Polizei Niedersachsen Sporttest
Der Sporttest der Polizei Niedersachsen findet im Rahmen des Auswahlverfahren am ersten Prüfungstag für alle Bewerberinnen und Bewerber statt, die den zuvor absolvierten computergestützten Eignungstest bestanden haben. Die sportliche Leistungsfähigkeit wird mit einem 5.000 Meter-Ausdauerlauf getestet, der ebenfalls bestanden werden muss, um am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Bewerber/-innen, die die Mindestkörpergröße von 163 cm nicht erfüllen, müssen zusätzlich zur Sportprüfung ein Test absolvieren, indem sie den Nachweis erbringen können, dass sie auch mit ihrer geringen Körperlänge den körperlichen Anforderungen des Polizeidienstes gewachsen sind.
Sporttest Polizei Niedersachsen: Ablauf und Inhalte
Wenn Du zum Sporttest der Polizei Niedersachsen antreten darfst, hast Du zuvor erfolgreich den computergestützten Eignungstest bestanden und eine wichtige Hürde im Einstellungstest genommen, an der bereits 50 Prozent der Bewerber/-innen scheitern. Mit dem Sporttest möchte die Polizei Niedersachsen in erster Linie feststellen, ob Du im Bereich Ausdauer den speziellen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes entsprichst und körperlich dafür fit genug bist. Dazu musst Du im Rahmen der Sportprüfung ein 5.000 Meter-Lauf im Freien absolvieren.
5.000 Meter-Lauf Anforderungen
Für den 5.000 Meter-Lauf werden alle Bewerber/-innen zunächst in Gruppen eingeteilt. Mit dem Startkommando der Prüfer läufst Du dann die 5.000 Meter in Runden. Dabei musst Du nicht mitzählen, wie viele Runden Du bereits absolviert hast, denn Du bekommst diese angesagt. Das gilt auch für die bereits abgelaufene Zeit. Nach 5.000 Metern wird die Zeit angehalten. Um den 5.000 Meter-Lauf zu bestehen, musst Du folgende Zeitvorgaben einhalten:
Zeitvorgaben Männer
- Volljährig: höchstens 28:00 Minuten
- unter 18 Jahre: höchstens 29:00 Minuten
Zeitvorgaben Frauen
- Volljährig: höchstens 33:00 Minuten
- unter 18 Jahre: höchstens 34:00 Minuten
Achtung: Solltest Du die geforderten Zeiten nicht einhalten, scheidest du aus dem Auswahlverfahren aus. Eine Wiederholung des Sporttests ist nicht möglich. Du kannst Dich dann erst wieder für eine Einstellung im Jahr darauf bewerben.
Die Polizei Niedersachsen bietet Bewerberinnen und Bewerber, die besonders sportlich sind und überdurchschnittlich gute Leistungen im Ausdauerlauf erbringen, die Möglichkeit, Bonuspunkte für ihr Ranking zu sammeln und sich so von ihren Konkurrentinnen und Konkurrenten abzuheben. Insgesamt können 2 Bonuspunkte vergeben werden, dafür hast Du zwei Möglichkeiten, die wie folgt aussehen:
Möglichkeit 1
Wenn Du beim Sporttest nachfolgende Zeiten erreichst, bekommst Du einen Bonuspunkt:
- männliche Erwachsene: schneller oder gleich 21:00 Minuten
- weibliche Erwachsene: schneller oder gleich 26:00 Minuten
- männliche Jugendliche: (unter 18 Jahre) schneller oder gleich 22:00 Minuten
- weibliche Jugendliche: (unter 18 Jahre) schneller oder gleich 27:00 Minuten
Möglichkeit 2
Einen weiteren Bonuspunkt bekommst Du, wenn Du das Deutsche Sportabzeichen mind. in Silber oder das DJJV-Sportabzeichens des Deutschen Ju-Jutsu-Verbandes hast. In beiden Fällen darf das Abnahmedatum nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Einzureichen ist der Nachweis über das Sportabzeichen spätestens am ersten Tag des Einstellungstests. Später kann der Bonuspunkt nicht mehr angerechnet werden.
Tipps zur Vorbereitung auf den Sporttest
Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist der Sporttest der Polizei Niedersachsen sehr übersichtlich. Du solltest ihn allerdings nicht unterschätzen. Nicht umsonst empfiehlt die Behörde als Vorbereitung regelmäßig Ausdauersport zu betreiben. Du solltest damit spätestens sechs Wochen vor der Sportprüfung beginnen und an drei bis vier Tagen pro Woche trainieren. Steigere Dein Laufpensum von Woche zu Woche, dann wirst Du schnell Fortschritte feststellen können. Baue nach einiger Zeit Intervalltrainings ein. Dabei läufst Du beispielsweise 400 m (eine Stadionrunde) in vollem Tempo und machst dann zwei Minuten Gehpause. Das wiederholst Du zunächst 4x, später auch öfter. Trainiere aber nicht nur maximal 5 km. Deine (langsamen) Läufe sollten irgendwann mindestens eine Stunde betragen (also 9 bis 10 km). Durch sogenannte Überdistanzen wirst Du auf kürzeren Strecken schneller. Das Ausdauertraining wird Dir allerdings nicht nur beim Sporttest helfen, sondern auch beim Belastungs-EKG. Dabei wird Deine Herzfrequenz gemessen, während Du auf dem Ergometer bestimmte Belastungen trittst. Der Puls darf dabei bestimmte Werte nicht überschreiten. Andernfalls wirst Du vom Polizeiarzt als dienstuntauglich eingestuft.
Hinweis: Die Polizei Niedersachsen hat für die Vorbereitung auf den Sporttest ein Trainingsplan erstellt und stellt diesen als PDF-Download zu Verfügung.
Testverfahren Mindestkörperlänge
Wer sich in Niedersachsen für den Polizeivollzugsdienst bewirbt, muss als Frau oder Mann u. a. eine Mindestkörperlänge von 163 cm vorweisen können, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu dürfen. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Mindestvorgabe nicht erfüllen, sind jedoch nicht automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen und für den Dienst bei der Polizei untauglich. Denn sie können mittels eines „Testverfahren zur Mindestkörperlänge“, den Nachweis erbringen, dass sie trotz der geringeren Körpergröße, die körperlichen Anforderungen des Polizeidienstes erfüllen können. Solltest Du die Mindestkörpergröße nicht erfüllen, musst Du also im Rahmen des Auswahlverfahrens diesen zusätzlichen Testabschnitt durchlaufen, welcher grundsätzlich einen Tag nach dem bestandenen Computer- und Sporttest stattfindet. Insgesamt besteht das „Testverfahren zur Mindestkörperlänge“ aus 5 Modulen, welche wir Dir im Folgenden einmal genauer vorstellen möchten.
Waffenhandhabung
In der ersten Übung wird mit einer Übungswaffe die Waffenhandhabung geprüft. Dabei ist die Waffe schussunfähig und das Magazin leer. Der Testablauf wird von der Polizei Niedersachsen wie folgt beschrieben:
„Ein ausgebildeter Schusswaffen- und Einsatztrainer/-in zeigt und erklärt Dir im ersten Schritt die Prüfung. Hierbei musst Du das Verschlussteil der Waffe nach hinten bringen können, bis dieses durch den Verschlussfanghebel arretiert wird. Hierfür hast Du 3 Versuche. Im Anschluss löst Du den Verschlussfanghebel. Hierfür hast Du fünf Versuche. Diese beiden Übungsschritte simulieren den Ladevorgang der Waffe. Abschließend musst du noch den Abzug betätigen, um eine Schussabgabe zu simulieren. Es ist empfehlenswert, diese drei Prüfungsschritte mit der dominanten Hand durchzuführen.“
Handkraftmessung
Die nächste Übung dient zur Messung der Handkraft mit einem Handdynamometer. Der Testablauf wird von der Polizei Niedersachsen wie folgt beschrieben:
„Hierbei drückst Du mit maximaler Kraft und waagerecht ausgestrecktem Arm abwechselnd mit der rechten und der linken Hand die maximale Handkraft. Die gedrückte Kraft wird in Kilogramm gemessen an den Handdynamometer übertragen. Mit jeder Hand werden abwechselnd 5 Messungen durchgeführt, wobei mit jeder Hand ein Durchschnittswert von 29 Kilogramm erreicht werden muss.„
Hindernis überwinden
Bei dieser Übung musst Du ein Hindernis überwinden. Hier kommt es auf Deine Sprungraft und Geschicklichkeit an. Der Testablauf wird von der Polizei Niedersachsen wie folgt beschrieben:
„Bei dieser Übung musst Du einen ca. 1,50 m hohen Turnkasten überwinden, der längs vor Dir steht, indem du mit kurzem Anlauf auf den Kasten springst, ihn fußläufig überwindest und am Ende des Kastens auf eine dahinter abgelegte Turnmatte springst. Hierfür hast Du einen Probeversuch und drei weitere Versuche. Bewältigst Du die Übung bereits im Probeversuch, wird dieser auch schon gewertet.“
Personenrettung
Bei dieser Übung wird mit voller Einsatzmontur eine Personenrettung aus einem Fahrzeug simuliert. Der Testablauf wird von der Polizei Niedersachsen wie folgt beschrieben:
„Im ersten Schritt sitzt Du angeschnallt in einem Dienstkraftfahrzeug (T5). Auf Startsignal verlässt Du das Fahrzeug, läufst zum Heck, öffnest die Heckklappe und entnimmst den dort abgelegten Verbandskasten. Anschließend läufst Du zu einem etwa 15 m entfernt geparkt abgestellten Fahrzeug (VW Passat) und legst dort den Verbandskasten ab. Auf dem Fahrersitz befindet sich ein angeschnallter Rettungsdummy (ca.80 kg). Diese Person muss von Dir aus dem Fahrzeug gerettet werden, indem Du die Fahrertür öffnest, den Dummy abschnallst, ihn mit dem Rettungsgriff aus dem Fahrzeug rettest und ihn rückwärts bis kurz vor das Dienstfahrzeug transportierst. An einer zuvor markierten Stelle wird der Dummy abgelegt und abschließend die Heckklappe des Dienstfahrzeugs geschlossen, die Du eingangs der Übung geöffnet hattest, um den Verbandskasten zu entnehmen. Mit Schließen der Heckklappe endet diese Übung. Hierfür hast Du insgesamt 2 Minuten Zeit.„
Sprungkraft
In dieser Übung musst Du Deine ganze Sprungkraft unter Beweis stellen. Der Testablauf wird von der Polizei Niedersachsen wie folgt beschrieben:
„Hier stehst Du seitlich an der Wand und streckst Deine Hand an der Wand nach oben, wobei Deine Handinnenfläche die Wand berührt. Auf einem haftungsfähigen Untergrund wird an der Stelle eine Markierung gesetzt, an der der Mittelfinger der ausgestreckten Hand die höchste Stelle erreicht hat. Nun springst Du in die Höhe und schlägst mit den ausgestreckten Fingern an der Wand ab. Hierbei wird die Entfernung zwischen der eingangs markierten Position des ausgestreckten Mittelfingers und der höchsten Stelle gemessen, an der Du beim Sprung angeschlagen hast. Insgesamt hast du drei Versuche. Der höchste Sprung wird gewertet. Die Mindestsprunghöhe beträgt bei Frauen 30 cm und bei Männern 38 cm.„
Wertung Testverfahren Mindestkörperlänge
Wenn Du alle Übungen im „Testverfahren zur Mindestkörperlänge“ erfolgreich durchlaufen und die jeweiligen Mindestanforderungen erzielt oder übertroffen hast, wird dieser Testabschnitt als bestanden gewertet und Du darfst am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen. Solltest Du hingegen in einer oder mehreren Übungen unterhalb der Mindestanforderungen bleiben oder sogar das Testverfahren abbrechen, scheidest Du aus dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus. Eine Wiederholung des Testverfahren ist nicht möglich. Du kannst Dich dann erst wieder für späteres Einstellungsverfahren bewerben.
Hinweis: Du kannst eine nicht bestandenen Übung nicht mit einer überdurchschnittlichen Leistung in einer anderen Übung ausgleichen. Jede Übung muss einzeln bestanden werden.