Führerschein für die Polizei Bewerbung
Ein Führerschein der Klasse B ist in den meisten Bundesländern eine zentrale Voraussetzung für die Bewerbung bei der Polizei. Da du in der Regel im Streifendienst mit einem Polizeifahrzeug unterwegs bist, musst du über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen, die dich berechtigt, Autos mit Schaltgetriebe zu fahren. In einigen Bundesländern kann der Führerschein während der Ausbildung nachgeholt werden, während andere ihn bereits bei der Bewerbung verlangen. Stelle sicher, dass du die spezifischen Regelungen deines Bundeslandes kennst und den Führerschein fristgerecht vorlegen kannst.
Im Polizeidienst ist Mobilität von großer Bedeutung. Ob du auf Streife bist, zu einem Notfall gerufen wirst oder eine Verfolgung aufnehmen musst – der Einsatz eines Polizeifahrzeugs ist essenziell, um deine Aufgaben schnell und effektiv zu erledigen. Ohne einen Führerschein der Klasse B ist es dir nicht möglich, an vielen polizeilichen Einsätzen aktiv teilzunehmen, was dich in deiner Handlungsfähigkeit stark einschränken würde.
Konsequenzen bei fehlendem Führerschein
Wenn du keinen gültigen Führerschein hast und dich bei einer Polizeibehörde bewirbst, in dem dieser bereits für die Bewerbung verlangt wird, kannst du nicht zum Auswahlverfahren zugelassen werden. In Fällen, in denen der Führerschein erst während der Ausbildung gemacht werden kann, musst du sicherstellen, dass du ihn innerhalb der vorgegebenen Frist erwirbst. Wenn du den Führerschein der Klasse B innerhalb der festgelegten Zeit während der Ausbildung oder des Studiums bei der Polizei nicht erwirbst, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. In den meisten Fällen wirst du nicht für den Streifendienst zugelassen, da du für Einsätze auf das Führen eines Polizeifahrzeugs angewiesen bist. Je nach Bundesland kann dies sogar zum Abbruch der Ausbildung oder des Studiums führen, da die Mobilität eine zentrale Voraussetzung für den Polizeiberuf ist.
Unterschiede je nach Bundesland
In den meisten Bundesländern wird der Führerschein bereits im Bewerbungsverfahren vorausgesetzt. Das bedeutet, dass du bei der Einreichung deiner Bewerbung nachweisen musst, dass du im Besitz eines gültigen Führerscheins bist. In einigen Bundesländern, wie etwa in Berlin, wird die Möglichkeit geboten, den Nachweis über den Führerschein spätestens in der Ausbildung zu erbringen. Dies ist besonders praktisch für Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Führerschein besitzen oder noch nicht volljährig sind. Wenn du noch minderjährig bist, kannst du in bestimmten Fällen mit einer Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren starten und den vollständigen Führerschein im Laufe deiner Ausbildung nachholen.
Baden-Württemberg
Bewerbende für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst müssen am Einstellungstag einen Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (Schaltgetriebe) besitzen. Bei Bewerbern unter 18 Jahren wird die Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren akzeptiert, mit Nachreichung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Ausbildung.
Bayern
In Bayern muss der Führerschein der Klasse B spätestens bis zum Ende des 2. Ausbildungsabschnitts erworben werden. Dieser Nachweis ist eigenverantwortlich zu erbringen.
Berlin
In Berlin benötigen Bewerbende den Führerschein der Klasse B (Schaltgetriebe) bis zum Ende des 3. Semesters in der Ausbildung. Im Studium gilt die Frist bis zum Ende des 2. Semesters.
Brandenburg
In Brandenburg ist der Führerschein für die Bewerbung keine Voraussetzung. Er muss jedoch während der Ausbildung auf eigene Kosten in den ersten sechs bis neun Monaten erworben werden.
Bremen
In Bremen musst du spätestens am Einstellungstag den Führerschein der Klasse B besitzen. Falls die Führerscheinprüfung noch aussteht, sind Ausnahmen bis zum Ende des 1. Semesters möglich.
Hamburg
Der Führerschein der Klasse B (Schaltgetriebe) muss bis spätestens sechs Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder innerhalb des ersten Ausbildungsjahres erworben werden.
Hessen
In Hessen muss der Führerschein der Klasse B bereits am Tag der Einstellung vorliegen. Auch eine Prüfung auf Automatikfahrzeugen ist erlaubt, wenn zusätzliche Schulungen absolviert werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Der Führerschein der Klasse B muss spätestens sechs Monate nach Studienbeginn erworben werden, andernfalls ist eine Teilnahme an den Prüfungen ausgeschlossen.
Niedersachsen
Der Führerschein Klasse B oder das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) muss spätestens einen Monat vor der Einstellung nachgewiesen werden.
Nordrhein-Westfalen
Bewerbende in Nordrhein-Westfalen müssen den Führerschein der Klasse B oder das Begleitete Fahren bis zum 1. Juli des Einstellungsjahres nachweisen. Eine Erweiterung bis zum Folgejahr ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist der Führerschein der Klasse B oder 3 (Schaltgetriebe) erforderlich. Eine Fahrerlaubnis nur für Automatikgetriebe reicht nicht aus.
Saarland
Im Saarland muss der Führerschein der Klasse B spätestens bis zum Beginn des zweiten Studienjahres vorliegen.
Sachsen
In Sachsen muss die Fahrerlaubnis Klasse B spätestens zwei Wochen vor der Laufbahnprüfung (LG 1.2) oder dem Studienbeginn (LG 2.1) vorliegen. Ein Automatik-Führerschein (Schlüsselzahl 78) reicht nicht aus.
Sachsen-Anhalt
Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss spätestens nach neun Monaten in der Ausbildung oder sechs Monaten im Studium erworben werden.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist der Führerschein der Klasse B erforderlich. Du verpflichtest dich, den Führerschein vor dem Abschluss der Ausbildung nachzuweisen.
Thüringen
Für die Bewerbung in Thüringen ist der Führerschein nicht zwingend erforderlich, muss jedoch während der Ausbildung oder des Studiums privat erworben werden.
Bundespolizei
Ein Führerschein der Klasse B ist keine Voraussetzung für die Bewerbung, muss aber bis zum Abschluss der Ausbildung oder des Grundstudiums erworben werden.
Bundeskriminalamt
Für das BKA benötigst du einen Führerschein der Klasse B, der mindestens drei Monate vor dem Einstellungstermin vorliegen muss.