Polizei Nordrhein-Westfalen Bewerbung
Die Bewerbung bei der Polizei Nordrhein-Westfalen ist nur für die Laufbahn im gehobenen Dienst (Laufbahngruppe 2.1) möglich. Der mittlere Polizeivollzugsdienst wird in NRW nicht mehr ausgebildet. Für das duale Studium ist jedoch nicht zwingend das Abitur oder die Fachhochschulreife erforderlich, denn ab sofort ist auch eine Bewerbung mit mittleren Bildungsabschluss bei der Polizei NRW möglich. Welche Anforderungen Du dafür erfüllen musst und welche allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen für eine Bewerbung bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen gelten, zeigen wir Dir hier im Beitrag.
Voraussetzungen Polizei Nordrhein-Westfalen
Wer sich bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen bewerben möchte, sollte zunächst sicherstellen, dass er die allgemeinen Voraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst erfüllt. Des Weiteren benötigen Bewerberinnen und Bewerber die Berechtigung zum Studium an der Hochschule für Polizei und für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW). Dafür muss das Abitur bzw. die volle Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder ein Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung gemäß BBHZVO vorliegen. Weiter gelten folgende Voraussetzungen der Polizei Nordrhein-Westfalen:
Gesundheitliche Eignung (BMI zwischen 18 und 27,5)
Mindestgröße: 163 cm
Höchstalter am Tag der Einstellung: 37 Jahre (* Ausnahmen möglich)
Staatsangehörigkeit: Deutschland oder EU-Mitgliedstaaten
Bewerberinnen und Bewerber, die keine EU-Staatsangehörigkeit vorweisen können, können ebenso in den Polizeivollzugsdienst eingestellt werden, wenn an der Gewinnung der Person ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Damit eine Einstellung erfolgen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- das Auswahlverfahren muss erfolgreich absolviert werden
- es lebt ein hoher Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in Nordrhein-Westfalen
- neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Heimatsprache beherrschen
- eine Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland vorhanden ist
Fahrerlaubnis der Klasse B oder die Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe
Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss spätestens bis zum 01.05. des Folgejahres vorliegen. Die Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren muss bis zum 01.07. des Einstellungsjahres erworben sein.
Eintritt für die freiheitliche demokratische Grundordnung
Charakterliche Eignung für den Polizeiberuf (z. B. keine Vorstrafen)
In geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben
Tätowierungen dürfen im Dienst nicht sichtbar sein
Englisch: Sechs Jahre Englischunterricht (oder vier Jahre bei erhöhtem Stundenanteil) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß europäischem Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder Deutsches Schwimmabzeichen in Gold muss bis zum 01.07. des Einstellungsjahres vorliegen (Die Schwimmnachweise dürfen nicht älter als 24 Monate sein)
Deutsches Sportabzeichen mindestens in Bronze muss bis zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden. Eine altersabhängige Ausdauerübung muss für das Sportabzeichen absolviert werden. Jugendliche: 800 Meter- oder Dauer-/ Geländelauf, Erwachsene: 3.000 Meter- oder 10.000 Meter-Lauf. Das Deutsche Sportabzeichen darf zum 01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein.
Du kannst Dich auch bei der Polizei Nordrhein-Westfalen bewerben, wenn Du älter als 37 Jahre bist. Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nur für Bewerber/-innen die Wehrpflicht oder Zivildienst geleistet haben, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundes-/Jugendfreiwilligendienst geleistet haben, minderjährige Kinder betreut oder einen nahen Angehörigen gepflegt haben, der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig war. Ist dies bei Dir der Fall, erhöht sich die Altersgrenze um die jeweils geleistete Zeit, jedoch maximal auf sechs Jahre. Für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die mindestens zwölf Jahre im Dienst waren und deren Dienstende bzw. Ende der Fachausbildung zum Bewerbungszeitpunkt nicht mehr als sechs Monate zurückliegt, gibt es keine Höchstaltersgrenze.
Bewerbung mit Ausbildung und Berufserfahrung
Neben den formalen Voraussetzungen für den gehobenen Dienst der Polizei Nordrhein-Westfalen, benötigst Du zum Zeitpunkt der Einstellung (noch nicht bei der Bewerbung) das Abitur, die volle Fachhochschulreife oder gemäß der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO) eine Ausbildung und Berufserfahrung. Die Qualifikation nach BBHZVO ist unabhängig von der Schulbildung und an nachstehende Voraussetzungen gebunden, die zu einem Studium berechtigen:
- handwerklicher Meisterbrief oder
- gleichwertigen Fortbildungsabschluss mit Prüfungsregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder
- vergleichbare landesrechtlich geregelte Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe oder
- Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz oder
- einen Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung oder
- mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert und mindestens dreijährigen Tätigkeit im erlernten oder in einem fachlich entsprechenden Beruf nachgegangen
Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet: freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr, Tätigkeit als Entwicklungshelferin/ Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes und der Abschluss einer weiteren mindestens zweijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Bewerbung mit mittlerem Bildungsabschluss
Für junge Frauen und Männer mit einem mittleren Schulabschluss oder mit der Berechtigung die gymnasiale Oberstufe besuchen zu dürfen, gibt es ab sofort die Möglichkeit, sich ebenso bei der Polizei NRW zu bewerben. Dafür wurde der Bildungsgang „Fachoberschule Polizei“ an ausgewählten Berufskolleg in ganz NRW entwickelt. Mit diesem neuen Bildungsgang kannst Du dann das Fachabitur mit Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst erwerben. Dafür musst Du Dich nicht nur bei einem der 11 Berufskolleg bewerben, sondern auch bei der Polizei NRW. Denn, ob Du am Bildungsgang teilnehmen darfst, hängt maßgeblich davon ab, ob Du im Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Polizei NRW erfolgreich bist.
Und so funktionierts: Sofern Du im Besitz der Fachoberschulreife bist und das Auswahlverfahren bestanden und Dich erfolgreich bei einem entsprechenden Berufskolleg beworben und angemeldet hast, erlangst Du nach zwei Jahren Schule mit polizeispezifischen Inhalten Dein „Fachabitur Polizei“. Direkt im Anschluss beginnt dann für Dich das duale Bachelor-Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.
Mehr Infos zum neuen Bildungsgang „Fachoberschule Polizei“ entnimmst Du bitte aus der offiziellen Seite der Polizei NRW www.genau-mein-fall.de/nextlevel/
Sportförderung
Das Land NRW fördert Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei der Polizei und bietet ihnen berufliche Ausbildungs- sowie trainings- und wettkampforientierte Verwendungsmöglichkeiten. Die Koordinierung und Beratung der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler beginnt schon mit der Abgabe Deiner Bewerbung. Das Ziel ist eine mit Training und Wettkampf in Einklang stehende Ausbildung und Dienstausübung zu ermöglichen.
Mehr dazu: Sportförderung der Polizei NRW
Die Bewerbung bei der Polizei Nordrhein-Westfalen besteht aus der Onlinebewerbung und einer schriftlichen Bewerbung. Bevor Du Dir über das Bewerbungsportal der Polizei NRW ein Konto für die Onlinebewerbung anlegst, solltest Du zunächst die schriftliche Bewerbung vorbereiten und alle Unterlagen prüfen. Dazu füllst Du die Basisformulare 1-3 am PC aus, erstellst einen tabellarischen Lebenslauf und machst eine Kopie Deines Personalausweis bzw. Reisepass. Nach dem Absenden der Onlinebewerbung hast Du dann für das Einreichen der schriftlichen Bewerbung zwei Wochen Zeit. Sobald Deine Unterlagen bei der Polizei NRW eingegangen sind, erhältst Du eine Eingangsbestätigung über Dein Nachrichtenbereich im Bewerberkonto. Sind Deine Bewerbungsunterlagen von der Sachbearbeitung erfolgreich geprüft worden, erhältst Du ebenfalls über Dein Nachrichtenbereich eine Einladung zum ersten Tag des Auswahlverfahrens.
Hinweis: Aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen kann es bei der Rückmeldung (Einladung zum Einstellungsverfahren oder Ablehnung) aufseiten der Polizei zu Wartezeiten von mehreren Monaten kommen. Sie wird jedoch auf jeden Fall rechtzeitig erfolgen.
Bewerbungsunterlagen und Formulare
Die persönlichen Dokumente werden zunächst nur als Kopien eingereicht, müssen aber spätestens im Auswahlverfahren als beglaubigte Kopie vorliegen (jedes Dokument einzeln). Die Polizei Nordrhein-Westfalen benötigt von Dir unter anderem die Geburts- oder Abstammungsurkunde, Schul- und evtl. Berufs- und Prüfungszeugnisse bzw. eine Qualifikation gemäß Berufsbildungshochschulzugangsverordnung mit lückenlosem Nachweis der Beschäftigungsverhältnisse, einen Nachweis über sechs Jahre Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 oder den Nachweis über Sprachkenntnisse in der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1. Ganz wichtig ist auch ein tabellarischer Lebenslauf, der von Dir unterschrieben ist.
Vordrucke sowie genauere Informationen zu verlangten Unterlagen stellt Dir die Polizei NRW hier zur Verfügung. Wenn Du die schriftliche Bewerbung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Deiner Onlinebewerbung einreichst, scheidest Du aus dem Auswahlverfahren aus. Die Polizei geht dann davon aus, dass Du es Dir anders überlegt hast.
Folgende Formulare benötigt die Polizei NRW ausgefüllt:
- Erste Bewerbungsphase: Die Basisformulare 1-3 (zwingend erforderlich)
- Zweite Bewerbungsphase: Die Zusatzformulare 4-11 (nur nach erfolgreichem ersten Auswahlverfahrenstag)
Formulare 8–11 sind nur dann beizufügen, wenn diese auf Dich zutreffen.
- Formular 8 – Augenärztlicher Befundbericht: nur beim tragen einer Sehhilfe oder sonstige Sehstörungen vom Augenarzt auszufüllen
- Formular 9 – Überschreiten des Höchstalters: wenn Du älter bist als 37 Jahre und die oben erwähnten Ausnahmeregelungen für Dich infrage kommen
- Formular 10 – Angaben zum Spitzensport: nur wenn die Anforderungen zur Sportförderung erfüllt sind
- Formular 11 – Für beruflich Qualifizierte: die kein Abitur oder die volle Fachhochschulreife haben
Alle Unterlagen schickst Du an:
LAFP NRW
Dezernat 53
Weseler Straße 264
48151 Münster
Achtung: Die Bewerbung sollte unbedingt ohne Klarsichthüllen, Mappen, Klammern oder ähnlichen verschickt werden, da dies nur unnötig die Bearbeitung der großen Zahl an Bewerbungen erschwert.
Bewerbungsfristen Polizei Nordrhein-Westfalen
Die Bewerbungsfristen der Polizei Nordrhein-Westfalen gehen das ganze Jahr über und sind nicht an einen bestimmten Zeitraum gekoppelt. Dass heißt, dass Du Dich bei der Polizei NRW ganzjährig für das Studium im gehobenen Dienst bewerben kannst. Jedoch gibt es einen Bewerbungsstichtag den Du beachten solltest. Nur wenn Du Deine Onlinebewerbung bis zum 08. Oktober einreichst, erfolgt auch eine Einstellung zum Folgejahr. Beispiel: Bewirbst Du Dich in dem Zeitraum vom 09.10.2021 bis 08.10.2022 und nimmst erfolgreich am Auswahlverfahren teil, würde Deine Einstellung für das Jahr 2023 berücksichtigt werden.
Einstellung Studium
Eine Einstellung für das Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW erfolgt immer zum 01. September eines Jahres.
Einstellung „Fachoberschule Polizei“
Vom 01.06. bis 08.10.2022 kannst Du Dich für den Bildungsgang „Fachoberschule Polizei“ bewerben. Am 01.08.2023 beginnt Dein Schuljahr.
Hinweis: Für jeden Einstellungstermin kannst Du nur einmalig am Auswahlverfahren teilnehmen. Der Bewerbungszeitraum endet immer Anfang Oktober des Vorjahres Deines gewünschten Einstellungsjahres. Solltest Du aus dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren ausscheiden, kannst Du Dich erst wieder für das nächste Einstellungsjahr bewerben.
Bewerberzahlen Polizei Nordrhein-Westfalen
2020 verzeichnete die Polizei Nordrhein-Westfalen einen Rekord bei den Bewerberzahlen für den Studienbeginn im September 2021. Fast 12.000 junge Frauen und Männer hatten sich für das duale Bachelor-Studium beworben. Das zeigt, dass die Polizei in NRW weiterhin ein beliebter Arbeitgeber ist und das Interesse nach wie vor ungebrochen ist. Auch für das Einstellungsjahr 2023 wird eine ähnlich hohe Anzahl an Bewerbungen erwartet. Für das Einstellungsjahr 2021 stellte die Polizei Nordrhein-Westfalen 2.659 neue Kommissar-anwärterinnen und -anwärter ein. Damit konnten die Einstellungszahlen seit 2016 (1.920) Jahr für Jahr kontinuierlich gesteigert werden.
Polizei Nordrhein-Westfalen Studium
Das Studium bei der Polizei Nordrhein-Westfalen dauert insgesamt drei Jahre (für Spitzensportler/-innen 5 Jahre) und beginnt am 1. September an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung im Fachbereich Polizeivollzugsdienst. In einem Bachelor-Studiengang wirst Du in Theorie, Training und Praxis auf den Polizeiberuf vorbereitet und zur Polizeikommissarin bzw. zum Polizeikommissar ausgebildet. Während des Studiums durchläufst Du unterschiedlichste Übungen in den Trainingszentren der Polizei NRW und sammelst erste praktische Erfahrungen im Streifendienst Deiner Ausbildungsbehörde. Mit erfolgreichen Abschluss der Laufbahnprüfung, verleiht Dir die Hochschule den akademischen Grad “Bachelor of Arts”.
Nach dem Studium beginnst Du in einer Kreispolizeibehörde, welche auch Deine Ausbildungsbehörde sein kann. Du hast zwar die Möglichkeit Wunschstandorte anzugeben, jedoch erfolgt die Zuordnung nach dienstlichen Notwendigkeiten. Dabei werden Dein Familienstand und andere soziale Kriterien stets berücksichtigt. Grundsätzlich wirst Du aber zunächst mehrere Jahre in einer Polizeiinspektion im Wachdienst eingesetzt und arbeitest zu wechselnden Zeiten im Früh-, Spät- und Nachtdienst. Wenn Du in den Kreispolizeibehörden Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal zum Einsatz kommst, kannst Du nach einem Jahr im Wach- und Wechseldienst für zwei Jahre in eine Bereitschaftspolizeihundertschaft wechseln.
Verdienst während des Studiums
Während des Studiums bei der Polizei Nordrhein-Westfalen erhältst Du ein regelmäßiges Einkommen pro Monat. Bei Verpflichtungen gegenüber anderen Personen (Ehepartner, Kinder) kommt übrigens noch ein Familienzuschlag zum Netto-Grundeinkommen hinzu.
ca. 1.300 Euro Netto p. M.
ledig, Steuerklasse 1
ca. 1.600 Euro Netto p. M.
verheiratet, 1 Kind, Steuerklasse 3
Die hier aufgeführten Bezüge sind Beispielrechnungen, ohne eventuelle Zuschläge und Polizeizulage.