Polizei Niedersachsen Bewerbung
Die Bewerbung bei der Polizei Niedersachsen ist ausschließlich für das Studium im ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) möglich. Neben der Direktbewerbung für das Studium, ist auch eine Bewerbung ohne Abitur oder Fachhochschulreife möglich. Für Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulabschluss ist dann ein Einstieg per FOS oder einjährigem Praktikum möglich. Was Du noch über die Voraussetzungen und Bewerbung bei der Polizei Niedersachsen wissen musst, haben wir Dir auf dieser Seite einmal ausführlich zusammengefasst.
Voraussetzungen Polizei Niedersachsen
Der Einstieg bei der Polizei Niedersachsen erfolgt nur über ein dreijähriges Bachelorstudium, welches an der Hochschule der Polizeiakademie Niedersachsen an den Standorten Nienburg an der Weser, Hann. Münden und Oldenburg stattfindet. Damit Du das Studium absolvieren kannst, benötigst Du eine Hochschulzugangsberechtigung – hierzu zählen das Abitur und die Fachhochschulreife. Abhängig von Deiner Vorbildung, ist der Einstieg aber auch ohne Abitur und Fachhochschulreife möglich. So kannst Du Dich beispielsweise mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife (11. Klasse), mit einem Realschulabschluss oder mit einer Berufsausbildung gleichermaßen bei der Polizei in Niedersachsen bewerben. Welche Voraussetzungen die Polizei Niedersachsen dafür festlegt und welche allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen Du zudem noch erfüllen musst, haben wir Dir im Folgenden aufgelistet
Gesundheitliche Eignung (BMI zwischen 18 und 27,5)
Mindestgröße: 163 cm * (Ausnahmen möglich)
Deutsches Schwimmabzeichen mind. in Bronze
Höchstalter am Tag der Einstellung: 31 Jahre
Staatsangehörigkeit: Deutschland oder EU-Mitgliedstaaten oder im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis
Fahrerlaubnis der Klasse B oder Prüfbescheinigung Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Der Nachweises über den Besitz der Fahrerlaubnisklasse B muss bis spätestens einen Monat vor der Einstellung vorliegen.
Eintritt für die freiheitliche demokratische Grundordnung
Charakterliche Eignung für den Polizeiberuf (z. B. keine Vorstrafen)
In geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben
Tätowierungen dürfen im Dienst nicht sichtbar sein
Englisch: Sechs Jahre Englischunterricht oder der Nachweis über eine abgelegte Prüfung gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen auf dem Englisch B 1 Level
Bei Abweichungen der Mindestgröße (163 cm) muss ein Nachweis zur Befähigung der polizeilichen Aufgabenbewältigung erbracht werden. Dieser Nachweis wird im Rahmen des Auswahlverfahrens, mittels eines Vortests zur „Mindestkörperlänge (MKL)“, durchgeführt.
Bewerbung mit...
- Mindestens 5 Punkte in den Fächern Deutsch und Mathematik
Wenn Du im Besitz eines Realschulabschlusses bist, kannst Du Dich für ein Praktikum bei der Polizei Niedersachsen und den Besuch einer Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung bewerben (Hannover, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg, Lüneburg, Hann. Münden, Northeim, Stade oder Leer). Voraussetzung dafür ist:
- ein Realschulabschluss mit einem Gesamtnotenschnitt von mindestens 3,3
- Mindestens die Note 3 in den Fächern Mathematik und Deutsch
- Dein Sozialverhalten muss mindestens mit “entspricht den Erwartungen” beurteilt worden sein.
Schaffst Du es beim Auswahlverfahren auf die vorderen Plätze, bekommst Du eine Zusage für das Praktikum. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule hast Du die Fachhochschulreife und kannst an der Polizeiakademie Niedersachsen studieren. Du musst lediglich den Sporttest wiederholen und Dich erneut einer medizinischen Überprüfung unterziehen.
Wenn Du bereits den schulischen Teil der Fachhochschulreife absolviert und in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens 5 Punkte erlangt hast, kannst Du über ein einjähriges Vollzeitpraktikum bei einer Polizeidienststelle in Deiner Nähe die vollständige Fachhochschulreife erlangen und direkt das dreijährige Bachelorstudium an der Polizeiakademie Niedersachsen starten. Das erfolgreiche Bestehen des Auswahlverfahrens ist aber auch hier Voraussetzung.
Wenn Du im Besitz des Realschulabschlusses und einer abgeschlossenen Berufsausbildung bist, musst Du vor Beginn Deines Studiums an der Polizeiakademie Niedersachsen ein Jahr lang eine berufsbezogene Klasse 12 der Fachoberschule besuchen, um die vollständige Fachhochschulreife zu erlangen. Du kannst Dich jedoch bereits schon im Vorfeld bewerben und das Auswahlverfahren absolvieren. Schneidest Du hier besonders gut ab, kannst Du mit Deiner Fachhochschulreife bei der Polizei Niedersachsen studieren. Voraussetzung dafür ist:
- ein Realschulabschluss mit einem Gesamtnotenschnitt von mindestens 3,3
- Mindestens die Note 3 in den Fächern Mathematik und Deutsch
- Dein Sozialverhalten muss mindestens mit “entspricht den Erwartungen” beurteilt worden sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Hochschulzugangsberechtigung auf Grund der beruflichen Bildung erlangt, beispielsweise mit einer Meisterprüfung oder einem abgeschlossenen Bildungsgang zur staatlich geprüften Technikerin oder Betriebswirtin bzw. zum staatlich geprüften Techniker oder Betriebswirt.
Auch der Abschluss folgender mindestens dreijährigen Ausbildungen kann Dich für ein Studium bei der Polizei Niedersachsen befähigen, wenn Du diesen Beruf anschließend mindestens drei Jahre lang, als Stipendiatin oder Stipendiat des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes mindestens zwei Jahre lang, ausgeübt hast: Erzieher/-in, Haus- und Familienpfleger/-in, hauswirtschaftliche Betriebsleiter/-innen, Gestalter/-in, Fachkauffrau/Fachkaufmann, Fachwirt/-in, Wirtschaftsinformatiker/-in, Handelsassistent/-in, Heilerziehungspfleger/-in, geprüfte/r Dorfhelfer/-in.
Voraussetzungen als Spitzensportler/-in
Solltest Du Spitzensportler/-in sein, bietet die Polizei Niedersachsen mit einer möglichen Verlängerung der Regelstudienzeit von drei Jahren auf fünf Jahre, ebenfalls eine berufliche Perspektive, um neben den gestreckten Bachelor-Studiengang und der Polizeiausbildung Deinen Leistungssport im vollem Umfang ausüben zu können.
Sofern Du folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1 oder 2
- Förderungswürdigkeit wird durch den Olympiastützpunkt Niedersachsen empfohlen
- Bestandener schriftlicher und mündlicher Einstellungstest
- Ärztliche Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit
Voraussetzungen als Soldat/-in
Für Soldatinnen und Soldaten, deren Dienstzeit zwölf oder mehr Jahre betragen hat, und sich innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder dem Ende der Förderung der Bildungsmaßnahme bei der Polizei Niedersachsen für ein Bachelorstudium bewerben, entfällt die Höchstaltersgrenze des nicht vollendeten 32. Lebensjahres am Tag der Einstellung (Vgl. § 7 Abs. 8 Soldatenversorgungsgesetz (SVG).
Um Dich bewerben zu können, musst Du neben den allgemeinen Voraussetzungen Folgendes mitbringen:
- Abitur, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
- Mindestens 4 Punkte in den Fächern Deutsch und Mathematik
Die Bewerbung bei der Polizei Niedersachsen für ein Bachelorstudium kannst Du ganz einfach online und papierlos versenden. Dafür brauchst Du Dich nur mit wenigen Klicks im Online Bewerbungsportal der Polizei Niedersachsen registrieren. Nach erfolgreicher Anmeldung kannst Du dann mit Deiner Bewerbung starten. Bevor Du jedoch mit Deiner Bewerbung beginnst, solltest Du Dir bereits im Vorfeld Gedanken darüber machen, wo Du später nach dem abgeschlossenen Studium eingesetzt werden möchtest. Denn in Niedersachsen werden Anwärter “regionalisiert” für den Polizeivollzugsdienst eingestellt. Das heißt, Du musst Dich schon bei der Bewerbung für eine Polizeidirektion entscheiden, wo Du zukünftig Deinen Dienst versehen möchtest. Insgesamt kannst Du aus 6 verschiedenen Standorten wählen: Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück. Mehrfachbewerbungen für verschiedene Standorte sind nicht möglich.
Bewerbungsunterlagen
Die folgenden Dokumente sind für die Deine Online-Bewerbung zwingend erforderlich. Halte diese Dokumente am besten schon in gescannter Form bereit, um sie am Ende Deiner Bewerbung hochladen zu können.
- Geburtsurkunde, ggf. Übersetzung
- Aktuelles Schulzeugnis bzw. vollständiges Abschlusszeugnis (alle Seiten)
- Führerschein der Klasse “B” (soweit bereits vorhanden), bzw. Prüfungsbescheinigung “Begleitetes Fahren ab 17” (BF 17)
- Lichtbildausweis (z.B. Bundespersonalausweis, Reisepass) oder Pass/ID-Card
- Falls Sie nicht aus einem EU- oder EWR-Staat stammen, wird die Kopie Ihrer Niederlassungserlaubnis benötigt.
- Schwimmnachweis (Schwimmabzeichen mindestens in Bronze)
Falls zutreffend benötigt die Polizei Niedersachsen von Dir ebenfalls:
- Bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern: Die Einwilligungserklärung und Ermächtigung mit Unterschriften der Erziehungs- bzw. Unterschriftsberechtigten. (Download)
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde(n) Deines Kindes / Deiner Kinder
- Prüfungszeugnis der Berufsausbildung, z.B. IHK- oder HWK-Prüfungszeugnis, Meisterbrief, Nachweis des Studienabschlusses (Bachelor [BA] oder Master [MA])
- Amtliche Übersetzung eines ausländischen Schul-, Studien- oder Berufsabschlusses
- Dienstzeitbescheinigung(en) über die Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
- Unterlagen zu polizeilichen, staatsanwaltlichen, gerichtlichen oder sonstigen gegen Dich geführten Ermittlungsverfahren
- Bei Tätowierungen, die im sichtbaren Bereich liegen, werden Aufnahmen des gesamten Tattoos und solche mit kurzärmliger Kleidung benötigt. Selbiges gilt für weiteren Körperschmuck (z.B. Piercings, Ohrtunnel, etc.).
- Aktive Soldaten: Bescheinigung des Truppen-/Kommandoarztes über Erkrankungen während der Zugehörigkeit zur Bundeswehr
- Soweit vorhanden: Deutsches Sportabzeichen (mindestens Silber) oder Sportabzeichen des Deutschen Ju-Jutsu-Verbandes (DJJV) (jeweils nicht älter als ein Jahr). Du erhältst dadurch einen Bonuspunkt im Sporttest.
Hinweis: Wenn Du Dich für die Onlinebewerbung entscheidest, dann spielen die nachstehenden Bewerbungsunterlagen keine Rolle für Dich.
Bewerbung per Post
Wenn Du Dich nicht “online” für das Studium bewerben kannst oder willst, ist eine Bewerbung ebenso über den Postweg möglich. Beachte jedoch, dass es unterschiedliche Bewerbungsunterlagen für die Schulabschlüsse Abitur/Fachhochschulreife und Realschulabschluss gibt! Hier kannst Du Dir die erforderlichen Bewerbungsunterlagen herunterladen bzw. ausdrucken.
Zugangsvoraussetzungen: Abitur, Fachhochschulreife, Meisterprüfung oder gleichwertiger ausländischer Bildungsabschluss.
- Checkliste (Liste über einzureichende Unterlagen)
- Bewerbung (Formular ist zwingend einzureichen)
- Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (nur jugendliche Bewerberinnen und Bewerber)
Zugangsvoraussetzungen: schulischer Teil der Fachhochschulreife oder gleichwertiger Bildungsstand.
- Checkliste (Liste über einzureichende Unterlagen)
- Bewerbung (Formular ist zwingend einzureichen)
- Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (nur jugendliche Bewerberinnen und Bewerber)
Zugangsvoraussetzungen: Real-/Sekundarabschluss I mit Berufsausbildung oder gleichwertiger Bildungsstand.
- Checkliste (Liste über einzureichende Unterlagen)
- Bewerbung (Formular ist zwingend einzureichen)
- Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (nur jugendliche Bewerberinnen und Bewerber)
Zugangsvoraussetzungen: Real-/Sekundarabschluss I oder gleichwertiger Bildungsstand.
- Checkliste (Liste über einzureichende Unterlagen)
- Bewerbung (Formular ist zwingend einzureichen)
- Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (nur jugendliche Bewerberinnen und Bewerber)
Alle Unterlagen schickst Du an:
Polizeiakademie Niedersachsen
Dezernat 20 – Nachwuchsgewinnung –
Gimter Straße 10
34346 Hann. Münden
Hinweis: Medizinische Unterlagen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt im Auswahlverfahren an Dich versendet. Diese schickst Du dann direkt an den Medizinischen Dienst.
Bewerbungsfristen Polizei Niedersachsen
Die Bewerbungsfristen der Polizei Niedersachsen sind nicht termingebunden, sondern laufen das ganze Jahr über. Du kannst Dich also ganzjährig für den Einstieg (Studium, FOS, oder einjähriges Praktikum) im Folgejahr bewerben. Je früher Du jedoch Deine Bewerbung einreichst, umso mehr Vorteile sicherst Du Dir ggb. Deinen Mitstreitern. So kannst Du beispielsweise das gesamte Auswahlverfahren innerhalb von nur weniger Wochen durchlaufen und mit einer frühen Zusage besteht zudem eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit dafür, dass Du auch an Deinem Wunschort bei der Polizei Niedersachsen studieren kannst.
Bis wann Du Deine Bewerbung bei der Polizeiakademie eingereicht haben musst, erfährst Du auf der offiziellen Internetseite der Niedersächsischen Polizei. Dort findest Du auch die Bewerbungsunterlagen als Download. Informiere Dich also rechtzeitig über die aktuellen Bewerbungsfristen, damit Du sie nicht verpasst! Für die Einstellung bei der Polizei Niedersachsen gelten in der Regel folgende Termine:
Einstellungstermine
- Studium: Einstellung zum 1. April und 1. Oktober
- Einstieg mit FOS: Einstellung zum 1. August
- Einstieg mit einjährigem Praktikum: Einstellung zum 1. August
Einladung
Sofern Du Deine Bewerbung online durchgeführt hast, bekommst Du direkt im Anschluss eine Eingangsbestätigung. Bei einer Bewerbung per Post dauert die Rückmeldung zwischen 4 und 6 Wochen. Die Einladung zum Auswahlverfahren erfolgt dann in der Regel ca. 2-4 Wochen vor dem Datum des Einstellungstests. Die Einstellungstests starten für gewöhnlich ab Juli jeden Jahres.
Hinweis: Im Herbst werden mehr Anwärter/-innen eingestellt als im Frühjahr. Wenn Du Dich also ursprünglich für den Einstellungstermin im April beworben hast, aber nicht am Einstellungstest teilnehmen konntest, wird Deine Bewerbung automatisch für den Einstellungstermin im Oktober berücksichtigt. Umgekehrt funktioniert das allerdings aufgrund der geringeren Anzahl an Plätzen nicht.
Bewerberzahlen Polizei Niedersachsen
Das Interesse an einen Studienplatz bei der Polizei Niedersachsen ist nach wie vor ungebremst und übersteigt das Angebot zum Teil um das Zehnfache. Denn jedes Jahr bewerben sich gut 5.000 junge Frauen und Männer um einen Direkteinstieg in das dreijährige Bachelor-Studium der Polizei Niedersachsen. Für das Einstellungsjahr 2022 sind 800 neue Stellen für das Bachelor-Studium an den Polizeiakademien in Oldenburg, Hann. Münden und Nienburg zu vergeben. Zum Vergleich: 2021 hatte die Polizei Niedersachsen 450 neue Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter, von rund 4.100 Bewerber/-innen, in den Polizeivollzugsdienst eingestellt.
Polizei Niedersachsen Studium
Deine Karriere bei der Polizei Niedersachsen beginnt mit dem dreijährigen Bachelorstudium an einen der drei Studienorte der Polizeiakademie in Oldenburg, Hann. Münden oder Oldenburg. In den ersten beiden Semestern werden Basiskompetenzen für Studium und Beruf vermittelt, Grundlagen der Kriminalitätskontrolle, rechtliche Grundlagen der Polizeiarbeit, Grundlagen für den polizeilichen Einsatz, polizeiliche Standardlagen. Das Training Deiner körperlichen Fitness inklusive Schwimmen und Rettungsschwimmen steht ebenfalls auf dem Stundenplan.
Im zweiten Studienjahr wird die Theorie auch mal in der Praxis angewendet. Es geht um Stress- und Konfliktbewältigung, Betäubungsmittelkriminalität, Waffen- und Sprengstoffrecht, Verkehrsunfälle, häusliche Gewalt und andere Dinge aus dem Polizeialltag. Das dritte Jahr ist das Ergänzungs-, Vertiefungs- und Schwerpunktstudium. Hier geht es auch um internationale Polizeiarbeit. Am Ende musst Du eine Bachelorarbeit schreiben und die mündliche Abschlussprüfung bestehen. Hast Du das getan, bist Du Polizeikommissar/in und beginnst Deinen Dienst am von Dir bei der Bewerbung angegebenen Standort der Polizei Niedersachsen.
Verdienst während des Studiums
Während des Studiums bei der Polizei Niedersachsen erhältst Du ein regelmäßiges Einkommen pro Monat. Bei Verpflichtungen gegenüber anderen Personen (Ehepartner, Kinder) kommt übrigens noch ein Familienzuschlag zum Netto-Grundeinkommen hinzu.
ca. 1.300 Euro Netto p. M.
ledig, Steuerklasse 1
ca. 1.600 Euro Netto p. M.
verheiratet, 1 Kind, Steuerklasse 3
Die hier aufgeführten Bezüge sind Beispielrechnungen, ohne eventuelle Zuschläge und Polizeizulage.