Leumundsprüfung für den Polizeidienst
Um Polizist oder Polizistin zu werden, gehört ein einwandfreier Leumund zu den zentralen Voraussetzungen. Dieser stellt sicher, dass nur Bewerberinnen und Bewerber mit einem makellosen Verhalten in den Polizeidienst aufgenommen werden, da Integrität und Vertrauenswürdigkeit in diesem Beruf unerlässlich sind. Es bedeutet, dass du keine Vorstrafen haben darfst und in keinem laufenden Ermittlungsverfahren verwickelt sein solltest. Während des Bewerbungsprozesses wird dein Leumund gründlich geprüft. Du wirst dazu verpflichtet, offen zu legen, ob du jemals in ein Straf- oder Ermittlungsverfahren verwickelt warst. Um sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind, fordert die Polizei in der Regel ein polizeiliches Führungszeugnis an. Dieses Dokument zeigt an, ob du in der Vergangenheit strafrechtlich belangt wurdest oder gegen dich ein Verfahren läuft.
Zusätzlich kann die Polizei selbst Nachforschungen anstellen, beispielsweise durch eine Anfrage beim Landeskriminalamt, um sicherzugehen, dass keine relevanten Einträge oder laufenden Ermittlungen vorliegen. Diese umfassende Prüfung ist Teil des Auswahlverfahrens und soll sicherstellen, dass Bewerbende einwandfreien Charakter besitzen und den hohen ethischen Standards des Polizeidienstes entsprechen.
Einwandfreier Leumund: Bewertung der Vergangenheit
Solltest du in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein, wird die Polizei nicht nur die Tat selbst, sondern auch die Umstände, die dazu geführt haben, bewerten. Es wird berücksichtigt, ob es sich um eine einmalige Verfehlung oder eine wiederholte Straftat handelt und welche Reife und Einsicht du seitdem gezeigt hast. Dabei geht es weniger um absolute Strenge, sondern vielmehr darum, ob dein Verhalten mit den hohen Anforderungen des Polizeidienstes vereinbar ist. In manchen Fällen kann eine alte Verfehlung, die bereits bereut und rechtlich geklärt wurde, weniger problematisch sein als aktuelle oder schwerwiegende Straftaten.
Der Beruf der Polizistin oder des Polizisten erfordert höchste Vertrauenswürdigkeit und Integrität. Polizistinnen und Polizisten repräsentieren den Staat und stehen im Dienst der öffentlichen Sicherheit. Deshalb wird die „weiße Weste“ so streng bewertet, da das Verhalten eines Polizisten im Privatleben genauso wichtig ist wie seine Pflichterfüllung im Dienst. Eine Bewerberin oder ein Bewerber mit einem einwandfreien Leumund hat somit die besten Voraussetzungen, in den Polizeidienst aufgenommen zu werden.
Das polizeiliche Führungszeugnis
Ein zentrales Element der Leumundsprüfung bei der Bewerbung zur Polizei ist das polizeiliche Führungszeugnis – auch amtliches Führungszeugnis genannt. Dieses Dokument liefert Auskunft darüber, ob gegen dich strafrechtlich relevante Einträge vorliegen, und stellt sicher, dass nur Bewerbende mit einem einwandfreien Verhalten in den Polizeidienst aufgenommen werden. Es wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und enthält alle Verurteilungen, die in das zentrale Bundesregister eingetragen wurden. Für die Bewerbung bei der Polizei wird in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis verlangt, welches auch Informationen über mildere Verurteilungen oder jugendgerichtliche Entscheidungen enthalten kann.
Warum das Führungszeugnis wichtig für die Bewerbung bei der Polizei ist
Als Bewerber/in bei der Polizei musst du über einen makellosen Leumund verfügen, was bedeutet, dass du keine Vorstrafen haben darfst und auch in keine laufenden Ermittlungsverfahren verwickelt sein solltest. Das Führungszeugnis ist daher ein entscheidendes Dokument, um sicherzustellen, dass du die hohen moralischen und rechtlichen Anforderungen des Polizeidienstes erfüllst. Es zeigt, ob du in der Vergangenheit straffällig geworden bist oder ob deine persönliche Integrität und Rechtschaffenheit in Zweifel gezogen werden könnten. Die Polizei prüft das Führungszeugnis, um zu entscheiden, ob du für den Polizeidienst geeignet bist. Straftaten, selbst wenn sie in der Vergangenheit liegen, können dazu führen, dass deine Bewerbung abgelehnt wird – insbesondere dann, wenn es sich um schwerwiegende Vergehen handelt oder du keine Einsicht und Reue zeigst.
So wird das Führungszeugnis beantragt
Für die Bewerbung bei der Polizei musst du dein polizeiliches Führungszeugnis selbst beantragen. Dies erfolgt beim Einwohnermeldeamt oder online über das Bundesamt für Justiz. Das erweiterte Führungszeugnis wird speziell für Berufe und Tätigkeiten verlangt, bei denen besondere Vertrauenswürdigkeit gefordert ist – wie etwa im Polizeidienst.
- Du kannst dein Führungszeugnis persönlich beim Bürgeramt oder online beantragen.
- Du benötigst dazu einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass).
- In der Regel dauert die Ausstellung etwa 1 bis 2 Wochen.
Einträge im Führungszeugnis
Sollten Einträge im Führungszeugnis vorhanden sein, prüft die Polizei nicht nur die Tat selbst, sondern auch den Kontext, in dem sie stattgefunden hat. Einzelne Vorfälle, die Jahre zurückliegen und keine gravierenden Straftaten darstellen, könnten in manchen Fällen nicht zum Ausschluss führen, sofern du seitdem ein untadeliges Verhalten gezeigt hast. Dennoch ist es in der Regel schwierig, mit einem belasteten Führungszeugnis in den Polizeidienst aufgenommen zu werden.
Kann man sich mit Vorstrafen bei der Polizei bewerben?
Eine Bewerbung bei der Polizei mit Vorstrafen ist grundsätzlich schwierig, da ein einwandfreier Leumund eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Polizeidienst ist. Die Polizei legt großen Wert auf Integrität und Vertrauenswürdigkeit, weshalb Vorstrafen ein erhebliches Hindernis darstellen können. Dennoch gibt es einige Punkte, die im Einzelfall zu berücksichtigen sind:
1. Art und Schwere der Vorstrafe
Die Polizei unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Straftaten. Schwere Vergehen wie Körperverletzung, Drogenhandel, oder Diebstahl führen in der Regel dazu, dass eine Bewerbung abgelehnt wird. Leichtere Vergehen, wie etwa Verkehrsdelikte oder kleinere Ordnungswidrigkeiten, könnten in Ausnahmefällen toleriert werden, wenn seit der Tat eine lange Zeit vergangen ist und du seitdem einen tadellosen Lebenswandel geführt hast.
2. Dauer und Zeitpunkt der Tat
Wenn die Straftat bereits viele Jahre zurückliegt und es sich um ein einmaliges Vergehen handelt, kann dies je nach Polizeibehörde unterschiedlich bewertet werden. Bei älteren Vergehen könnte die Polizei die Einsicht, Reue und Verhaltensänderung des Bewerbenden berücksichtigen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine solche Nachsicht, und in den meisten Fällen bleiben Vorstrafen ein schwerwiegendes Hindernis.
3. Einsicht und Reue
Solltest du in der Vergangenheit straffällig geworden sein, wird die Polizei prüfen, ob du Verantwortung für dein Fehlverhalten übernommen hast und wie du seitdem mit der Situation umgegangen bist. Einsicht und Reue sind in solchen Fällen von großer Bedeutung. Die Polizei muss davon überzeugt sein, dass du dich seit der Tat positiv entwickelt hast und keine Gefahr darstellst, erneut straffällig zu werden.
4. Führungszeugnis
Das polizeiliche Führungszeugnis spielt eine entscheidende Rolle im Bewerbungsverfahren. Wenn dort Einträge zu Vorstrafen auftauchen, wird dies von der Polizei genau überprüft. In der Regel gilt: Je schwerwiegender die Tat, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die Bewerbung erfolgreich ist.
5. Sonderfälle und Ausnahmen
Manche Polizeibehörden prüfen jeden Fall individuell und berücksichtigen dabei die persönlichen Umstände, die zu der Tat geführt haben. Es gibt jedoch keine Garantie, dass Vorstrafen toleriert werden. In den meisten Fällen sind schwerwiegende Vergehen ein K.o.-Kriterium für eine Karriere bei der Polizei.
Mit Vorstrafen ist eine Bewerbung bei der Polizei stark eingeschränkt und in vielen Fällen aussichtslos. Die Polizei legt großen Wert auf einen einwandfreien Leumund, da Polizistinnen und Polizisten Vertrauenspersonen in der Gesellschaft sind. Wer in der Vergangenheit straffällig geworden ist, hat es schwer, das Vertrauen der Polizei und der Öffentlichkeit zurückzugewinnen.