Im Live-Webinar informieren die Berufsexperten von Plakos über den Polizei Einstellungstest und das Assessment Center. Sei dabei und stelle deine Fragen im Chat!
(Maximal 30 Teilnehmer für das Webinar zugelassen)
Die Polizei Baden-Württemberg bietet dir zahlreiche Karrieremöglichkeiten, ob durch eine 30-monatige duale Ausbildung oder ein 45-monatiges Bachelor-Studium, je nach deinem Schulabschluss. Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Polizei Baden-Württemberg, wo du dich ganz einfach für den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst bewerben kannst. Der Polizeiberuf fordert sowohl geistige als auch körperliche Fitness. Deshalb ist es wichtig, dass du die notwendigen sportlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen mitbringst. Erfüllst du diese, wirst du zum Auswahlverfahren eingeladen, welches schriftliche Tests, ein Auswahlgespräch und ein Sportleistungsnachweis umfasst. Starte deine Karriere bei einem der vielseitigsten Arbeitgeber in Baden-Württemberg und trage aktiv zur Sicherheit und Ordnung bei.
*Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
*Du bist am Einstellungstag zwischen 16,5 und 32 Jahre alt (mittlerer Dienst) bzw. 33 Jahre alt (gehobener Dienst).
*Du bist mindestens 160 cm groß
Du hast keine Tätowierungen im Gesicht, am Hals oder an den Händen haben. Tattoos an anderen Körperstellen müssen abgedeckt werden, sofern sie nicht bereits vollständig durch die Dienstkleidung bedeckt sind.
Du bekennst Dich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und trittst für diese ein.
Du musst eine Strecke von 200 Metern schwimmen. Männer haben dafür 6:00 Minuten Zeit, Frauen 6:40 Minuten. Den Nachweis über deine Schwimmleistung musst du zusammen mit deinen Bewerbungsunterlagen einreichen.
Dein Body-Mass-Index liegt zwischen 18 und 27,5.
*Du benötigst den Führerschein der Klasse B (Schaltgetriebe).
*Ausnahmen möglich (siehe Ausnahmen für eine Einstellung)
Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt, ist eine Bewerbung bei der Polizei Baden-Württemberg unter bestimmten Bedingungen möglich. Du musst:
Diese Ausnahmen gelten, wenn du die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder besitzt: Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, China, Frankreich, Griechenland, Irak, Italien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Spanien, Türkei, Ukraine, Ungarn.
Für eine Einstellung zur Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst gilt ein Höchstalter von 32 Jahren am Einstellungstag (das 33. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein).
Für eine Einstellung zum Studium im gehobenen Polizeivollzugsdienst gilt ein Höchstalter von 33 Jahren am Einstellungstag (das 34. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein).
Ausnahmen sind möglich. Weitere Informationen erhältst du bei deiner zuständigen Einstellungsberatung.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Körpergröße unter 160 cm (bis zu 150 cm) besteht die Möglichkeit, durch ein spezielles Testverfahren die körperliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst nachzuweisen. Dieses Testverfahren findet unabhängig vom regulären Auswahlverfahren und der Auswahluntersuchung an einem separaten Termin im Institutsbereich Personalgewinnung (IB PG) in Herrenberg statt.
Das Testverfahren umfasst folgende Elemente:
Sollte ein Element des Testverfahrens nicht bestanden werden, wird der Test beendet und gilt insgesamt als „nicht bestanden“.
Bewerberinnen und Bewerber für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst müssen am Einstellungstag einen Führerschein der Klasse B nachweisen, der die Schlüsselzahl 197 enthält. Diese Zahl bestätigt die Schulung für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe. Eine Berechtigung nur für Automatikgetriebe reicht nicht aus.
Wenn du am Einstellungstag noch nicht volljährig bist, musst du eine Prüfbescheinigung für das „Begleitete Fahren ab 17 Jahren“ vorlegen. Bewerber, die am Einstellungstag noch nicht 17 Jahre alt sind, müssen diese Bescheinigung spätestens bis Ende des achten Monats des „Basiskurses“ (mittlerer Dienst) oder bis Ende des sechsten Monats der „Vorausbildung“ (gehobener Dienst) nachreichen. Ausnahmen von dieser Frist sind in begründeten Einzelfällen möglich, aber der Führerschein der Klasse B ist in jedem Fall erforderlich.
Du musst die mittlere Reife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,2 oder besser besitzen. Falls du dich mit Abitur, Fachhochschulreife oder einem als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss bewirbst, entfällt der Mindestnotenschnitt.
Du benötigst Abitur, Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser.
Der Sportleistungsnachweis sollte idealerweise durch das Deutsche Sportabzeichen erbracht werden. Daher ist es wichtig, rechtzeitig vor dem Ende der Bewerbungsfrist Kontakt mit dem Sportverein aufzunehmen, bei dem du das Sportabzeichen erwerben möchtest. Informiere dich über die angebotenen Termine, um unnötigen Zeitdruck zu vermeiden.
Sollte der Erwerb des Deutschen Sportabzeichens nicht mehr rechtzeitig zur Bewerbung möglich sein, musst du im Rahmen des Auswahlverfahrens einen 3.000 Meter-Lauf absolvieren. Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Nachweise rechtzeitig einreichst, um deine Bewerbung erfolgreich abzuschließen.
Die Bewerbungsfristen für die Polizei Baden-Württemberg variieren je nach Einstellungstermin und Laufbahn. Du kannst deine Bewerbung ganz einfach online über das Bewerbungsportal der Polizei Baden-Württemberg einreichen. Dort findest du alle erforderlichen Formulare und Unterlagen, die du für die Bewerbung benötigst.
Damit deine Bewerbung fristgerecht ist, müssen deine Unterlagen und notwendigen Formulare spätestens am Tag des Bewerbungsschlusses bei deiner zuständigen Einstellungsberatung eingegangen sein. Denke daran, dass eine späte Bewerbung die Bearbeitungszeit verlängert. Bewirb dich also frühzeitig, um unnötige Wartezeiten oder eine Verschiebung deines Einstellungstermins zu vermeiden.
Bei der Polizei Baden-Württemberg kannst du dich parallel für den mittleren und gehobenen Dienst bewerben. Diese Parallelbewerbung ist für die Einstellungstermine März und Juli oder Juli und September des jeweiligen Einstellungsjahres möglich. Sobald du jedoch eine Zusage erhalten hast, musst du dich verbindlich für eine der beiden Laufbahnen entscheiden.
Eine Direktbewerbung für den höheren Dienst ist nicht möglich. Erst wenn du im gehobenen Polizeivollzugsdienst hervorragende Leistungen erbringst, kannst du für den Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst vorgeschlagen werden.
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