Schulabschluss für die Polizei Bewerbung
Um Polizist oder Polizistin zu werden, ist der Schulabschluss eine entscheidende Voraussetzung. Je nach angestrebter Laufbahn – sei es der mittlere Dienst oder der gehobene Dienst – gelten unterschiedliche Anforderungen an den Bildungsabschluss. Der Schulabschluss bestimmt, ob du dich für die Ausbildung im mittleren Dienst oder für das Studium im gehobenen Dienst bewerben kannst. Die genauen schulischen Anforderungen können je nach Bundesland variieren. Manche Polizeien verlangen explizit einen Nachweis über bestimmte Sprach- und Rechtschreibkenntnisse oder fordern, dass du in Fächern wie Deutsch, Englisch oder Mathematik eine gewisse Mindestnote erreichst. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass du die sprachlichen und analytischen Fähigkeiten besitzt, die im Polizeiberuf notwendig sind.
In einigen Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Saarland, besteht die Möglichkeit, sich mit einem mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) für den gehobenen Dienst bei der Polizei zu bewerben. Allerdings ist dies nur über spezielle Bildungsgänge möglich. Zum Beispiel bietet Nordrhein-Westfalen den Bildungsgang „Fachoberschule Polizei“ an Berufskollegs an, der mit einem Fachabitur und polizeispezifischen Praktika kombiniert ist. Nach Abschluss dieses Bildungsgangs können Bewerbende direkt in das duale Bachelor-Studium einsteigen, das für den gehobenen Dienst erforderlich ist – ähnlich wie in Niedersachsen und Saarland.
Schulabschluss für den mittleren Dienst
Für den mittleren Dienst ist mindestens ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) erforderlich. Dies ist der Regelfall in den meisten Bundesländern. Wenn du jedoch nur einen Hauptschulabschluss hast, gibt es dennoch Möglichkeiten, sich zu bewerben – in vielen Bundesländern ist dies möglich, wenn du zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung vorweisen kannst. Die Kombination aus schulischem und beruflichem Abschluss zeigt, dass du die nötigen Qualifikationen mitbringst, um die Herausforderungen im Polizeidienst zu meistern.
Mit einem Hauptschulabschluss allein (ohne Berufsausbildung) ist es nicht möglich, sich direkt bei der Polizei zu bewerben. In der Regel wird mindestens ein mittlerer Schulabschluss (z. B. Realschulabschluss) oder eine Kombination aus Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung verlangt. Diese Kombination ermöglicht in einigen Bundesländern den Zugang zur Polizei, insbesondere für den mittleren Dienst (sofern dieser angeboten wird). Ein reiner Hauptschulabschluss ohne Berufsausbildung reicht nicht aus, um die erforderlichen Qualifikationen für den Polizeidienst zu erfüllen.
Der mittlere Dienst wird nicht mehr von allen Polizeibehörden als Einstiegslaufbahn angeboten. In einigen Bundesländern wurde diese Laufbahn komplett abgeschafft, und der gehobene Dienst ist dort der einzige Einstieg in den Polizeiberuf. Dies bedeutet, dass Bewerbende in diesen Bundesländern mindestens die Fachhochschulreife oder das Abitur benötigen, um die Ausbildung bei der Polizei zu beginnen.
Schulabschluss für den gehobenen Dienst
Für den gehobenen Dienst – der in der Regel ein duales Studium umfasst – wird die Fachhochschulreife oder das Abitur vorausgesetzt. Dieser Bildungsweg bereitet dich auf anspruchsvollere Aufgaben im Polizeidienst vor, einschließlich Führungspositionen. Neben diesen schulischen Anforderungen gibt es in manchen Bundesländern zusätzlich die Möglichkeit, mit einem Meistertitel oder einem gleichwertigen beruflichen Bildungsabschluss den Zugang zum gehobenen Dienst zu erhalten.
Einige Polizeibehörden legen zudem besonderen Wert auf bestimmte schulische Leistungen. So kann es sein, dass ein bestimmter Notendurchschnitt oder gute Leistungen in den Fächern Deutsch und Englisch gefordert werden. Dies ist insbesondere in Bundesländern wie Baden-Württemberg, Thüringen oder bei der Bundespolizei und dem BKA der Fall. Ein Nachweis über solide Englischkenntnisse kann ebenfalls eine Voraussetzung sein, vor allem, wenn du dich in Nordrhein-Westfalen bewirbst.
Schulabschluss für den höheren Dienst
Der höhere Dienst in der Polizei stellt die höchste Führungsebene dar und umfasst verantwortungsvolle Aufgaben in leitenden Positionen, wie etwa bei der Kriminalpolizei oder in strategischen Funktionen. Um in den höheren Polizeidienst einzutreten, gelten sehr anspruchsvolle Voraussetzungen. Die Grundvoraussetzung für den höheren Dienst ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. In der Regel ist ein Masterabschluss oder ein vergleichbarer akademischer Grad in einem für den Polizeidienst relevanten Studiengang erforderlich. Typische Studienfächer sind:
- Rechtswissenschaften (Jura)
- Verwaltungswissenschaften
- Sicherheitsmanagement
- Kriminologie
Ein Bachelorabschluss allein reicht für den höheren Dienst in der Regel nicht aus. Bewerbende müssen entweder einen Masterabschluss oder das zweite juristische Staatsexamen vorweisen.
Der höhere Dienst wird nicht in allen Polizeibehörden regelmäßig angeboten und unterscheidet sich in Bezug auf Einstellungsmöglichkeiten von den anderen Laufbahnen. Bewerbungen für den höheren Polizeidienst erfolgen meistens nach Bedarf und sind stark von den Personalbedarfen der jeweiligen Behörde abhängig. Das bedeutet, dass es keine kontinuierlichen Ausschreibungen oder jährlichen Bewerbungsphasen gibt, wie dies beim mittleren und gehobenen Dienst der Fall ist.
Schul- und Studienzeugnisse bei der Bewerbung zur Polizei
Bei der Bewerbung zur Polizei sind die Schul- oder Studienzeugnisse eine wichtige Voraussetzung, da sie den Bildungsabschluss nachweisen, der für den Einstieg in die jeweilige Laufbahn erforderlich ist. Allerdings kannst du dich oft auch dann bewerben, wenn du deinen Abschluss noch nicht in der Hand hast, ihn aber bis zum Zeitpunkt der Einstellung voraussichtlich erlangst. In den meisten Fällen wird bei der Bewerbung ein Zeugnis des höchsten Schul- oder Studienabschlusses gefordert. Dies gilt für alle Laufbahnen – sei es für den mittleren, gehobenen oder höheren Dienst. Wenn du dich jedoch während deines Abschlussjahres bewirbst und dein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, kannst du dich in der Regel mit dem letzten Zwischenzeugnis oder dem aktuellen Notenspiegel bewerben.
Die Voraussetzung ist jedoch, dass du bis zum Tag der Einstellung den geforderten Abschluss tatsächlich erreichst und das vollständige Abschlusszeugnis vorlegen kannst.
Für den mittleren Dienst wird mindestens ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) verlangt. Wenn du dich während des Abschlussjahres an der Realschule befindest, kannst du dich mit deinem aktuellen Zeugnis oder dem letzten Zwischenzeugnis bewerben. Wichtig ist, dass der vollständige Abschluss vor dem Einstellungstermin vorliegt.
Für den gehobenen Dienst ist die Fachhochschulreife oder das Abitur erforderlich. Befindest du dich noch in der Abschlussphase, reicht oft das vorläufige Abiturzeugnis oder das letzte Schulzeugnis, bis du den vollständigen Abschluss vorweisen kannst. Es ist entscheidend, dass du den Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung vorlegst, da du sonst nicht ins Verfahren aufgenommen werden kannst.
Für den höheren Dienst ist ein Masterabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss notwendig. Wenn du dich im Abschlussjahr deines Studiums befindest, kannst du dich in der Regel mit einem Notenspiegel bewerben. Auch hier gilt, dass das Abschlusszeugnis zum Einstellungstermin vollständig vorliegen muss.
Falls du deinen Abschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht hast, ist es wichtig, dass du:
- Den voraussichtlichen Abschlusszeitpunkt im Bewerbungsformular angibst.
- Dein aktuelles Zwischenzeugnis oder Notenübersicht beilegst.
- Bestätigst, dass der geforderte Abschluss spätestens am Tag der Einstellung vorliegen wird.
In der Regel wird deine Bewerbung zunächst unter Vorbehalt geprüft. Das bedeutet, dass du ganz normal alle weiteren Schritte des Auswahlverfahrens durchlaufen kannst, aber deine endgültige Einstellung von der Vorlage des vollständigen Abschlusszeugnisses abhängt.