Polizei abgelehnt wirst, kannst du Widerspruch einlegen oder rechtliche Schritte einleiten. In der Vergangenheit gab es Gerichtsentscheidungen zugunsten abgelehnter Bewerber/innen. Es besteht die Möglichkeit, dass dein Tattoo im Einzelfall als unbedenklich bewertet wird, wenn keine extremistischen oder diskriminierenden Inhalte vorliegen. Ein Gespräch mit einem Anwalt oder Einstellungsberater kann hilfreich sein, um deine Chancen besser einzuschätzen.
Wie ist die aktuelle Rechtsprechung von Gerichten bei einer Klage gegen Ablehnung wegen Tattoos im Polizeidienst?
Aktuelle Gerichtsurteile zu Polizei-Tattoos zeigen, dass die Entscheidungen stark vom jeweiligen Fall abhängen. In Bayern hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt, dass sichtbare Tattoos, die bei Sommerdienstkleidung erkennbar sind, in der Regel unzulässig sind. Sie könnten gegen die Neutralitäts- und Repräsentationspflicht der Polizei verstoßen. Die individuellen Interessen eines Polizeibeamten müssen hinter dem öffentlichen Interesse an einem neutralen Erscheinungsbild zurücktreten.
Ein interessantes Urteil aus Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) besagt hingegen, dass ein Polizeianwärter mit einem großflächigen Löwen-Tattoo auf der Brust eingestellt werden durfte. Das Gericht entschied, dass die Tätowierung keine Rückschlüsse auf eine gewaltverherrlichende Einstellung des Bewerbers zulässt, da keine weiteren Anhaltspunkte vorlagen, die gegen seine charakterliche Eignung sprachen.
In einem anderen Fall aus Rheinland-Pfalz wurde ein Bewerber mit einem Rücken-Tattoo abgelehnt, weil das Gericht Zweifel an seiner Loyalität zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung hatte. Die verwendete Schriftart und die Begriffe auf seinem Tattoo wurden als problematisch angesehen, da sie ein übertriebenes Verständnis von Ehre und Loyalität ausdrücken könnten, das nicht mit den Anforderungen an Polizeibeamte übereinstimmt
Ein aktuelles Beispiel stammt aus Bayern: Ein Polizist, der ein „Aloha“-Tattoo auf seinem Unterarm wollte, kämpfte seit 2013 durch verschiedene Instanzen. Das Bayerische Beamtengesetz verbietet sichtbare Tattoos bei Polizisten, wenn sie im Dienst getragen werden, insbesondere im sichtbaren Bereich der Sommeruniform. Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2020, dass dieses Tattoo nicht mit dem bayerischen Beamtengesetz vereinbar sei. Nach einem erneuten Verfahren erteilte das bayerische Innenministerium dem Polizisten jedoch 2023 die Genehmigung, das Tattoo zu tragen, solange es im Dienst vollständig verdeckt bleibt. Dieses Urteil zeigt, dass die Frage der Zulässigkeit von Tattoos oft eine Einzelfallentscheidung ist