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Polizei Einstellungstest Live Webinar am 20.10.2022 ab 17:00 Uhr
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Polizeiausbildung und duales Studium ​

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Für die Polizeiausbildung im mittleren Dienst und das duale Studium im gehobenen Dienst der Polizei gelten bestimmte Qualifikationen und Voraussetzungen, die einen Bewerber dazu befähigen bei der Polizei zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden. Da Polizei in Deutschland Ländersache ist, wird der mittlere Dienst nicht mehr in jedem Bundesland angeboten. Denn jedes Bundesland bildet seine Polizeianwärter selber aus und legt seine eigenen Richtlinien und Voraussetzungen für die Laufbahnen fest. Darunter zählen zum Beispiel; Bildungsstand, Altersgrenzen, Schwimmfähigkeitsnachweis, Sehvermögen und auch Mindestgröße. In der Regel ist nach der Polizeiausbildung und dem Studium erst einmal eine Verwendung in der Schutz- und Bereitschaftspolizei für jeden vorgesehen. Weiterbildungen und Spezialisierungen wie z.B. zum Diensthundeführer sind in der weiteren Laufbahn möglich.    

Mittlerer Dienst – Ausbildung bei der Polizei

Wer die mittlere Reife besitzt kann sich für eine Polizeiausbildung im mittleren Dienst bewerben. Die Ausbildung dauert grundsätzlich 2 1/2 Jahre und schließt mit der bestandenen Laufbahnprüfung – zur Ernennung zum Polizeimeister – ab. Die Polizeiausbildung im mittleren Dienst ist im Sinne einer Berufsausbildung zu sehen und unterscheidet sich im wesentlichsten vom gehobenen Dienst durch die Dienstgrade und dem Studium. Polizeibeamte im mittleren Dienst sind überwiegend für die öffentliche Sicherheit zuständig und verrichten allgemeinen Streifendienst, nehmen Strafanzeigen auf, führen Verkehrskontrollen durch und geben Schutz bei Großveranstaltungen. Voraussetzungen für den mittleren Polizeivollzugsdienst sind Grundsätzlich:

  • Eine deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • Ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung
  • Die Einhaltung der vorgegebenen Altersgrenzen des jeweiligen Bundeslandes
  • Eine Mindestgröße, sofern noch vorhanden
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Keine Vorstrafen und in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen leben

Die Polizei Ausbildung findet an den Landespolizeischulen sowie bei den Bereitschaftspolizeien und den Polizeidienststellen statt. Zudem schließen sich mehrere Praktika an. Die Ausbildung schließt mit der bestandenen Laufbahnprüfung ab. Es folgt die Ernennung zum Polizeimeister bzw. zur Polizeimeisterin.

Gehobener Dienst – duales Studim bei der Polizei

Für eine Bewerbung im gehobenen Dienst der Polizei wird mindestens eine Fachhochschulreife/allgemeine Hochschulreife vorausgesetzt um für ein Studium an der Polizeifachhochschule zugelassen zu werden. Das duale Bachelor-Studium dauert drei Jahre und schließt für die Polizeikommissar-Anwärter mit der Bachelorprüfung zum „Diplom-Verwaltungswirt Polizei“ bzw. „Bachelor of Arts – Polizeivollzugsdienst / Police Service“ ab. Im Studium werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben die einen dazu befähigen Aufgaben im gehobenen Dienst wahrzunehmen und auszuführen. Des Weiteren wird man umfassend auf die Aufgabenwahrnehmung der Schutzpolizei sowie auf die Ermittlungstätigkeit in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung (Kriminalpolizei) vorbereitet. Im Studium werden höhere Qualifikationen für leitende Funktionen erworben, um als Führungskraft Aufgaben zu übernehmen. Voraussetzungen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst sind Grundsätzlich:

  • Eine deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • Fachhochschulreife oder Abitur oder einen anderen Nachweis einer Studienbefähigung (z.B. Meisterbrief)
  • Die Einhaltung der vorgegebenen Altersgrenzen des jeweiligen Bundeslandes
  • Eine Mindestgröße, sofern noch vorhanden
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Keine Vorstrafen und in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen leben

Das duale Studium wird an den Fachhochschulen abgehalten und die berufspraktischen Studienzeiten finden bei der Bereitschafts-, Schutz- und Kriminalpolizei statt. Zudem schließen sich mehrere Praktika an. Das Studium schließt mit der bestandenen Laufbahnprüfung zum „Diplom-Verwaltungswirt Polizei“ bzw. „Bachelor of Arts – Polizeivollzugsdienst / Police Service“ ab. Es folgt die Ernennung zum Polizeikommissar bzw. zur Polizeikommissarin.

Höherer Dienst – Voraussetzungen

Wenn man sich schon im gehobenen Dienst der Polizei befindet und über die Hochschulreife oder einen anderen anerkannten Bildungsstand verfügt, dann hat man die Möglichkeit in den höheren Dienst aufzusteigen. Auch ein Einstieg als nicht Polizeibeamter / Polizeibeamtin in den höheren Dienst ist möglich, Voraussetzung hierfür ist ein Master oder ein gleichwertiger Abschluss eines absolvierten Studiums. Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen benötigst Du für den höheren Dienst das Abitur sowie: 

  • Ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule für den öffentlichen Dienst oder einer vergleichbaren Einrichtung
  • Die erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
  • Mehrjährige Diensterfahrungen im Polizeidienst
  • Besondere Bewährung im Dienst
  • Das bestandene Auswahlverfahren zur Bestenauslese

oder über den Direkteinstieg 

  • Das Abschlusszeugnis einer wissenschaftlichen Hochschule besitzt und in einem Auswahlverfahren der Länder und des Bundes nach dem Prinzip der Bestenauswahl die Zulassung zum Studium erhalten hast
  • Die zweite juristische Staatsprüfung oder nach der Hochschulprüfung die Staatsprüfung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst abgelegt hast

Das Masterstudium im höheren Polizeivollzugsdienst dauert grundsätzlich 2 Jahre und findet an der Hochschule der Polizei in Münster, Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ statt. Der Studiengang schließt mit dem Mastergrad Master of Arts (M.A.) „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ ab und berechtigt zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst. 

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